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Lexikon der Psychologie: Gewalt

Essay

Gewalt

Gunter A. Pilz

Zur Entwicklung der Gewalt und Gewaltforschung
Die Geschichte der Menschheit ist geprägt von Gewalt in ihren unterschiedlichsten Ausformungen, von der individuellen Gewalt (dem Brudermord von Kain an Abel) bis hin zur kollektiven Gewalt (den unzähligen Kriegen im Laufe menschlicher Zivilisation und Völkermorden). Eine Gesellschaft ohne Gewalt erscheint utopisch. Dennoch es ist das Verdienst von Elias (1977), darauf aufmerksam gemacht zu haben, daß Gewalt, vor allem körperliche Gewalt, im Lauf des Zivilisationsprozesses zunehmend tabuisiert bzw. gedämpft wurde. Diese zunehmende Unterwerfung der körperlichen Gewalt unter einen zivilisatorischen Selbstzwang geht einher mit der Herausbildung des staatlichen Gewaltmonopols im Zuge der Verdrängung der Naturalwirtschaft durch die Kapitalwirtschaft. Seit Max Weber wird entsprechend in der politischen Soziologie der Staat definiert als Inhaber des Monopols über physische Gewalt. Es überrascht angesichts der Bedeutung der Gewalt in unserer Geschichte, daß die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Problematik relativ spät, im Vergleich zur Aggressionsforschung, sehr spät einsetzte. Die Gewaltforschung entwickelte sich eigentlich erst richtig, "nachdem sich die Kriegsursachen-Forschung der vierziger und fünfziger Jahre als unzulänglich erwiesen hat" (Nicklas 1984, 239), im Zuge des Aufblühens der Friedensforschung, in der Gewalt zu einem zentralen Begriff geworden ist. So sind die bedeutendsten Publikationen zur Gewaltthematik allesamt erst in den letzten 15 Jahren erschienen. In jüngster Zeit haben vor allem die Problematik der Jugendgewalt und sexueller Gewalt, sexuellen Mißbrauchs und der politisch motivierten (rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen) Gewalt "Hochkonjunktur" (Rassismus). Dabei fällt auf, daß Gewalt und alles, was damit zusammenhängt, in erster Linie ein Problem der Philosophie, Politologie, der Soziologie oder ganz allgemein der Sozialwissenschaften zu sein scheint, und weniger eines, ja fast gar keines der Psychologie. Allein die Vertreter einer kritischen Psychoanalyse und der politischen Psychologie z.B. Horn, Dollase, scheren aus der sehr individualistischen Aggressionsforschung der Psychologie aus, in dem sie sich verstärkt den gesellschaftlichen Ursachen und Bedingungen, der gesellschaftlichen Produktion von Aggression – oder besser: von Gewalt – widmen. Horn leistete einen wichtigen Beitrag über die eher individualistisch angelegte Aggressionsforschung hinaus, indem er den Blick des Betrachters auch und besonders auf die gesellschaftlichen Ursachen und Bedingungen der Aggression lenkt. Keineswegs zufällig ist dabei, dass Horn statt des Begriffs Aggression den der Gewalt benutzt.

