Direkt zum Inhalt

Lexikon der Neurowissenschaft: Ethische Probleme in der Neurowissenschaft

Essay

Rüdiger Vaas

Ethische Probleme in der Neurowissenschaft

Ethik ist ein Teil der praktischen Vernunft und eine philosophische Disziplin, die sich mit moralischen ("sittlichen") Überzeugungen, Regeln und Verhaltensformen beschäftigt und von Immanuel Kant unter die Frage "Was sollen wir tun?" subsumiert wurde ( siehe Zusatzinfo 1 ). In der Neurowissenschaft stellen sich sowohl generelle und prinzipielle ethische Fragen und Normenkonflikte als auch spezielle praktische Probleme, die aus der Erforschung des Nervensystems und Gehirns sowie der Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse resultieren. Es besteht keine Notwendigkeit für eine "Neuroethik", doch gibt die Neurowissenschaft wie jede menschliche Praxis nicht nur Anlaß zu ethischen Reflexionen und Restriktionen allgemein, sondern fällt auch unter den speziellen Gegenstandsbereich der Bioethik. Viele Probleme sind zu heikel, um ausschließlich einer Selbstkontrolle der Wissenschaft unterstellt zu werden. Es sind – möglichst internationale – Normen, Regeln und Gesetze zu entwickeln, freilich unter Einbeziehung der Wissenschaftler. Trotzdem werden sich Normenkonflikte niemals völlig lösen und vermeiden lassen. "Auch bei seiner größten Anstrengung kann der Mensch sich nur vornehmen, den Schmerz der Welt mengenmäßig zu vermindern. Aber Leiden und Ungerechtigkeit werden bleiben und, wie begrenzt auch immer, nie aufhören, der Skandal zu sein" (Albert Camus).
Tierversuche sind ein ethisches Problem der biologischen und medizinischen Forschung allgemein, gewinnen in der Neurowissenschaft jedoch dort zusätzliche Brisanz, wo es um eine Manipulation höherer Hirnleistungen insbesondere bei Affen und Menschenaffen geht. Tierversuche unterliegen dem Grundrechtsschutz der Forschungsfreiheit (Art. 5, Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes), können vom juristischen Standpunkt aus jedoch als "sittenwidrig" verboten werden, wenn sie überflüssig, nicht schonend und nicht sachverständig vorgenommen werden. Welche Tierversuche unter diese Kategorie fallen, ist jedoch umstritten. Forschungen zum medizinischen Nutzen des Menschen werden allgemein für weniger problematisch erachtet als wissenschaftliche Grundlagenforschung, und diese wird wiederum eher akzeptiert als Experimente für die Kosmetikindustrie usw., die quantitativ freilich eine untergeordnete Rolle spielen. Die Zahl der für Experimente verwendeten Tiere ist enorm, in Großbritannien z.B. jährlich rund drei Millionen (davon bereits 20 Prozent mit genetisch veränderten Organismen). Kritiker prangern deshalb einen rücksichtslosen Speziezismus (Glauben an die objektive Überlegenheit und Höherwertigkeit der eigenen Art, d.h. des Homo sapiens) an. Versuche, Tierrechte zu etablieren und ethisch stringent zu begründen, erscheinen wenig aussichtsreich, doch setzt sich immer stärker die Auffassung durch, daß Tiere leidensfähige Wesen sind, die entgegen der Cartesianischen Tradition nicht wie Sachen behandelt und rücksichtslos ausgebeutet werden dürfen. Anzustreben ist eine weitestmögliche Verhinderung von Tierquälerei und eine Minimierung der Tierversuche. Dies kann erreicht werden durch Optimierung des Informationsgewinns (z.B. Mehrfachnutzung), Verzicht sowie Ersetzung durch andere Mittel (Verwendung "niedrigerer" Organismen, Zell- und Gewebekulturen, Filme, Simulationen). Tierquälerei kann durch eine gründliche Ausbildung für Pfleger, Laboranten und Wissenschaftler, durch die artgerechte Haltung und Versorgung der Labortiere sowie durch ethische Richtlinien für Experimente (einschließlich eines Publikationsverbots bei Fachzeitschriften) reduziert werden. Unsinnig jedoch ist ein militanter Aktionismus (wie kürzlich in Deutschland gegen Hirnforscher), der sogar Polizeischutz für Wissenschaftler notwendig macht...
Humanexperimente und Heilversuche, die ganz oder vorwiegend auf allgemeinen Erkenntnisgewinn abzielen, sind für den medizinischen Alltag und Fortschritt unverzichtbar, doch wo liegen die ethischen Grenzen? Der Grundkonflikt betrifft hier das Verhältnis von Rechten und Interessen des Individuums einerseits und der Gesellschaft (oder anderen Individuen) andererseits. Unter welchen Umständen sich die Erprobung oder Anwendung einer neuen Behandlungsmethode, z.B. der Einsatz neuer Psychopharmaka, rechtfertigen läßt, gehört zu den zentralen Fragen jedes medizinischen Eingriffs, der die körperliche und geistige Gesundheit und Integrität eines Menschen betrifft. Dasselbe gilt für die Grundlagenforschung, z.B. für die Stimulation des Gehirns mittels implantierter Elektroden, was vorübergehend zu zwanghaften Verhaltensformen führen kann, oder mittels äußerer Magnetfelder, was bei den Probanden religiöse Erlebnisse sowie Desorientierung auslösen kann. Jenseits positiver Richtlinien, wie sie z.B. in der Helsinki-Deklaration des Weltärztebunds (1964, seither mehrfach revidiert), in den europäischen Richtlinien Good Clinical Practice (1991) und dem europäischen Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin (1996) formuliert sind, ist grundsätzlich auch die Achtung der Menschenwürde zu berücksichtigen. Gegen diese wurde – nicht nur in totalitären Systemen – mit fragwürdigen medizinischen Experimenten schon häufig verstoßen, z.B. durch die absichtliche Infektion oder Vergiftung ahnungsloser Versuchspersonen. Humanexperimente an gesunden oder kranken Probanden erfolgen aus rein wissenschaftlichen Gründen, während Heilversuche primär darauf angelegt sind, eine Krankheit unter Einsatz innovativer Mittel oder Verfahren festzustellen (Diagnose), zu