Selbstbestimmtes Forschen und Lehren ist ein Traum, der junge Menschen nach wie vor fasziniert. Diejenigen, die sich auf den steinigen Weg zur Professur begeben, sprühen vor Motivation und Enthusiasmus. Außertarifliche Arbeitszeiten, kurze Zeitverträge, lange Wartezeiten und ebenso unsichere wie spärliche Finanzen und mitunter prekäre Lebensverhältnisse nehmen sie vielfach notgedrungen in Kauf. So ist es seit jeher. Aber es ist Zeit, das zu ändern.
Die reellen Chancen, in Deutschland auf eine Lebenszeitprofessur berufen zu werden, sind ungünstig. Während auf absehbare Zeit die Studierendenzahlen Rekordmarken erklimmen, stagniert die Zahl der Professoren an wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland. Standen 1995 rund 25 000 Universitätsprofessoren 1,4 Millionen Studierenden gegenüber, so sind es 15 Jahre später bei gleicher Professorenzahl 1,6 Millionen Studierende. Die zahlenmäßige Relation von Universitätsprofessoren zu Studierenden, die gegenwärtig mit 1 zu 60 international ohnehin kaum wettbewerbsfähig ist, verschlechtert sich weiter.
Der Stellenkegel hat zur Folge, dass selbst viele hervorragende Bewerber keine dienstrechtliche Professur bekommen. Es steht zu befürchten, dass das Wissenschaftssystem in Deutschland auch durch richtige und gezielte Programme wie zum Beispiel die Exzellenzinitiativen immer mehr qualifizierte Nachwuchswissenschaftler generiert, die durch einen immer enger werdenden Flaschenhals zur Professur gelangen wollen. Dies ist nicht nur ein soziales und gesellschaftliches, sondern vor allem ein wissenschaftspolitisches Kernproblem.
Es wird sich nicht mit der Parole "Unbefristete Verträge für alle" lösen lassen. Der Erwerb fachlicher Qualifikationen und Befristung sind zwei Seiten einer Medaille. Aber mehr Tenure-Track-Stellen und bessere Personalplanung an den Universitäten sind Möglichkeiten, den Karriereweg für junge Wissenschaftler berechenbarer zu machen.
An der Schaffung zusätzlicher Universitätsprofessuren führt daher kein Weg vorbei. Allein um die ungünstige Relation von 60 Studierenden pro Universitätsprofessor zu halten, müssten tausende zusätzliche Universitätsprofessuren bereitgestellt werden. Die Gelegenheit dazu ist eigentlich günstig: Durch die Exzellenzinitiative sind Tausende von zusätzlichen jungen Wissenschaftlern ausgebildet worden, die zurzeit bestenfalls auf befristeten Stellen sitzen. Mehr Professuren kämen dem wissenschaftlichen Nachwuchs, aber auch den Studierenden zugute, die sich im globalen Wettbewerb um Arbeitsplätze mit einer wissenschaftlich fundierten (Aus-)Bildung profilieren wollen.
Wenn wir die besten Nachwuchswissenschaftler für den Hochschullehrerberuf gewinnen wollen, sind verlässlichere und attraktivere Karrieremöglichkeiten nötig. Gewiss: Wissenschaft ist ein Abenteuer und Wissenschaftler der Risikoberuf schlechthin, der sich einem starren Laufbahnschema widersetzt. Das allgemeine Lebens- und Berufsrisiko müssen Wissenschaftler in gleicher Weise ertragen wie andere Berufsgruppen. Aber das Risiko muss kalkulierbarer werden – auch durch eine Reduzierung der Qualifikationszeiten zum Professorenberuf auf in der Regel sechs Jahre nach der Promotion. Das derzeit zu hohe Erstberufungsalter auf eine Professur muss von 41 auf 35 Jahre abgesenkt werden, damit diejenigen, die keine Professur erlangen, alternative Karrierewege einschlagen können.
Zudem benötigt der wissenschaftliche Nachwuchs in Deutschland größere Eigenständigkeit und Unabhängigkeit. Diese Vorzüge der Personalkategorien "Juniorprofessor" und "Nachwuchsgruppenleiter" sind auf andere Qualifizierungsstellen zu übertragen, indem deutlicher zwischen Qualifizierungs- und wissenschaftlichen Dienstleistungsaufgaben differenziert wird. Wissenschaftliche Mitarbeiter brauchen Zeit zur Eigenqualifikation und für selbstständige Lehrerfahrungen.