Zum Gewaltbegriff
Ähnlich der Aggressionsforschung plagt sich auch die Gewaltforschung mit dem Problem der exakten, operationalen Begriffsbestimmung herum. Mit Narr (1973, 15 f.) fordere ich einen Gewaltbegriff, der "die Auswahl der Phänomene nicht von vornherein begrenzt, wie der auf physische Gewalt/Vergewaltigung allein abgestellte Begriff", der andererseits aber natürlich auch nicht so weit ausgedehnt werden darf, daß er zum 'Unbegriff' wird. Diesem Anspruch wird die Gewaltdefinition von Theunert (1987, 40) als "Manifestation von Macht und/oder Herrschaft, mit der Folge, und/oder dem Ziel der Schädigung von einzelnen oder Gruppen von Menschen" am ehesten gerecht. Gewalt liegt nach dieser Definition immer dann vor, 'wenn als Folge der Ausübung von Macht oder Herrschaft oder von beidem oder als Folge von Macht- und Herrschaftsverhältnissen Menschen geschädigt werden'. Erstes Bestimmungskriterium für Gewalt ist demnach für Theunert die "bei dem oder der Betroffenen feststellbare Folge, die durch Gewalt bewirkte Schädigung.... Das Ziel der Gewaltausübung tritt gegenüber der Folge in den Hintergrund, es ist sekundäres Bestimmungskriterium". Dies hat auch zur Folge, daß die in den klassischen Theorien zentrale Kategorie der "Intention", die das Augenmerk auf den "Täter" lenkt, relativiert wird. Die Opfer der Gewalt gelangen stärker in den Blick.
Zweites Bestimmungskriterium für Gewalt ist, daß sie an die "Ausübung oder Existenz von Macht und Herrschaft gebunden ist. Macht und Herrschaft gründen auf die Verfügung über Machtmittel, die die Voraussetzungen zur Gewaltanwendung schaffen". Theunert unterscheidet dabei je nach Art der Machtmittel zwischen situativen und generellen Machtverhältnissen: In situativen Machtverhältnissen ist die Ungleichverteilung von Machtmitteln primär situationsspezifisch geprägt, in generellen Machtverhältnissen dagegen langfristig und eindeutig zugunsten eines Parts geregelt und meist gesellschaftlich sanktioniert" ( Abb. 1 ). Damit wird aber auch gleich auf die beiden zentralen Dimensionen der Gewalt verwiesen: die personale und die strukturelle Gewalt, wobei personale Gewalt die Dimension bezeichnet, in der Gewalt von Personen ausgeht, "strukturelle Gewalt die Dimension, in der Gewalt von den Strukturen eines Gesellschaftsystems ausgeht" (Theunert, 1987, 41).
Bedeutsam an dieser Bestimmung des Gewaltbegriffes ist, daß hierzu die sozialen Bedingungen, die Gewalt fordern und/oder erzeugen, mit berücksichtigt werden, daß, wie Horn zurecht gefordert hat, die Wirkungszusammenhänge zwischen Sozialstruktur und Verhalten aufgedeckt werden.

Formen der Gewalt
In dem Gewaltgutachten der Bundesregierung wird der Gewaltbegriff inhaltlich auf "Formen physischen Zwanges als nötigender Gewalt sowie Gewalttätigkeiten gegen Personen und/oder Sachen unabhängig von Nötigungssituationen" eingeengt. "Ausgeklammert wurden bewußt die psychisch vermittelte und die strukturelle Gewalt" (Schwind/Baumann u.a. 1990 I, 38).
Dabei hat sich interessanterweise nur die Unterkommission Psychiatrie dieser Eingrenzung des Gewaltbegriffes bewußt widersetzt und entgegen der Empfehlung der Gewaltkommission "die strukturelle Aggression bzw. Gewalt" nicht ganz aus ihrer Betrachtung ausgeschlossen, da sie "die Gewalt des jeweils Mächtigeren ist, gegen die sich ein großer Teil der Aggressionen richtet", und die zudem als "psychische Gewalt erlebt werden" kann. Auch die Ausgrenzung der psychischen Gewalt ist – so die Unterkommission Psychiatrie – nicht gerechtfertigt, "da deren Wirkung oft sehr schwerwiegend und psychische Gewalt häufig mit physischer Gewalt vergesellschaftet ist. Psychische wie körperliche Gewalt haben Folgen im seelischen Bereich, und oft erreicht ein physisch oder rechtlich Überlegener sein Ziel bereits mit der Androhung von Gewalt. Psychischer Gewalt liegt meistens die Drohung mit physischer Gewalt zugrunde; die Drohung, Existenzgrundlagen aufgrund körperlicher Überlegenheit oder Macht zu entziehen. Jedoch kann schon allein die Androhung eines Entzugs von Liebe und Aufmerksamkeit unter Umständen zum gleichen Ziel führen."
Mit ihrer Unterscheidung zwischen situativen und generellen Machtverhältnissen überwindet Theunert zusätzlich den engen Blick auf Gewalt in interpersonellen Beziehungen und erweitert ihn auf Gewaltverhältnisse, die in den gesellschaftlichen Strukturen verankert und nicht an konkrete handelnde Individuen gebunden sind. Die weitestgehende Differenzierung von Gewalt nimmt Galtung vor, wenn er zwischen physischer und psychischer Gewalt, zwischen negativer und positiver Einflußnahme, zwischen objektbezogener und objektloser, zwischen personaler und struktureller, zwischen manifester und latenter, sowie intendierter und nicht-intendierter Gewalt unterscheidet (Abb. 1).
Galtung (1990) macht zusätzlich auf eine weitere Form der Gewalt aufmerksam: die kulturelle Gewalt. Diese Gewalt tötet zwar nicht und macht auch niemanden zum Krüppel, aber sie liefert Rechtfertigungen für Gewalt, schafft Entlastung für das soziale Gewissen. Die kulturelle Gewalt bringt zwei gewaltfördernde Selbstkonzepte hervor: a) das Selbstkonzept der Selbstbehauptung: Bei diesem Selbstkonzept befinden sich die Gewalttäter (vornehmlich mit niedrigem Bildungsniveau) in der Defensive und finden ihre Selbstbehauptung dadurch, daß sie sich in Gruppen zusammenschließen und dort ihre eigene Kraft finden. b) das Selbstkonzept der Selbstdurchsetzung, das der machiavellistischen Orientierung entspricht, alles daran zu setzen, die eigene Einzigartigkeit durchzusetzen. Als Beispiel nennt Galtung die rechtsextreme Ideologie der Ungleichheit, deren extremste Form die Theorie vom "Herrenvolk" darstellt. Dabei geht Galtung davon aus, daß wenn strukturelle Gewalt institutionalisiert und kulturelle Gewalt verinnerlicht ist, die Gefahr steigt, daß sich auch die persönliche, direkte Gewalt verfestigt. Der Begriff der kulturellen Gewalt öffnet vor allem den Blick auf die Werte und den oft geklagten Werteverfall moderner Industriegesellschaften, die entsprechende Legitimationen für die personale wie kollektive, politisch motivierte Gewalt liefern (Ellbogenmentalität, Recht des Stärkeren) ( Abb. 2 ).