behandeln (Therapie) oder zu verhindern (Prophylaxe). In Deutschland sind hier nur Teilbereiche gesetzlich geregelt, so im Arzneimittelgesetz (§§ 40 ff), im Medizinproduktgesetz (§§ 17 ff), in der Röntgenverordnung (§§ 24 ff) und in der Strahlenschutzverordnung (§§ 41 ff). Im übrigen gelten die allgemeinen Regeln des Strafrechts (§§ 223, 226a) und des zivilrechtlichen Haftungsrechts sowie verfassungsrechtliche Vorgaben (Schutz der Menschenwürde, des Selbstbestimmungsrechts, der körperlichen Unversehrtheit, Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes). § 216 des Strafgesetzbuches verbietet das Töten auf Verlangen (was auch das ethische Problem der aktiven und passiven Sterbehilfe betrifft) und damit lebensgefährliche Experimente, selbst wenn der Proband diese ausdrücklich wünscht. Zu den Experimenten müssen die Testpersonen informiert werden und einwilligen (was jedoch selbst problematisch ist, wenn die Testpersonen damit beispielsweise aus materieller Not zu Geld kommen wollen, wie es schon Georg Büchners Drama "Woyzeck" tragisch illustriert hat). Experimente an Embryonen, Kleinkindern, Hirntoten und Leichen werfen die Frage auf, inwiefern andere Personen an ihrer Stelle eine Einwilligung geben können. Eine ähnliche Schwierigkeit stellt sich bei komatösen oder dementen Patienten. Ob Experimente an ihnen akzeptabel sind, wenn ein "gruppenspezifischer Nutzen" zu erwarten ist, bleibt international umstritten. In Deutschland sind fremdnützige Medizinexperimente mit nichteinwilligungsfähigen Patienten verboten.
Gendiagnostik und Gentherapie neurologischer Erkrankungen gewinnen mit dem Fortschritt der Gentechnik (Sequenzierung, Manipulation usw.) zunehmend an ethischer Brisanz. So besteht beispielsweise bei Chorea Huntington, einer Erkrankung, die in der Regel die Lebenserwartung stark vermindert, seit 1993 die Möglichkeit, die krankheitsauslösenden Genveränderungen direkt nachzuweisen (Verlängerung des CAG-Blocks auf dem kurzen Arm des Chromosoms 4), und 1997 gelang die molekulargenetische Identifikation der Ursache bestimmter Formen der familiären Parkinson-Krankheit (auf dem langen Arm des Chromosoms 4). Weitere Erkenntnisse zu genetischen Veranlagungen, z.B. für Depressionen, Schizophrenie oder Alzheimer-Krankheit werden folgen. Im Gegensatz zur herkömmlichen genetischen Beratung, die nur Wahrscheinlichkeitsaussagen erlaubte, wird der um Rat suchende Patient immer häufiger eindeutig erfahren können, ob er ein Risiko-Gen trägt oder nicht. Dies kann für den Betroffenen zu schweren Belastungen führen, insbesondere dann, wenn (noch) keine Therapie möglich ist. Gendiagnosen bergen außerdem die Gefahr der Benachteiligung im Berufsleben und bei Versicherungen. Die Ergebnisse einer pränatalen Diagnostik können zum Anlaß für einen Schwangerschaftsabbruch genommen werden, wobei sich die Frage stellt, wer darüber entscheidet (in Deutschland liegt dies ausschließlich in der Verantwortung der Eltern). Die somatische Gentherapie ist ethisch relativ unbedenklich, doch im Augenblick noch kaum praktikabel. Seit 1996 wird z.B. versucht, Hirntumoren mit einer Gentherapie zu behandeln, wobei über retrovirale Vektorsysteme ein Transfektion der Tumorzellen mit nachfolgender medikamentöser Abtötung erreicht werden soll. Weitaus problematischer sind Eingriffe in die Keimbahn, weil hier künftige Generationen betroffen sind, die naturgemäß nicht um Einwilligung befragt werden können, und weil die Grenzen zwischen einer Behandlung von Krankheiten und "Baby-Design" sowie einer gezielten Eugenik fließend sind.
Verteilungsgerechtigkeit ist ein Problem, das bislang nur am Rande berücksichtigt wird. Es stellt sich in Anbetracht teuerer Diagnose- und Heilbehandlungen, die für arme Menschen unzugänglich bleiben, oder für deren Kosten viel mehr Menschen anderweitig mit preiswerteren Methoden geholfen werden könnte. Es stellt sich ebenfalls bei Humanexperimenten an Gruppierungen ohne Lobby oder mit eingeschränkten Rechten, z.B. Häftlingen und Soldaten, die tendenziell weniger Chancen haben, vom möglichen Nutzen solcher Versuche zu profitieren. Aber auch bei kontrollierten Blindversuchen muß gefragt werden, in welchen Fällen es gerechtfertigt ist, bestimmten Testpersonen einen Behandlungsnachteil zuzumuten. Selbstverständlich ist auch die Neurowissenschaft im Hinblick auf ihre Leistungen und Kosten zu betrachten. Sind beispielsweise die Forschungsetats über- oder unterrepräsentiert angesichts der wachsenden Bedeutung der Neurowissenschaft? (In den USA ist die Mitgliederzahl der Society for Neuroscience innerhalb von 25 Jahren von 400 auf 25000 (1996) gestiegen, und der Forschungsetat hat sich etwa verzehnfacht) In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu sehen, daß die meisten der zehn in ihren Folgen teuersten Erkrankungen auf Gehirnschädigungen zurückgehen.
Neuroprothesen (Neurotechnologie) sind ethisch bedenkenlos, solange sie sich auf den Bereich peripherer Nerven und die Schmerzlinderung beschränken und den Verlust von Fertigkeiten kompensieren. Schwieriger wird es, wenn mit Persönlichkeitsänderungen und irreversiblen Spätfolgen zu rechnen ist, oder wenn Science-fiction-Szenarien mit neurobionischen Cyborgs möglich würden, also Mischwesen zwischen Mensch und Computer. Bei hirngesteuerten Computern (Biofeedbeck via Hirnwellenmuster oder Elektrodenableitung) stellen sich jedoch schon jetzt ethische Fragen, denn bald könnte es möglich sein, auf diese Weise die Steuerung von Waffen oder z.B. Kampfflugzeugen zu effektivieren.