Wenn Hochschulen in England, den USA und der Schweiz den "Tenure Track", die Zusage auf eine Lebenszeitprofessur nach einer positiv evaluierten Bewährungszeit, anbieten, müssen deutsche Universitäten schon aus Wettbewerbsgründen gleichziehen können. Übrigens: "Tenure Track" kann kein Alleinstellungsmerkmal für Juniorprofessoren sein. Wir brauchen den "Tenure Track" in gleicher Weise für Habilitanden. Der Wettbewerb zwischen den gleichberechtigten Qualifikationswegen zur Professur setzt Chancengleichheit unter ihnen voraus. Es bedarf mithin eines Bündels an Maßnahmen, damit junge Wissenschaftler Hoffnungsträger und nicht mehr Bittsteller sind.
Lesen Sie dazu auch den Artikel von Christine Xuân Müller: "Jung, exzellent – und frustriert".


Der Autor ist Präsident des Deutschen Hochschulverbands und Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität zu Köln.
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1. Es ist ja nicht nur das ...
15.12.2011, Gilbert Brands, Krummhörn2. Wer durchlöchert unverantwortlich mit Befristungsketten das WissZeitVG? Und warum?
15.12.2011, Markus DahlemVielen Dank für Ihre klaren Worte. Ich bin einer der namentlich genannten Wissenschaftler in dem Artikel, den Sie hier auf spektrum.de kommentieren. Um vorab meine weiteren Verbindungen zu benennen, will ich anmerken, dass ich auf SciLogs, dem Portal von Spektrum, Wissenschaftsblogger bin (unabhängig) und auch Mitglied im Deutschen Hochschulverband. Hauptberuflich bin ich als Gastdozent tätig (außertariflich und befristet) und so betroffen von dem, was Sie das wissenschaftspolitische Kernproblem nennen.
Das Thema Zeitverträge an Hochschulen ist zur Zeit wieder aktuell, da die Arbeitssituation für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Ende November Thema im Fachgespräch des Bildungsausschusses des Deutschen Bundestages war.
Alle Sachverständigen haben für mich interessante Punkte und unterschiedliche Aspekte dieses Problems angesprochen. Zwei zusammenhängende und bemerkenswerte Aussagen von Prof. Dr. Ulrich Preis (Universität zu Köln) will ich aufgreifen. Ich würde mich sehr freuen, Ihre Einschätzung dazu zu erfahren.
Ich selbst denke, dass zwar Veränderungen im WissZeitVG Verbesserungen bringen könnten, stimme aber zu, dass letztlich Veränderungen solange keine Probleme lösen werden, wie nicht der verantwortungsvolle Umgang mit diesem Gesetz oder ggf. seiner Novellierung auch praktiziert wird.
Gegen Ende stellt Prof. Preis dann fest, dass die "Durchlöcherung" des WissZeitVG und damit der Strukturreform der wissenschaftlichen Karrierewege, erst später stattgefunden hat, nämlich durch die Föderalismusreform.
Ich hoffe, Prof. Preis verzeiht es mir, dass diese Aussage nun nicht nur im (sowieso öffentlichen) Ausschuss bleibt. Ich halte sie für zu zentral, also für den eigentlichen Kern des Problems, um nicht erneut betont zu werden!
Ich lese, dass auch Sie in Ihrem Kommentar nicht einfach die Finanznot herausstellen. Nicht einmal fordern Sie explizit mehr Geld, sondern Strukturänderungen, die ein selbstbestimmtes Forschen und Lehren mehr Wissenschaftlern ermöglicht. Natürlich wäre eine Erhöhung der Bildungsausgaben wünschenswert. Aber auch das führt letztlich nicht notwendigerweise zu einem Umdenken.
