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Luftsicherheit: Sicherheitslücken bei zivilen Drohnen

Heidelberg. Von Überwachungsaufgaben bis zur Paketauslieferung reichen die Ideen für den Einsatz von zivilen Drohnen. Doch bislang sind sie unzureichend gegen Hacking-Angriffe geschützt.
Sieht so die Zukunft aus?

Drohnen errechnen ihre Position im Raum anhand von GPS-Signalen, senden Informationen an andere Luftfahrzeuge und werden über eine Verbindung zur Bodenstation gesteuert. Jeder dieser Kanäle kann manipuliert werden – mit katastrophalen Folgen, vom Absturz bis zur Kollision mit anderen Fluggeräten. Zivile Drohnen sollen auf die gleichen GPS-Signale zurückgreifen, wie die Navigationssysteme in Autos. Diese Signale sind nicht verschlüsselt und auch die Verbindung zum Kontrollzentrum, das die Drohne steuert, basiert auf frei zugänglichen Funkfrequenzen.

Spektrum der Wissenschaft 3/2014
Das macht die Fluggeräte anfällig für Manipulationen wie das sogenannte Spoofing. Dabei überdecken die Hacker das echte Signal durch ein gefälschtes und bringen die Drohne so vom Kurs ab. Wie einfach das ist, haben die Autoren des Artikels, Kyle Wesson und Todd Humphreys vom Radionavigation Laboratory der University of Texas in Austin selbst demonstriert, als sie 2012 eine 80 000 Dollar teure Drohne hackten und beinah zum Absturz brachten. Auf ähnliche Weise lässt sich auch die Kommunikation mit anderen Fluggeräten oder dem Kontrollzentrum stören.

Die Bundesluftfahrbehörde der Vereinigten Staaten (FAA) schätzt, dass 2030 mehr als 10 000 unbemannte Flugkörper in den USA eingesetzt werden. Sicherheitsfragen müssen bis dahin bedacht werden, dürfen aber nicht die wirtschaftlichen Vorteile der zivilen Drohnen zunichte machen, so die Autoren.

Hintergrund: Die möglichen Einsatzgebiete für zivile Drohnen sind vielfältig: Sie können bei Such- und Rettungsaktionen helfen, die Bestäubung landwirtschaftlicher Nutzflächen erledigen, Stromleitungen überwachen, Messungen vornehmen, Pakete ausliefern und vieles mehr.

Um Zusammenstöße zu vermeiden wollen die USA bis 2020 alle Flugzeuge mit einem System (Automatic Dependent Surveillance-Broadcast, ADS-B) ausstatten, das sekündlich die eigene Position und Geschwindigkeit meldet und gleichzeitig diese Daten von anderen Flugzeugen empfängt. Doch auch solche Signale können mit einfachen Mitteln gefälscht werden. Anders als ein menschlicher Pilot kann die Drohne den Betrug nicht entdecken. Um die Sicherheit zu gewährleisten darf ein unbemannter Flugkörper in Deutschland nur in Sichtweite des Bedieners fliegen, was ihn jedoch für viele Zwecke wertlos macht.

Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe: Spektrum der Wissenschaft, März 2013
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