Der Hirntod hat sich seit 1968 als pragmatisches Kriterium zur Feststellung und mitunter sogar Definition des Todes durchgesetzt, nachdem Herztransplantationen und künstliche Lebenserhaltungssysteme (Beatmung, Ernährung) möglich und phänomenale leibliche Kriterien obsolet wurden, und man irreversibel komatöse Patienten für tot erklärte. Umstritten ist, ob der menschliche Tod mit dem Ableben der Person (z.B. als autonomes oder bewußtes Subjekt) oder einer körperlich-geistigen Einheit gleichgesetzt werden soll. Sind Menschen im irreversiblen Koma Tote, Sterbende oder Lebende? Und wie sicher läßt sich der Hirntod oder die Irreversibilität des Komas überhaupt diagnostizieren? Es besteht sogar die Gefahr, nicht mehr selbständig lebensfähige Patienten mit einer Hirnstammläsion für tot zu erklären, z.B. zwecks Kostenersparnis, obwohl sie bei Bewußtsein sind (Locked-in-Syndrom) oder – wie in einigen Fällen nach Jahren geschehen – wieder zu Bewußtsein kommen können. Ein Ausfall der vegetativen Funktionen ist also kein hinreichendes Todeskriterium. Aber ist es der Ausfall aller somatischen (z.B. kognitiven) Funktionen (apallisches Syndrom)? Hirntote können noch Reflexe zeigen, Vater werden (nach Spermienentnahme) und im Fall einer Schwangerschaft sogar ein Kind austragen, wenn die Hirnstammfunktionen intakt sind bzw. sich technisch aufrechterhalten lassen – was zu weiteren ethischen Problemen führt. Manchen geht das Hirntodkriterium zu weit (weil es Lebende für tot erklärt); sie plädieren für ein Herz-Lungen-orientiertes Todeskonzept. Anderen geht das Hirntodkriterium nicht weit genug (weil es manche Tote noch zu den Lebenden zählt); sie halten den Teilhirntod (nämlich den Tod der Großhirnrinde) gegenüber dem Ganzhirntod für hinreichend. Kritiker des Hirntodkriteriums sehen eine unrechtmäßige Neudefinition des Todes (z.B. anstelle phänomenaler Merkmale wie Atmung), eine Verkürzung des ganzheitlichen Lebensbegriffs auf die Gehirntätigkeit bzw. eine Überschätzung des Cortex und eine falsche Zentrierung auf kognitive Funktionen bzw. Bewußtsein – warum sollte Bewußtlosigkeit mit Totsein identifiziert werden? – oder eine unzulässige Reduktion des Menschen auf Materie. Es besteht die Gefahr der Instrumentalisierung des Menschen durch das Hirntodkriterium bei lebendigem Leib (z.B. "Vivisektion" zur Organentnahme; viele Organe bleiben selbst nach 30 Minuten ohne Sauerstoffversorgung noch funktionsfähig); andererseits sollte die Möglichkeit, mit Spenderorganen Menschenleben zu retten oder zu verbessern, nicht aufgrund von semantischen Problemen eingeschränkt werden – wenigstens in manchen Fällen würde eine früher gegebene Einwilligungserklärung zu einer potentiellen Organentnahme des Betroffenen die Situation entschärfen. Außerdem wird eine Aufweichung des Hirntodkriteriums bei Feten mit Anencephalie kritisiert, von denen Mittelhirngewebe z.B. zur Transplantation verwendet werden kann. Transplantierbare Neuronen sind aber notwendigerweise noch am Leben (oft sind anencephale Feten sogar zur Eigenatmung fähig, wenn das verlängerte Mark intakt ist).
Eingriffe bei Feten mit Anencephalie werfen noch weitere schwierige Fragen auf. Da diese Fehlentwicklung durch die pränatale Ultraschalldiagnostik lange vor dem errechneten Geburtstermin festgestellt werden kann, stellt sich die Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch. Ein Austragen des nicht lebensfähigen Fetus allein zum Zweck einer späteren Organentnahme ist umstritten (Gewebe von Spontanaborten sind für Transplantationszwecke ungeeignet), Kritiker sehen einen Mißbrauch der Frau als "Hirnleihmutter" und des Fetus als "menschliches Ersatzteillager" bzw. "Lagerstätte" für neuronale Rohstoffe. Es wurde ein Ehrenkodex der Transplantationsmedizin gefordert, wonach a) eine Abtreibung stets nur ohne Rücksicht auf den für die Gewinnung der Transplantate günstigsten Zeitpunkt durchgeführt werden darf, b) Gewebe nicht verkauft werden dürfen und c) Empfänger und Spender anonym bleiben sollen. Die bereits praktizierte Transplantation fetalen Mittelhirngewebes zur Behandlung degenerativer Gehirnstörungen, insbesondere zu einer Linderung der Parkinson-Krankheit, verbindet die ethischen Probleme der Abtreibung, Organtransplantation und Todesfeststellung.
Eingriffe in die Individualität und Persönlichkeit des Menschen werden um so einfacher und effektiver, je mehr über deren neuronale Grundlagen bekannt ist. Es muß diskutiert werden, ob, inwieweit und in welchen Fällen es sich verantworten läßt, solche Eingriffe vorzunehmen. 1) Detektion: Registrierende Eingriffe könnten eines Tages den "Einstieg in fremdes Bewußtsein" (Alfred Gierer) ermöglichen, wenn es gelänge, individuelle Gedanken ohne Beteiligung und Zustimmung der betroffenen Person zugänglich zu machen. Erste Ansätze bei Lügendetektoren mit Hilfe des Elektroencephalogramms gibt es bereits. 2) Manipulation: Das Problem verändernder Eingriffe stellt sich z.B. im Umgang mit "gemeingefährdendem unkontrollierbarem Triebverhalten" (eine eindrucksvolle Illustration gibt Anthony Burgess in seinem Roman "A Clockwork Orange", verfilmt von Stanley Kubrik), aber auch bei der Behandlung psychiatrischer Störungen. Hier ist nicht nur an das Dilemma chronischer Medikamentenabhängigkeit sowie an Nebenwirkungen von elektrokonvulsiven Therapien zu denken, sondern auch an die Psychochirurgie. Sie wurde eingeführt, befürwortet und an vielen zehntausend Menschen praktiziert, ohne daß Tierversuche eine ausreichende Grundlage dafür geliefert hatten. Walter Freeman (1895-1972) brachte es allein auf eine vierstellige Zahl von Eingriffen, was ihm den Spitznamen "Jack the brainslasher" eintrug. Es gab keine Ethikkommission, die die Behandlung und Auswahl der Patienten beobachten und kontrollieren konnte. Nachfolgeuntersuchungen blieben, falls