Wie ist die Position des DHV dazu? Brauchen wir Veränderungen im WissZeitVG? Oder wie kann alternativ dazu, wenn nötig sogar mit gleichen Finanzmitteln, der Durchlöcherung des WissZeitVG effektiv begegnet werden? Wie können wir die Universitäten zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesem Gesetz ermutigen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Dahlem
3. Professor oder Hausmeister
16.12.2011, N. Rupp4. Antwort an Markus Dahlem
16.12.2011, Bernhard Kempenhaben Sie vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar zu meinem
Beitrag. Der Deutsche Hochschulverband vertritt die Position, dass das
Befristungsrecht in der Wissenschaft auch der Erneuerungsfähigkeit der
Hochschulen dienen muss. Andererseits muss aus wettbewerblichen Gründen
gewährleistet sein, dass der Beruf des Wissenschaftlers eine
verlässliche Perspektive hat und attraktiv ist.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet hierzu aus rechtlicher Sicht
durchaus einen geeigneten Rahmen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz
ist bei den Arbeitgebern – den Hochschulen und Forschungseinrichtungen –
ein akzeptiertes Instrumentarium. Die Nachwuchswissenschaftler erachten
den Befristungsrahmen dann als ausreichend, wenn ihnen neben der
Erbringung von wissenschaftlichen Dienstleistungen ausreichend
Gelegenheit von den fachvorgesetzten Hochschullehrern für die eigene
Qualifizierung gegeben wird. Der Deutsche Hochschulverband hat auch im
Rahmen der von der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS)
durchgeführten Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im
Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine
Stellungnahme abgegeben. Ich möchte Ihnen die wesentlichen praktischen
und rechtlichen Verbesserungsvorstellungen darlegen, die der Deutsche
Hochschulverband im Rahmen der durchgeführten Evaluation des BMBF zum
Wissenschaftszeitvertragsgesetz geäußert hat:
1. Es ist ein verantwortungsvoller Umgang der Hochschulen und
Forschungseinrichtungen mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz
gefordert. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet aufgrund der
sachgrundlosen Befristung durchaus das rechtliche Instrumentarium,
befristete Arbeitsverträge mit Nachwuchswissenschaftlern zur
Qualifizierung abzuschließen. Erschreckend ist, dass – und dies ist auch
ein Evaluationsergebnis von HIS – ca. 53 Prozent der befristeten
Arbeitsverträge eine Laufzeit von unter einem Jahr aufweisen. Mit dieser
kurzen Laufzeit ist die Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse für
den Nachwuchs in der Wissenschaft nicht gegeben. Der rechtliche Rahmen,
den das Wissenschaftszeitvertragsgesetz für die Befristung von
Arbeitsverträgen aufzeigt, muss im Rahmen der den Hochschulen und
Hochschullehrern obliegenden Fürsorgepflichten für das Nachwuchspersonal
noch intensiver genutzt werden. In jedem Fall sollte geprüft werden, ob
nicht auch längere Laufzeiten aufgrund der vorhandenen Haushaltsstellen
oder Drittmittel zulässigerweise abgeschlossen werden können. Unbedingt
notwendig ist auch die Verbesserung der Grundfinanzierung der
Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch die Länder und den Bund,
um am Wissenschaftsstandort Deutschland auch zukünftig auf hohem Niveau
Forschung und Nachwuchsförderung betreiben zu können.
Die familienfreundliche Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes,
wonach die Höchstbefristungsdauer von 12 bzw. 15 Jahren im Bereich der
Medizin für das wissenschaftliche und künstlerische Personal bei
Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je
Kind verlängert werden kann, muss von den Einrichtungen noch wesentlich
intensiver genutzt werden. Bisher wird nur ein gutes Prozent aller
befristeten Arbeitsverträge aufgrund der familienfreundlichen Regelung
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen.
2. Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform hat der Gesetzgeber im
Wissenschaftszeitvertragsgesetz darauf verzichtet, die
Personalkategorien der Nachwuchswissenschaftler explizit festzulegen.
Der Bundesgesetzgeber vertritt die Auffassung, dass dies nunmehr die
Aufgabe der jeweiligen Hochschulgesetzgeber sei. Das
Wissenschaftszeitvertragsgesetz spricht daher bezüglich des personellen
Anwendungsbereiches nur vom „wissenschaftlichen und künstlerischen
Personal mit Ausnahme der Hochschullehrer“. Dieses Tatbestandsmerkmal
bereitet den Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Anwendung
erhebliche Probleme. So müssen diese in jedem Einzelfall die Anwendung
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes anhand des Arbeitsverhältnisses
und des übertragenen Aufgabenbereiches bestimmen. Nur wenn die
übertragenen wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstleistungen des
Personals auch zur Qualifizierung geeignet sind, ist der
Anwendungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eröffnet. Die
Ermittlung des personellen Anwendungsbereiches des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes muss sich aber – um Transparenz und
Rechtssicherheit für die Nachwuchswissenschaftler und für die
Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu erreichen – direkt aus dem
Gesetzeswortlaut ergeben. Hier muss also der Gesetzgeber noch dringend
nachbessern.
