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Interview: "Zu viel Schwarzmalerei"

Bettina Schöne-Seifert ist Professorin für Ethik in der Medizin an der Universität Münster und Mitglied des Deutschen Ethikrats. Gemeinsam mit sechs weiteren Autoren hat sie kürzlich das Memorandum zum Neuro-Enhancement (kurz: NE) verfasst, also der Steigerung von Leistung, Gefühlen, Motivation. Das Memorandum erschien in der Novemberausgabe der Zeitschrift "Gehirn&Geist".
Bettina Schöne-Seifert
Spektrum der Wissenschaft: Das Memorandum zum Neuro-Enhancement befürwortet weit gehend das Hirndoping. Das haben einige Medien stark kritisiert und sprachen daraufhin sogar von einer Kampfansage – fühlen Sie sich getroffen?

Prof. Bettina Schöne-Seifert: Ja, meine Mitautoren und ich fühlen uns in bestimmten Punkten missverstanden. Schon Ihre Darstellung trifft nicht zu: Im Memorandum befürworten wir nicht den uneingeschränkten Gebrauch dieser Substanzen, die es in wirksamer Form noch gar nicht gibt, sondern eine offene und vorurteilslose Diskussion. Wir untersuchen die gängigen Verbotsargumente und finden die kategorischen unter ihnen nicht überzeugend. Bedenken, die auf individuelle oder gesellschaftliche Folgen abheben, nehmen wir durchaus ernst. Aber hier ist vieles Spekulation.

Spektrum: Es entsteht der Eindruck, Sie unterstützen jede Manipulation des Menschen. Das ist schon beim Sportdoping verboten und dort zu Recht verpönt.

Schöne-Seifert: Ein doppeltes Missverständnis. Fremdbestimmte oder risikoträchtige Maßnahmen stehen auch bei uns gar nicht zur Debatte. Davon abgesehen ist Sportdoping immer kompetitiv und eine Verletzung bestehender Regeln. Beim NE, wo es etwa um Gedächtnissteigerung oder Stimmungsaufhellung ginge, müssen Gesellschaften diese Regeln doch erst erarbeiten. Es geht nicht darum, dass wir NE unbesehen richtig fänden. Aber wir diagnostizieren Schwarzmalerei und moralische Diffamierung, ohne dass dahinter schon klare Befunde stünden.

Spektrum: Es gab ja noch weitere Kritikpunkte...

Schöne-Seifert: Ja. So wurde bemängelt, dass wir einen billigen Liberalismus verträten, wo doch in der Realität die Freiheit des Einzelnen absehbar unter die Räder des Leistungsdrucks und der Pharmainteressen geraten werde. Das bleibt zu prüfen. Begründet werden muss jedenfalls nicht der Anspruch auf Freiheit, sondern deren Einschränkung...

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