sie überhaupt durchgeführt wurden, häufig oberflächlich und ohne wissenschaftlichen Anspruch. Dennoch erschien den Befürwortern der Psychochirurgie die Effizienz anderer Therapien und die allgemeine Prognose für die Patienten so schlecht, daß ihnen der Eingriff als das kleinere Übel galt. Heute wird die Psychochirurgie jedoch sehr kritisch gesehen und kaum mehr praktiziert. Ein anderes wachsendes ethisches Problem betrifft auch hier die Transplantation von Hirngewebe. Nervenzellen als Transmitter-Reservoir zur Behandlung der Parkinson-Krankheit sind vergleichsweise harmlos, doch es wurden bereits Experimente zur Beeinflussung psychischer Zustände und kognitiver Leistungen unternommen. Inwieweit können die Transplantate die Persönlichkeit verändern sowie die Verantwortlichkeit und Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigen? Stehen uns womöglich Begehrlichkeiten nach einer Übertragung von Bewußtseinsinhalten bevor oder nach einer neuronalen Unsterblichkeit, und ist dies überhaupt wünschenswert? Würde einmal nichtmenschliches Gewebe verwendet (Xenotransplantation), lauert außerdem das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern, die nicht nur den Gewebeempfänger, sondern auch viele andere Menschen gefährden könnte.
Die Veränderung des Menschenbildes, zu der die Neurowissenschaft beiträgt, hat nicht nur eine deskriptive, sondern auch eine ethische Dimension, weil sie den zwischenmenschlichen Umgang beeinflußt. Die Hirnforschung dringt bereits in Territorien der Geisteswissenschaften ein und entzaubert mehr und mehr unseren von poetischen und religiösen Vorstellungen ausgekleideten "seelischen Innenraum". Je mehr die Neurowissenschaft über die Grundlagen des Bewußtseins, Denkens und Fühlens herausfindet, desto deutlicher wird, daß das "Ich" keine irreduzible, unvergängliche Substanz, kein nichtmaterieller Träger von Eigenschaften und kein völlig autarker Initiator von Handlungen (Willensfreiheit) ist, obwohl dies strenggenommen eine metaphysische Extrapolation und keine wissenschaftlich beweisbare Aussage ist. Naturalistische Theorien zum Leib-Seele-Problem sind jedoch auf dem Vormarsch und auch durch naturwissenschaftliche Erkenntnisse motiviert. Gerhard Vollmer hat den Fortschritt der Hirnforschung, ihren Angriff auf unser herkömmliches Selbstverständnis und den sich anbahnenden Paradigmenwechsel sogar als die letzte große Kränkung des Menschen durch die Wissenschaft bezeichnet, die mit der Erkenntnis unserer bedeutungslosen Position im Universum und unserer biologischen Geschichte begann. Freilich ist diese Kränkung selbst eine Wertung, die nicht jeder teilt, sondern die z.B. auch als Überwindung alter Illusionen gefeiert werden könnte. Ferner impliziert eine naturalistische Weltsicht keineswegs einen inhumanen Mechanizismus wie auch umgekehrt eine dualistische Auffassung von Geist und Gehirn nicht notwendig zu einer heilen Welt führt (der Dualismus des René Descartes wurde sogar als Freibrief für eine hemmungslose Manipulation der als seelenlos erachteten Tiere verwendet und vermindert zudem eher den Respekt vor dem menschlichen Gehirn, als daß der Dualismus es würdigt). Zudem eliminiert oder reduziert die Wissenschaft die Phänomene nicht, sondern sie verändert lediglich ihre Erklärung und Interpretation. Dennoch könnten die Erkenntnisse weitreichende Konsequenzen für unser Alltagsleben haben, Moral und Recht eingeschlossen (z.B. die Frage, inwiefern Menschen verantwortlich sind für ihre Handlungen, und inwiefern sie schuldig gesprochen und bestraft werden dürfen) – falls sie nicht einfach verdrängt oder maskiert werden. Neben den schon genannten Aspekten gehören zu dieser Praxis auch Fragen des Tierschutzes, der Sterbehilfe, Pädagogik, Drogenpolitik und der Forschungspolitik ganz allgemein sowie der technischen Verfügbarkeit und möglicherweise Ergänzung des Menschen. In einem noch kaum abzuschätzenden Ausmaß wird unsere Zukunft vielleicht von einem "Psycho-Engineering" mittels Stimmungspillen geprägt sein, einer kosmetischen Pharmakologie bis hin zum Psycho-Trip als Freizeitgestaltung, wobei dann jene als antiquiert und vielleicht sogar gefährlich gelten mögen, die hier nicht mitspielen (eine "Schöne neue Welt", die von Aldous Huxleys gleichnamigem Roman sehr plastisch ausgemalt wurde). Möglicherweise wird es auch ganz neue, biochemisch oder durch elektronische Mittel unterstützte Methoden des Lernens und der Steigerung der Intelligenz ( siehe Zusatzinfo 2 ) und der körperlichen Leistungsfähigkeit geben – mit vielleicht verheerenden gesellschaftlichen Folgen: totalitärer Konformitätszwang, eskalierende Leistungsidolatrie sowie Diskriminierung usw. Selbst die Möglichkeit, mit Hilfe von Gehirn-Computer-Kopplungen in virtuelle Realitäten zu flüchten oder gar verbannt zu werden, braucht nicht ewig Science-fiction zu bleiben. Über all diese Aspekte muß frühzeitig und offen diskutiert werden, um nicht blindlings in die Entwicklungen hineinzustolpern oder das Feld den Ideologen und Geschäftemachern zu überlassen. Philosophen wie Thomas Metzinger fordern deshalb bereits eine "normative Psychologie", Bewußtseinsethik und "Anthropologiefolgenabschätzung", d.h. das Nachdenken über Fragen wie: Was sind gute, wünschenswerte Bewußtseinszustände und gibt es sie überhaupt? Auf welchen Grenzen soll sich die menschliche Biologie beschränken? Wie können Individuen und der Gesetzgeber ihre Verantwortung übernehmen? Gemeint ist damit keine abstrakte Metaphysik, sondern ein Bereich der praktischen Vernunft, der mindestens bis auf Ciceros "cultura animi" (Pflege der Seele) zurückgeht, aber in Zukunft im Licht ganz neuer Voraussetzungen anzugehen wäre.