Zu Ihrer weiteren Frage der „Befristungsketten“ möchte ich darauf
hinweisen, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nur bei dem
Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Anwendung kommt. Wird das
wissenschaftliche und künstlerische Personal im Beamtenverhältnis auf
Zeit beschäftigt, ergeben sich die Befristungsgrenzen aus dem jeweiligen
Hochschul- und Beamtenrecht. Bei der Begründung der Beamtenverhältnisse
auf Zeit ist häufig keine Höchstbefristungsgrenze – wie sie im
Wissenschaftszeitvertragsgesetz beim Abschluss befristeter
Arbeitsverträge vorgesehen ist – zu beachten.
Mit besten Grüßen
Bernhard Kempen
5. an Herrn Kempen und Herrn Dahlem
16.12.2011, S. SchwantagHinzu kommt, dass die Hochschulen die unbefristeten Verträge fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Es mache sie unflexibel, verkruste sie, schade der Forschung, der Lehre, lege sie auf Jahrzehnte fest usw.
Eine Ursache für den verantwortungslosen Umgang ist leider auch die zunehmende Autonomie von Hochschulleitungen gegenüber ihren Hochschulen. Autonomie bedeutet v. a. auch Budgetverteilungshoheit gegenüber der geleiteten Hochschule. Dieses Budget ist oft durch keinen verlässlichen Stellenplan mehr strukturiert. Für immer kürzer werdende Zeitperioden werden Mittel auf Fächer verteilt, die ihrerseits im Fluss sind und Pseudo-"Marktgesetzen" folgen müssen (politisch gesetzten Subventions-Parametern).
Ein Professor, dem von der Hochschulleitung Geld für eine Mitarbeiterstelle lediglich für zwei Jahre zur Verfügung gestellt wird, um ein Drittmittelprojekt zu generieren, wird einen noch kürzeren Vertrag schließen wollen, um kein "Risiko" einzugehen. Das missachtet gänzlich die Bedürfnisse des Mitarbeiters nach verlässlicher Perspektive (verlässlich kann bedeuten: Zeitraum, der notwendig ist, um eine Promotion zuwege zu bringen). Die Verantwortungslosigkeit liegt jedoch bei der verteilenden Stelle, die ihm das Geld nicht verlässlich zur Verfügung stellt.
Hinzu kommt, dass immer größere Anteile der Budgets den Hochschulen nur befristet zur Verfügung gestellt werden. Dass dies bei "echten" Drittmitteln so ist, ist allgemein akzeptiert - Hochschulen machen Forschung und Entwicklung für die Industrie, die sich keine eigene FuE-Abteilung leisten kann/will. Dass jedoch auch Steuermittel in immer größerem Umfang nur befristet an die Hochschulen gegeben werden - in Form von Töpfen, Sonderprogrammen, Exzellenz- und sonstigen Initiativen, Projekten und Wettbewerben verschiedenster Art - schafft in den Hochschulleitungen und Personalabteilungen das Bedürfnis, zu befristen bis hin zu den Hausmeistern (vielleicht wird das Laborgebäude ja wieder aufgegeben) und den Sekretariaten (das Forschungsgebiet, das Kolleg, XY könnte wieder geschlossen, die Professur nicht nachbesetzt werden). Dieses durch Unsicherheit der Finanzierung geschaffene maßlose Bedürfnis nach Flexibilität trifft natürlich in weit höherem Maß noch die WissenschaftlerInnen im Mittelbau und beginnt auch Auswirkungen auf die Professuren zu zeigen. (Neuerdings werden manche Verträge auch datiert auf das Ende der Legislaturperiode - bestimmte Finanzierungsarten könnten dann ja wieder wegfallen...)
Zum flexiblen Befristen wird jedes Gesetz genutzt, das dafür herhalten kann, auch das "Teilzeit- und Befristungsgesetz", das es ermöglicht, Lehrende an Hochschulen für zwei Jahre ohne Angabe eines Sachgrundes zu beschäftigen, jedoch nicht länger (sonst müssten die Verträge entfristet werden; dazu war die Regelung eigentlich gedacht, sie wird jedoch in Hochschulen niemals so angewendet, jedenfalls nicht im Wissenschaftsbereich).