Um die historische Spezifität des Gewaltbegriffes besser fassen zu können, ist eine weitere Unterscheidung in expressive Aggression und instrumentelle Gewalt erforderlich. Expressive Aggression meint ein aggressives Verhalten, das lustvoll ausgeführt und erlebt wird, das ohne Belastungen des sozialen Gewissens erfolgt, d.h. den kulturellen, gesellschaftlichen oder situations-, bzw. schicht-, auch geschlechtsspezifisch tolerierten Gewaltstandards entspricht. Instrumentelle Gewalt hingegen meint ein aggressives Verhalten, das weniger einem lustbetonten Ausleben aggressiver Bedürfnisse entspricht, sondern ein genau kalkuliertes, geplantes, rational eingesetztes Verhalten ist, das die gesellschaftlich tolerierten Gewaltstandards im Interesse eines übergeordneten Zieles (z.B. des Erfolges) bewußt überschreitet nach dem Motto: der Sieg heiligt die Mittel.

Verflechtung von sozialen Strukturen und Gewalt
Die Gewaltforschung macht uns darüber hinaus besonders auf die Verflechtungen sozialer Strukturen und individuellen Handelns aufmerksam. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag, die Lücke der psychologischen Aggressionsforschung zu schließen, die Selg (1974, 51) wie folgt beschreibt: "Das Geflecht von wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen individuellem Verhalten, Sozialisationsagenten, sozialer Schicht und sozialem System in Bezug auf aggressives Verhalten deutlich herauszuarbeiten, ist eine Aufgabe, die dringend anzugehen ist". Dem ist auch heute, ein Vierteljahrhundert später nichts hinzufügen.
Tedeschi et. al. machen auf einen weiteren wichtigen Aspekt aufmerksam, in dem sie mit dem Begriff der "coervive power" eine verstärkte soziale Perspektive für die Untersuchungen über schädigendes Verhalten eröffnen. Folgt man diesem Gedanken, so gilt es, neben den gesellschaftlichen, sozialen Bedingungen vor allem die bestehenden Machtverhältnisse und Machtbalancen bei der Diskussion der Ursachen und Bedingungen gewalttätigen Handelns jeweils mit zu reflektieren. Hier eröffnet sich der Aggressions- und Gewaltforschung ein wichtiges, dringend zu bearbeitendes Forschungsfeld.