Lit.: Alves, W.A., Macciocchi, S.N.: Ethical Considerations in Clinical Neuro-Science. Stroke 27, 1903-1909 (1996). Beauchamp, T.L., Childress, J.F.: Principles of Biomedical Ethics. New York, Oxford 1983. Blank, R.H.: Brain Policy. Georgetown 1999. Bubner, A. (Hrsg.): Die Grenzen der Medizin. München 1993. Demmer, K.: Leben in Menschenhand. Freiburg/Breisgau u.a. 1987. Butler, D. u.a.: Last Chance to Stop and Think on Risk of Xenotransplants. Nature 391, 320-325 (1998). Deutsch, E.: Medizinrecht, Arztrecht, Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht. Berlin u.a. 1997. Duncan, A.S. u.a. (Hrsg.): Dictionary of Medical Ethics. London 1981. Engels, E.M., Junker, T., Weingarten, M. (Hrsg.): Ethik der Biowissenschaften. Berlin 1998. Fassbender, P.: Die Verwendung fetalen Gewebes in der Neurochirurgie – ein ethisches Problem? Ethik in der Medizin 3, 114-120 (1991). Frühwald, W.: Von der Verantwortung in der Wissenschaft. Jena 1995. Fuller, B.P. u.a.: Privacy in Genetics Research. Science 285, 1359-1361 (1999). Götschl, J. (Hrsg.): Revolutionary Changes in Understanding Man and Society. Dordrecht, Boston, London 1995. Hess, B., Ploog, D. (Hrsg.): Neurowissenschaften und Ethik. Berlin u.a. 1988. Hoff, J., in der Schmitten, J. (Hrsg.): Wann ist der Mensch tot? Reinbek bei Hamburg 1994. Hoffer, B.J., Olson, L.: Ethical Issues in Brain-Cell Transplantations. Trends in Neurosciences 14, 384-388 (1991). Hoffmann, J. (Hrsg.): Ethische Vernunft und technische Rationalität. Frankfurt am Main 1992. Hubig, C.: Technik und Wissenschaftsethik. Berlin u.a. 1995. Jonas, H.: Technik, Medizin und Ethik. Frankfurt/Main 1987. Laufs, A., Uhlenbruck, W. (Hrsg.): Handbuch des Arztrechts. München 1992. Lehrer, K. (Hrsg.): Science and Ethics. Amsterdam 1987. Linke, D.: Hirnverpflanzung. Reinbek bei Hamburg 1993. Metzinger, T.: Willensfreiheit, transparente Selbstmodellierung und Anthropologiefolgenabschätzung. In: Lange, S. (Hrsg.): Der Beitrag der Geisteswissenschaften zu Innovationen. Karlsruhe 1998. Müller-Solomon, H.: Die Kontrolle der Forschung am Menschen durch Ethik-Kommissionen. Stuttgart 1990. Northoff, G.: Ethische Probleme bei Hirngewebstransplantationen. Ethik in der Medizin 7, 87-98 (1995). Korff, W. u.a. (Hrsg.): Lexikon der Bioethik. Gütersloh 1998, 3 Bände. Pöldinger, W. u.a. (Hrsg.): Ethik in der Psychiatrie. Berlin, Heidelberg, New York 1991. Reich, W.T. (Hrsg.): Encyclopedia of Bioethics. London 1978-1982, 4 Bände. Sass, H.-M. (Hrsg.): Medizin und Ethik. Stuttgart 1989. Schwarz, M., Bonelli, J. (Hrsg.): Der Status des Hirntoten. Wien 1995. Shea, W.R., Sitter, B. (Hrsg.): Scientists and Their Responsibility. Canton/Mass. 1989. Sladek, J.R., Gasch, D.M. (Hrsg.): Neural Transplants. New York 1984. Steigleder, K., Mieth, D. (Hrsg.): Ethik in den Wissenschaften. Tübingen 1990. Turner, D.A., Kearney, W.: Scientific and Ethical Concerns in Neural Fetal Tissue Transplantation. Neurosurgery 33, 1031-1037 (1993). Vaas, R.: Hirnstrommessungen als Lügendetektor. Naturwissenschaftliche Rundschau 47, 403-405 (1994). Valenstein, E.S. (Hrsg.): The Psychosurgery Debate. San Francisco 1980. Valenstein, E.S.: Great and Desperate Cures. New York 1986. Zoglauer, T.: Normenkonflikte. Bad Canstatt 1998. Zülicke, F.: Bioethik. Cuxhaven 1996.