Der Grund der Misere des Nachwuchses ist sicherlich nicht nur die - willkürliche - Begrenzung der Möglichkeit, mit Fristvertrag in Hochschulen zu arbeiten. Die 12-Jahres-Regel ist auch zu sehen als der - klägliche, fehlgeschlagene - Versuch, den Befristungsmissbrauch an den Hochschulen wenigstens zeitlich zu begrenzen und danach zum Abschluss von Dauerverträgen zu zwingen. (Dass in die 12 Jahre, die für eine wiss. Qualifizierung zur Verfügung stehen, alle anderen befristeten Verträge einbezogen werden, die zum Teil gar keine Möglichkeit zur Weiterqualifizierung bieten, ist ein schrecklicher Irrtum des Gesetzgebers - er wusste da ganz offensichtlich nicht, was er anrichtete!)
So hängt in einer Gemengelage aus befristeten Finanzierungen, inadäquaten gesetzlichen Grundlagen, oft unverantwortlich handelnden "autonomen" Leitungen, machtlosen Gewerkschaften (denen nur das Wort, der Appell zur Verfügung steht, weil der Gesetzgeber sie via Gesetz vom Verhandlungstisch ausgeschlossen hat - Tarifsperre), und der gesellschaftlich akzeptierten Überzeugung, "dass Drittmittel gut sind", auch wenn es Steuermittel sind, sehr vieles zusammen.
Fazit: Wo Worte und Appelle der Wohlmeinenden und Klarsichtigen nicht wirksam sind, müssen zwingende Regelungen geschaffen werden.
Ich meine, dass man damit "klein anfangen" soll. Das Klima durch Appelle ändern ist das eine. Das andere wäre die Klarstellung:
1. Promotionsverträge werden vom WissZeitVG gedeckt, sie müssen jedoch promotionsadäquate Laufzeiten haben, z. B. "mindestens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung" (Änderung des WissZeitVG).
2. Bei Drittmittelverträgen muss die Vertragslaufzeit mindestens der Projektlaufzeit entsprechen (Änderung des WisszeitVG).
3. Stellen, auf denen schwerpunktmäßig Lehre oder Hochschulmanagement erbracht wird, können nicht befristet werden, außer nach allgemeinem Arbeitsrecht (Klarstellung im WissZeitVG).
4. Auf die Länder und auf die "autonomen" Hochschulleitungen muss politisch eingewirkt werden, dass sie für den mittleren Kernbereich von Lehre und Forschung einen lehrenden und forschenden Mittelbau auf unbefristeten Stellen schaffen: Akademische Räte/Rätinnen, StudienrätInnen im Hochschuldienst. Diese Stellen haben sich an den nordrhein-westfälischen Neugründungen sehr bewährt - jedoch fielen auch hiervon die meisten der Flexibilisierung zum Opfer.
5. Die Tarifsperre im WisszeitVG ist nicht mehr angemessen, sie muss gestrichen werden.
Sibylle Schwantag, GEW, Universität Siegen
6. Verhandeln nicht betteln: Appell mit fünf Forderungen
17.12.2011, Markus DahlemVielen Dank für Ihre Antwort. Die möglichen Verbesserungen, die der Deutsche Hochschulverband zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz geäußert hat, sind in Teilen sehr allgemein gehalten (nicht in allen). Ich verstehe, wenn dies notwendig war in dieser Form, zu diesem Anlass.
Ich erlaube mir, mich dem Problem von der anderen Seite zu näheren und folgende Forderungen als fünf neuralgische Punkte für den schon qualifizierten Nachwuchs spezifisch für die Projektleitung zu stellen:
1. Projektleiter dürfen für die Laufzeit ihrer eigenen Projekte (zumindest erstmalig) befristet werden [Eigenverantwortung].
2. Potentiellen Projektleitern in Verbundprojekten wird eine dreimonatige Weiterbeschäftigung garantiert im Fall der Nichtbewilligung [Angemessene Ausfallfrist].
3. Befristete Projektleiter dürfen Fördermittel bedingungslos mitnehmen [categorical money follows researcher].
4. Einstellungsvorzug auf Haushaltsstellen für Projektleiter bei gleicher Qualifikation ggf. befristet [Vorzug].
5. Zum Zweck der Projektleitung dürfen Beschäftigungsverhältnisse in den Grauzonen der Landeshochschulgesetze und im Landesbeamtenrecht nicht ausgespielt werden [Zweckkonforme Anstellung].