Folgerungen für Forschung und Prävention
Der Schlüssel zur Gewalt liegt entsprechend in der Umwelt, in den strukturellen Bedingungen der Lebenswelt der Menschen begründet. Unter dieser Perspektive können dann gewalttätige Handlungen, die gesellschaftlich betrachtet verwerflich, unsinnig und unsozial erscheinen, durchaus Sinnhaftigkeit und eine gewisse 'Normalität' bekommen. Damit sollen Gewalthandlungen nicht entschuldigt werden. Aber: Wer adäquat und präventiv mit gewalttätigen Menschen umgehen will, der muß sich die Mühe machen, zu verstehen, weshalb sie gewalttätig werden, der muß die Botschaften entschlüsseln, die sich hinter gewalttätigen Äußerungen verbergen, der muß die Alltags- und Lebenswelten der Menschen kennen, berücksichtigen und eben auch ändern, zumindest erträglicher gestalten. Denn das Verhalten von gewälttätig agierenden Menschen, "resultiert durchwegs aus ihren Lebenserfahrungen und ihren Versuchen, mit diesen ihren Erfahrungen und Eindrücken umzugehen. Daher werden sich Änderungen in deren Verhalten kaum erzielen lassen, wenn ich mich ausrichte auf die Probleme, die Menschen machen. Nur wenn es letztlich um die Probleme geht, die sie haben, werden sie auch offen werden für neue Auseinandersetzungen mit der Frage, welche Probleme sie anderen machen" (Krafeld, 1992, 500). Der Strafrechtler und Kriminologe Franz von Liszt hat bereits 1905 darauf hingewiesen, dass die beste Kriminalpolitik eine gute Sozialpolitik sei und der amerikanische Kultursoziologe Goodmann weist zu Recht darauf hin, daß es im Grunde nur eine richtige Erziehung und somit Gewaltprävention gäbe, nämlich das Aufwachsen in einer Welt, in der zu leben sich lohnt.
Dabei wird es m.E. Aufgabe künftiger Forschungsvorhaben sein, weniger der Frage nach den Ursachen und Bedingungen der Gewalt nachzugehen, als vielmehr der Frage nach den Ursachen und Bedingungen, die Menschen (noch) davon abhalten, trotz belastendster Lebens- und Alltagswelten gewalttätig zu handeln. Es gilt, die sozialen und persönlichen Schutzfaktoren herauszuarbeiten, die die negativen Wirkungen von lebensweltlichen Problemen abmildern oder gar aufheben können. Dies scheinen vor allem die gesellschaftlichen Institutionen zu sein, die Menschen Halt (seelischer Halt), Geborgenheit, Möglichkeiten der Entfaltung geben und sichern, die die vielen alltäglichen psychosozialen Belastungen quasi abfedern und damit für viele Menschen erträglich und verarbeitbar machen. Dies können ein intaktes Familienleben, eine verschworene Klassengemeinschaft, ein aktives Vereinsleben sein. Kolip (1993) hat mit ihrer Arbeit eindrucksvoll auf die Bedeutung von Freundschaften im Jugendalter für die Bewältigung lebensweltlicher Problemlagen aufmerksam gemacht. Wenn Menschen mit ihren Alltags- und Lebensweltproblemen aufgefangen werden, wenn sie emotionalen Halt finden, können sie ihre Probleme verarbeiten. So weist auch Keupp auf die große Bedeutung sozialer Netzwerke hin, in denen die Gefahren der `Risikogesellschaft´ wahrgenommen und verarbeitet werden.

Literatur
Dollase, R., Kliche, T. & Moser, H. (1999). (Hrsg.). Politische Psychologie der Fremdenfeindlichkeit. Opfer – Täter – Mittäter. Weinheim und München: Juventa
Elias, N. (1977). Über den Prozeß der Zivilisation (2 Bde). Frankfurt: Suhrkamp.
Galtung, J. (1990). Cultural violence. Journal of peace research 27, 2, 291 ff.
Krafeld, F. J. (1992). Eskalation der Gewalt gegen Ausländer – und was tun? deutsche jugend, 11, 500-502
Narr, W. (1973). Gewalt und Legitimität. Leviathan 1, 7-42
Nicklas, H. (1984). Erziehung zum Ekel von Gewalt. In R. Steinweg (Red.), Vom Krieg der Erwachsenen gegen die Kinder. Frankfurt: Suhrkamp.
Pilz, G. A. (1994). Jugend, Gewalt und Rechtsextremismus. Möglichkeiten und Notwendigkeiten politischen, polizeilichen, (sozial-)pädagogischen und individuellen Handelns. Münster: lit.
Selg, H. (1974). Menschliche Aggressivität. Göttingen : Hogrefe.
Schwind, H.-D., Baumann, J. u.a. (1990). (Hrsg.). Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt (Bde I-IV). Berlin: Duncker & Humboldt
Theunert, H. (1987). Gewalt in den Medien-- Gewalt in der Realität. Opladen:
Leske+Budrich.



Abb. Gewalt 1. Manifestation von Macht/Herrschaft mit der Folge von Schädigung und Leiden von Menschen.



Abb. Gewalt 2. Das Dreieck der Gewalt nach Johan Galtung. Wenn strukturelle Gewalt institutionalisiert ist und kulturelle Gewalt verinnerlicht, dann steigt die Gefahr, daß sich auch persönliche, direkte Gewalt verfestigt.

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