Ethische Probleme in der Neurowissenschaft

1 Formen und Themen der Ethik:
Es ist nützlich, drei Bereiche zu unterscheiden, die in der Praxis allerdings häufig gemeinsam vorkommen: 1) Theoretische Ethik ist a) kognitiv-deskriptiv, d.h. entweder empirisch (historisch, psychologisch, biologisch, soziologisch) oder metaphysisch, b) erklärend-begründend, oder c) technisch-handlungsanleitend. 2) Normative Ethik beschäftigt sich mit präskriptiven, nicht mit deskriptiven Urteilen, wobei man zwischen außermoralischen, speziellen moralischen und allgemeinen moralischen Bewertungs- und Verpflichtungsurteilen unterscheidet. a) Eine materiale Ethik handelt von inhaltlichen moralischen Geboten ("Du sollst (nicht)...") und ethischen Prinzipien einschließlich der Suche nach möglichen Normen- oder Wertehierarchien, b) eine formale Ethik dagegen formuliert bedingte = hypothetische Imperative (Mittel, um Ziele zu erreichen) oder einen kategorischen Imperativ als unbedingte Verpflichtung (Kant: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die Du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde"). Formale Sätze sind notwendige, aber wohl nicht hinreichende Kriterien für eine Verwirklichung des "Guten". 3) Metaethik reflektiert über theoretische und normative Ethik, insbesondere a) über die Bedeutung, Definition, Funktion und Voraussetzungen von ethischen Begriffen ("gut, böse, schlecht, richtig, falsch") und Prinzipien, b) den ontologischen Status von Werten, sowie c) über die Methoden und Prämissen ethischer Begründungen.