Jeder dieser fünf Punkte würde die Position des Nachwuchses stärken. Kombiniert würden sie, denke ich, eine faire "Waffengleichheit" schaffen. Sie tragen auch der Tatsache Rechnung, das Projektmittel heute eine andere Rolle spielen als noch vor 10 Jahren und Nachwuchs nicht auf Projektstellen abgeschoben werden sollte (zZ im WissZeitVG) sondern diese verantwortlich leiten können muss (Änderung des WissZeitVG).
Ich will am konkreten Beispiel die Zielführung jedes dieser fünf Punkte verständlich aufzeigen. Denn auf den ersten Blick müssen sie fast schon kurios erscheinen. Das Beispiel dient evtl. auch, um eine weitere Argumentation zu unterfüttern. Es zeigt, wo u.a. bisher der verantwortungsvolle Umgang mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz unterbleibt.
Vorab: Mein Vorschlag bleibt weit hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück. Nicht das ich diese nicht auch begrüße; die von Frau Sibylle Schwantag (GEW) oben angesprochenen ersten vier Punkte kann ich unterschreiben (nur zu Punkt 5 habe ich mir keine Meinung gebildet).
Die von mir hier genannten fünf Punkte sind geeignet, das Machtverhältnis im Kampf der Hochschule gegen den Nachwuchs – schlimm, dass ich es so nennen muss – am Ende seiner Qualifizierungsphase auszugleichen und einen fairen Wettbewerb erstmals zu ermöglichen. Damit wäre vielleicht alles erreicht, war zu erreichen wünschenswert ist, zumindest für die Gruppe, die Vollmitglied des Lehrkörpers werden und nicht im Mittelbau verbleiben will. Das mag naiv sein, wenn ich die "Gemengelage" bedenke im vorherigen Kommentar (mein Kommentar hier hat sich überschnitten). Jedenfalls ist das nur ein Aspekt eines größeren Problems. Ich kenne viele, die wollen verhandeln aber nicht betteln.
Mein Beispiel ist in den genannten Aspekten stereotypisch, unberührt davon sind Besonderheiten gegeben. Ich versuche weitestgehend diese außen vor zu lassen.
Fallbeispiel zur Erläuterung der fünf genannten Forderungen:
Der für mich wirklich bedenkliche Abschnitt meiner Befristungskette fing erst nach meiner Qualifikationsphase an. Ich hatte weit über ein Dutzend Arbeitsverträge vorher, aber davon rede ich hier nicht. Damit hatte ich persönlich zum Glück nie ein Problem.
Nach Studium, Promotion und etwas über 2+4 Jahren PostDoc-Zeit in UK und Deutschland wechselte ich zum achten mal den Ort, zum ersten mal als Familienvater. Meine Frau ist ebenfalls Wissenschaftlerin. Da ist Verständnis gegeben.
Die Dauer meines neuen Arbeitsvertrages: 6 Monate, die Restlaufzeit in einem Sonderforschungsbereich (SFB). Eine weitere Anstellung war anfangs nicht geplant. Man musste die Mittel ausgeben. Insofern war diese Laufzeit völlig in Ordnung für mich. Jeder hatte einen Vorteil. Ich kam auch nicht als "Bittsteller", denn ich brachte zu meinem neuen Arbeitgeber die gleiche Drittmittel-Stelle in Form einer DFG-Sachbeihilfe noch zusätzlich mit. Man nennt das "money follows researcher", da ist es leichter eine Stelle zu bekommen. Man hat eine gewisse Augenhöhe und das ist gut so.
Nach 2 der 6 Monaten war erfreulicherweise klar: ich sollte unbedingt in der nächsten und letzten Förderperiode des SFBs weiter mitarbeiten. Ab diesen Zeitpunkt war in meinen Augen eine verantwortungsvolle Personalplanung nun nicht mehr gegeben: Als Projektleiter konnte ich nicht fungieren, denn dann hätte ich a) nicht von den Projektmitteln bezahlt werden dürfen (DFG-Regularien) und b) wäre Projektleitung keine Qualifikationsstelle zu diesem Zeitpunkt mehr. Paradoxerweise, durfte ich mich umgekehrt als PostDoc auf dieser vollen Projektstelle auch nicht in der Lehre weiterqualifizieren (DFG-Regularien) (Ich hatte zuvor nur Vorlesungen in Biologie gehalten, leider nicht in Physik, dieses wäre schon hilfreich gewesen, jenes wurde mir zum Nachteil ausgelegt).