Ethische Probleme in der Neurowissenschaft

2 Mit Neurotechnik zum Superhirn?
Wachsende Kenntnis geht oft mit zunehmenden Manipulationsmöglichkeiten einher. Daß muß nicht nachteilig sein, doch neue Handlungsspielräume besitzen immer auch eine ethische Dimension. Denn nicht alles, was machbar ist, soll auch gemacht werden. Ist beispielsweise eine Steigerung der Intelligenz wünschenswert? Daß sie in absehbarer Zeit möglich sein könnte, zeichnet sich bereits ab. – Kürzlich gelang es z.B., Mäuse gentechnisch so zu verändern, daß sie eine größere Menge des körpereigenen Proteins NR2B bilden, welches in den Nervenzellmembranen die Öffnungsdauer der Glutamatrezeptoren vom NMDA-Typ reguliert, von denen abhängt, wie die Zellen auf ankommende Reize reagieren und wie sich ihre künftige Empfindlichkeit ändert. Diese Mäuse hatten ein verbessertes Lernvermögen und Gedächtnis. NR2B kommt auch im menschlichen Gehirn vor, und seine Häufigkeit nimmt mit dem Alter ab, was die wachsende Vergeßlichkeit älterer Menschen mitverursachen könnte. Vielleicht können gentechnische Eingriffe damit die Möglichkeit eröffnen, Gedächtnisstörungen zu behandeln, doch andererseits gibt es auch gesundheitliche Risiken (z.B. Schlaganfall). Mit der Gentechnik könnten freilich auch die geistigen Kapazitäten gesunder Menschen gesteigert werden. Ist dies wünschenswert oder vielleicht sogar geboten, weil eine höhere Intelligenz meistens mit einer besseren sozialen Stellung und einem größeren beruflichen Erfolg einhergeht? Wäre es also nicht verständlich, wenn Eltern ihrem Nachwuchs die besten Startchancen gleichsam gentechnisch in die Wiege legen würden? Aber andererseits wächst die Gefahr, Menschen nicht nur zu "designen", sondern regelrecht zu instrumentalisieren und ihnen jegliche eigene Entfaltungsmöglichkeit zu rauben. – Neben Nachbesserungen im Erbgut könnte auch eine Stimulation der Teilung von Nervenzellen erfolgen oder die Transplantation neuer Zellen mit dem Ziel, die Verarbeitungskapazität des Gehirns zu erhöhen. Manche Tierversuche haben jedenfalls positive Auswirkungen auf Lernen und Gedächtnis gezeigt, auch wenn dies alles noch sehr kontrovers diskutiert wird. Allerdings sind angeblich in China und ehemaligen Ostblock-Ländern bereits Versuche unternommen worden, Schizophrenie und Intelligenzdefizite mit eingepflanzten Nervenzellen zu behandeln – ein ethisch hochbrisantes und außerordentlich heikles Gebiet. Außerdem besteht die Gefahr unkontrollierbarer Kaskaden elektrochemischer Aktivitäten wie bei epileptischen Anfällen. Aber es könnten sich auch ganz neue Chancen öffnen. Wenn ein Gehirn (oder ein bestimmter Bereich davon) eine kritische Masse erreicht, ist es nicht ausgeschlossen, daß neue und unvorhersehbare Eigenschaften auftauchen. Eine Verdopplung der Neuronen würde dann nicht einer Verdopplung des Talents entsprechen, sondern vielleicht einer Verhundertfachung. – Eine weitere Möglichkeit wäre, Talente zu wecken, die bereits im Gehirn angelegt sind, aber gleichsam unterdrückt sind. Tatsächlich gibt es partiell geniale Menschen (oft mit Autismus), die als idiots savants ("gelehrte Idioten") bezeichnet werden, weil sie trotz stark beeinträchtigter Intelligenz z.B. die Größe von Gegenständen auf wenige Millimeter genau abschätzen können oder in der Lage sind, zwei Dutzend Sprachen ineinander zu übersetzen. Einer vermochte mühelos den Wochentag eines beliebigen Datums zu sagen, etwa des 6. April 2066, ein anderer hatte die Fähigkeit, auf einen Blick zu erkennen, aus wievielen Karten ein auf dem Tisch verteilter Haufen von Spielkarten bestand, ein dritter wußte auf Anhieb beispielsweise die Quadratwurzel von 41809156. Ein dreijähriges Mädchen konnte bereits galoppierende Pferde aus schwierigsten Perspektiven ganz realistisch zu Papier bringen – eine Fähigkeit, die andere Menschen, wenn überhaupt, erst viele Jahre später entwickeln. Die Ursache dieser "Inselbegabungen" ist unklar. Eine – umstrittene – Hypothese nimmt an, daß jeder Mensch solche Fähigkeiten habe, diese durch die Entwicklung eines übergeordneten, begrifflichen Denkvermögens jedoch gleichsam unbrauchbar würden. Visuelle Eindrücke beispielsweise werden von der Netzhaut und den nachgeschalteten Hirnregionen in einer unvergleichlich reichhaltigeren Weise repräsentiert und verarbeitet als der enge, aber stark abstrahierte Bereich, der uns normalerweise davon bewußt wird. Möglicherweise beruht das erstaunliche Mustererkennungsvermögen oder das geradezu fotografische Gedächtnis mancher Autisten darauf, daß die Reizflut bei ihnen nicht durch ein übergeordnetes Begriffssystem gefiltert wird. Das paßt zu der Beobachtung, daß bei normalen Menschen plötzlich isolierte Talente ausbrechen können, wenn ihre linke Hirnhälfte beeinträchtigt wird. Ein neunjähriger Junge entwickelte sich zum Beispiel von einem normalen Schüler zu einem genialen Handwerker, als ein Teil seines linken Großhirns durch eine Schußverletzung zerstört wurde. Andere Menschen erlangten plötzlich erstaunliche künstlerische Fähigkeiten, nachdem sie dement wurden (Demenz). Wenn es möglich wäre, solche schlummernden Talente zu wecken – wäre es dann auch erlaubt? Und was wäre der Preis? Immerhin wurde bereits vorgeschlagen, mit Hilfe der transcraniellen Magnetstimulation zu versuchen, relativ eng begrenzte Hirnregionen vorübergehend und reversibel lahmzulegen, um das Tor zu einem erhofften verborgenen "Talentschuppen" aufstoßen. Wo sich dieses Tor befindet und wie es sich öffnen läßt, weiß allerdings (noch) niemand.

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.