1. Forderung [Eigenverantwotung]: Projektleiter dürfen für die Laufzeit auch befristet werden, selbst wenn sie aus dem Etat der Hochschule finanziert werden, also die selbstständige Projektleitung wird Befristungsgrund im WissZeitVG, Lehre ist optional.
Diesen Punkt muss man unbedingt mit Punkt 3 in Verbindung sehen. Und man kann ihn auf eine einmalige Option beschränken inklusive Tenure-track. Dann aber wäre es fair, denke ich.
Immerhin, ich war namentlich genannt im Projektantrag. Die Verlängerung meines Vertrages erfolgte aber erst nach Bewilligung, d.h. nur wenige Tage vor Ablauf des aktuellen Arbeitsvertrages. Risikoverteilung in Falle eines Scheiterns des Verbundes: absolut einseitig.
2. Forderung [Mindestlaufzeit Plus Ausfallfrist]: Projektleiter (und namentlich im Antrag genannte Projektmitarbeiter) müssen für den Fall der Nichtförderung mindestens 3 Monate weiter beschäftigt werden, wenn sie zuvor schon angestellt waren, im übertragenen Sinn also eine minimale "Kündigungsfrist" (Befristungsgrund: laufender Antrag auf Projektleitung bzw. -mitarbeit, vgl. 1.).
Zwei Jahre später, also ein Jahr vor meines nun aktuellen Vertragsendes (ich bekam den Vertrag über die volle Laufzeit von drei Jahren; bei einem Antrag, den man in wesentlichen Zügen mitgeschrieben hat, ist das zum Glück üblich) wurde ich gefragt, ob ich bei einem Graduiertenkolleg und zwei neuen Verbundprojekten weiter mitarbeiten und mein eigenes, sehr spezifisches Forschungsthema dort einbringen will. Hier ist Vorsicht für Projektleiter geboten, den "money follows researcher" gilt im Kolleg und Verbund nicht immer. Man legt sich also wirklich langfristig fest.
3. Forderung: "Money follows researcher" gilt grundsätzlich bei allen befristeten Projektleitern. Auch aus einem Verbund dürfen Teilprojekte "herausgerissen" werden, was faktisch mit dem Weggang sowieso passiert, bilanztechnisch aber bisher die Hochschule nicht stört. Ein Punkt der eigentlich an die Adresse der DFG gerichtet ist.
Mir wurde gesagt, ich könne aufgrund der 12-Jahres-Regelung des WissZeitVG noch ein halbes Jahr aus dem Etat der Hochschule finanziert werden, um diesen neuen SFB-Teilantrag zu schreiben und eine eigene Gruppe aufzubauen. So sollte bis zum neuen Förderbeginn die Zeit überbrückt werden. Das stellte sich am Tag der Vertragsunterzeichnung als falsch heraus. Zum ersten mal in meinem über 15 Jahre andauernden Arbeitsleben war ich arbeitslos, von – wortwörtlich – heute auf morgen, für immerhin 20 Tage. Ich wurde dann als Gastdozent eingestellt, um nun zusätzlich 8 SWS Lehre zu leisten und den Antrag zu schreiben, dafür mit 600Euro weniger Gehalt als zuvor schon fest zugesagt wurde. Ein halbes Jahr lang, länger nicht, hieß es.
Ab Projektlaufzeit sollte es in Form einer eigenen Nachwuchsforschergruppe weiter gehen. Hausberufungsverbot (sic), Altersbeschränkung und angebliche Intransparenz in einer Ausschreibung (alle drei Punkte hanebüchener Unsinn, dafür umso wirkungsvoller in Form eines Vetos durchgesetzt) verhinderten diesmal diesen Vertragsabschluss, der, wie der vorherige, in der Personalabteilung zur Unterschrift nach einstimmigen Institutsratsbeschluss über Monaten bereit lag. Dabei sollte ein Einstellungsverbot (es war keine Berufung) bei zwingend befristen Stellen umgekehrt gehandhabt werden: Bewerber aus dem eigenen Stall, die sogar schon weitere Projektleitungen durchführen (und nicht mal an dieser Hochschule promoviert wurden) sollte eine eigene Projektleitung zum Vorteil gereichen (bei ansonsten gleicher Qualifikation) und nicht dreiste Unterstellungen gemacht werden. Das pervertiert den ursprünglichen Sinn des Hausberufungsverbot. (Man sehe mir meine Ausführlichkeit in diesem Punkt nach, aber er ist sehr gut geeignet die fehlende Logik des Systems offen zu legen. Viele erleben ähnlich verquere und beliebige "Argumente", siehe Zitat von Frau Schwantag: "unbefristete Verträge fürchten wie der Teufel das Weihwasser". Darum geht es hier.)