  • Die Autoren
Redaktion

Dr. Hartwig Hanser, Waldkirch (Projektleitung)
Christine Scholtyssek (Assistenz)

Fachberater

Prof. Albert Ludolph, Ulm
Prof. Lothar Pickenhain, Leipzig
Prof. Heinrich Reichert, Basel
Prof. Manfred Spitzer, Ulm

Autoren

Aertsen, Prof., Ad, Freiburg
Aguzzi, Prof., Adriano, Zürich
Baier, Dr., Harmut, Ulm
Bartels, Prof., Mathias, Tübingen
Becker, Dr., Andreas, Marburg
Born, Prof., Jan, Lübeck
Brecht, Dr., Stephan, Kiel
Breer, Prof., Heinz, Stuttgart
Carenini, Dr., Stefano, Würzburg
Cruse, Prof., Holk, Bielefeld
Culmsee, Dr., Carsten, Marburg
Denzer, Dr., Alain, Waldenburg
Egert, Dr., Ulrich, Freiburg
Ehrenstein, Dr., Walter, Dortmund
Eurich, Dr., Christian , Bremen
Eysel, Prof., Ulf, Bochum
Fischbach, Prof., Karl-Friedrich, Freiburg
Frey, Dunja, Basel
Fuhr, Dr., Peter, Basel
Greenlee, Prof., Marc, Oldenburg
Hartmann, Beate, Basel
Heck, Dr., Detlef, Freiburg
Heller, Prof., Kurt, München
Henkel , Dr., Rolf , Bremen
Herdegen, Prof., Thomas, Kiel
Herrmann, Dr., Gudrun, Bern
Hilbig, Dr., Heidegard, Leipzig
Hirth, Dr., Frank, Basel
Huber, Dr., Gerhard, Zürich
Hund, Martin, Basel
Illing, Dr., Robert Benjamin, Freiburg
Käch, Dr., Stefanie, Basel
Kästler, Dr., Hans, Ulm
Kaiser, Dr., Reinhard, Freiburg
Kaluza, Jan, Stuttgart
Kapfhammer, Dr., Josef P., Freiburg
Kestler, Dr., Hans, Ulm
Kittmann, Dr., Rolf, Freiburg
Klix, Prof., Friedhart , Berlin
Klonk, Dr., Sabine, Stuttgart
Klumpp, Prof., Susanne, Marburg
Kössl, Dr., Manfred, München
Köster, Dr., Bernd, Freiburg
Kraetschmar, Dr., Gerhard, Ulm
Krieglstein, Prof., Josef, Marburg
Krieglstein, Prof., Kerstin, Homburg
Kuschinsky, Prof., Wolfgang, Heidelberg
Lahrtz, Stephanie, Hamburg
Landgraf, Dr., Uta, Stegen
Laux, Thorsten, Basel
Lindemann, Prof., Bernd, Homburg
Löffler, Dr., Sabine, Leipzig
Ludolph, Prof., Albert, Ulm
Malessa, Dr., Rolf, Weimar
Marksitzer, Dr., Rene, Luzern
Martin, Dr., Peter, Kehl-Kork
Martini, Prof., Rudolf, Würzburg
Medicus, Dr., Gerhard, Thaur
Mehraein, Dr., Susan, Freiburg
Meier, Dr., Kirstin, Freiburg
Mendelowitsch, Dr., Aminadav, Basel
Mergner, Prof., Thomas, Freiburg
Metzinger, Dr., Thomas, Frankfurt am Main
Mielke, Dr., Kirsten, Kiel
Misgeld, Prof., Ulrich, Heidelberg
Moll, Joachim, Basel
Münte, Prof., Thomas, Magdeburg
Neumann, Dr., Harald, Planegg-Martinsried
Nitsch, Prof., Cordula, Basel
Oehler, Prof., Jochen, Dresden
Otten, Prof., Uwe, Basel
Palm, Prof., Günther, Ulm
Pawelzik, Prof., Klaus, Bremen
Pickenhain, Prof., Lothar, Leipzig
Ravati, Alexander, Marburg
Reichel, Dr., Dirk, Lübeck
Reichert, Prof., Heinrich, Basel
Reinhard, Dr., Eva, Bern
Rieckmann, Dr., Peter, Würzburg
Riemann, Prof., Dieter, Freiburg
Ritter, Prof., Helge, Bielefeld
Roth, Prof., Gerhard , Bremen
Roth, Lukas W.A., Bern
Rotter, Dr., Stefan, Freiburg
Rubin, Dr., Beatrix, Basel
Ruth, Dr., Peter, Giessen
Schaller, Dr., Bernhard, Basel
Schedlowski, Prof., Manfred, Essen
Schneider, Dr., Werner X., München
Scholtyssek, Christine, Umkirch
Schwegler, Prof., Helmut , Bremen
Schwenker, Dr., Friedhelm, Ulm
Singer, Prof., Wolf, Frankfurt am Main
Spiegel, Dr., Roland, Zürich
Spitzer, Prof., Manfred, Ulm
Steck, Prof., Andreas, Basel
Steinlechner, Prof., Stephan, Hannover
Stephan, Dr., Achim, Rüsselsheim
Stoeckli, Dr., Esther, Basel
Stürzel, Frank, Freiburg
Swandulla, Prof., Dieter, Erlangen
Tolnay, Dr., Markus, Basel
Unsicker, Prof., Klaus, Heidelberg
Vaas, Rüdiger, Bietigheim-Bissingen
van Velthoven-Wurster, Dr., Vera, Freiburg
Walter, Dr., Henrik, Ulm
Wicht, Dr., Helmut, Frankfurt
Wolf, Prof., Gerald, Magdeburg
Wullimann, Prof., Mario, Bremen
Zeilhofer, Dr., Hans-Ulrich, Erlangen
Zimmermann, Prof., Manfred, Heidelberg

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.