4. Forderung [Vorzug]: Projektleitung ist bei befristeten Stellenauschreibungen, die selbstbestimmtes Forschen und Lehren ermöglichen, als Vorteil zu werten (Einstellungspflicht bei gleicher Qualifikation).
(Dies ist in UK sogar bei unbefristeten Stellenauschreibungen Pflicht an Hochschulen!)
Heute bin ich immer noch als Gastdozent tätig. Und dafür gibt es nur einen Grund: weil diese Alternative im BerlHG verfügbar war. Mit einer Gesamtlaufzeit von viereinhalb Jahren und einem monatlichen (außertariflichen) Bruttoverlust von über 800Euro verglichen zu dem Tariflohn, den ich mittlerweile bekäme, wenn ich mich selber auf einer meiner eingeworbenen Stellen anstellen dürfte (neben den Verbundprojekten leite ich weitere Drittmittelprojekte), ist das nur eine der Schildbürgergeschichten, die das WissZeitVG schreibt.
5. Forderung [Zweckkonform]: Jedwede Umgehungen des WissZeitVG durch Grauzonen in den Landeshochschulgesetzen und Landesbeamtenrecht zum hauptsächlichen Zweck der Projektleitung strikt untersagen.
Jeder dieser 5 Verbesserungsvorschläge würde die Position des wissenschaftlichen Nachwuchses enorm stärken, denn Hochschulen werden selten, wahrscheinlich nie, auf Projekte verzichten und folglich auf Wissenschaftler, die solche erfolgreich einwerben können.
Lieber Herr Kempen, ich erwarte nicht, dass sie mein Fallbeispiel kommentieren, das wäre nicht angemessen. Aber diese fünf Punkte, kurz zusammengefasst:
1. Eigenverantwortung.
2. Ausfallfrist.
3. "categorical money follows researcher".
4. Vorzug.
5. Zweckkonformität.
könnte sich in meinen Augen der Deutsche Hochschulverband zu eigen machen und einfordern. Bei der zunehmenden Bedeutung der Projektförderung sind dies zentrale Punkte für uns. Ich denke, der DHV würde seinen jungen Mitglieder damit ein sehr wirkungsvolles Instrumentarium in die Hand geben.
Was passieren würde? Ich wage folgendes vorauszusagen: In der Endphase und auch nach abgeschlossener Qualifikationsphase des Nachwuchses – der heute noch immer „der Sache nach ... Assistent“ bleibt ohne eine Berufung, „oft bis ins vierte und fünfte Lebensjahrzehnt hinein“, wie Prof. Kreckel anmerkt [1] – der Nachwuchs also, wird nun die Möglichkeit haben und sie zu nutzen wissen, sich aus diesem Abhängigkeitsverhältnis herauszulösen und statt „als Teil der 'Ausstattung' der Professur verstanden“ [1] zu werden, nun um die Umwandlung einer „Assistenzstelle“ in eine Dauerstelle effektiv verhandeln können, die ihm bei Erfolg selbstbestimmtes Forschen und Lehren ermöglicht.
Mein Appell an die Gesetzgebung und Fördergeber: geben sie uns die Möglichkeit, um unsere Zukunft verhandeln und nicht betteln zu müssen! Wissenschaftler die kämpfen können, brauchen wir. Wissenschaftler die betteln können nicht.
[1] Kreckel, Reinhard, „Universitäre Karrierestruktur als deutscher Sonderweg“. In: Himpele, K./Keller, A./Ortmann, A. (Hg. ), Traumjob Wissenschaft? Karrierewege in Hochschule und Forschung. Bielefeld: C. Bertelsmann 2011, S. 47 – 60.
7. Wann folgt der Erkenntnis eine Handlung?
18.12.2011, Klaus Zimmer"Wir haben durch die W-Besoldung einen herben Rückschlag erlitten, was unsere Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich einerseits mit den Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland angeht, aber auch, was den Wettbewerb mit der Industrieforschung angeht. Viele gerade der besten jüngeren Leute gehen heute in die Wirtschaft oder in die Industrie, weil sie dort schlichtweg besser bezahlt werden."
Was ist passiert?
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1575285/
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1579254/
http://www.dradio.de/dlf/programmtipp/kulturgespraech/800864/