Direkt zum Inhalt

Kommentare - - Seite 1

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • an Herrn Kempen und Herrn Dahlem

    16.12.2011, S. Schwantag
    Ich stimme vollkommen mit Herrn Kempen überein, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Nachwuchsforschenden und -lehrenden notwendig ist, notwendig wäre - jedoch ist ein solcher nicht in Sicht. Im Gegenteil. Die fast grenzenlose Vertragsfreiheit, die das WissZeitVG schafft - nämlich die Freiheit des Arbeitgebers Hochschule, einen Vertrag zu gewähren oder eben nicht, und die Freiheit, ihn ohne jegliche Begründung auf ganz willkürlich kurze Zeitspannen zu terminieren, haben zum derzeitigen Zustand maximaler beruflicher Unsicherheit einer ganzen Generation junger und inzwischen auch mitteljunger/mittelalter WissenschaftlerInnen geführt. Nebeneffekt: Kinder bekommt diese Generation auch kaum mehr - sie kann ihnen keine Zukunft bieten.

    Hinzu kommt, dass die Hochschulen die unbefristeten Verträge fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Es mache sie unflexibel, verkruste sie, schade der Forschung, der Lehre, lege sie auf Jahrzehnte fest usw.

    Eine Ursache für den verantwortungslosen Umgang ist leider auch die zunehmende Autonomie von Hochschulleitungen gegenüber ihren Hochschulen. Autonomie bedeutet v. a. auch Budgetverteilungshoheit gegenüber der geleiteten Hochschule. Dieses Budget ist oft durch keinen verlässlichen Stellenplan mehr strukturiert. Für immer kürzer werdende Zeitperioden werden Mittel auf Fächer verteilt, die ihrerseits im Fluss sind und Pseudo-"Marktgesetzen" folgen müssen (politisch gesetzten Subventions-Parametern).

    Ein Professor, dem von der Hochschulleitung Geld für eine Mitarbeiterstelle lediglich für zwei Jahre zur Verfügung gestellt wird, um ein Drittmittelprojekt zu generieren, wird einen noch kürzeren Vertrag schließen wollen, um kein "Risiko" einzugehen. Das missachtet gänzlich die Bedürfnisse des Mitarbeiters nach verlässlicher Perspektive (verlässlich kann bedeuten: Zeitraum, der notwendig ist, um eine Promotion zuwege zu bringen). Die Verantwortungslosigkeit liegt jedoch bei der verteilenden Stelle, die ihm das Geld nicht verlässlich zur Verfügung stellt.

    Hinzu kommt, dass immer größere Anteile der Budgets den Hochschulen nur befristet zur Verfügung gestellt werden. Dass dies bei "echten" Drittmitteln so ist, ist allgemein akzeptiert - Hochschulen machen Forschung und Entwicklung für die Industrie, die sich keine eigene FuE-Abteilung leisten kann/will. Dass jedoch auch Steuermittel in immer größerem Umfang nur befristet an die Hochschulen gegeben werden - in Form von Töpfen, Sonderprogrammen, Exzellenz- und sonstigen Initiativen, Projekten und Wettbewerben verschiedenster Art - schafft in den Hochschulleitungen und Personalabteilungen das Bedürfnis, zu befristen bis hin zu den Hausmeistern (vielleicht wird das Laborgebäude ja wieder aufgegeben) und den Sekretariaten (das Forschungsgebiet, das Kolleg, XY könnte wieder geschlossen, die Professur nicht nachbesetzt werden). Dieses durch Unsicherheit der Finanzierung geschaffene maßlose Bedürfnis nach Flexibilität trifft natürlich in weit höherem Maß noch die WissenschaftlerInnen im Mittelbau und beginnt auch Auswirkungen auf die Professuren zu zeigen. (Neuerdings werden manche Verträge auch datiert auf das Ende der Legislaturperiode - bestimmte Finanzierungsarten könnten dann ja wieder wegfallen...)

    Zum flexiblen Befristen wird jedes Gesetz genutzt, das dafür herhalten kann, auch das "Teilzeit- und Befristungsgesetz", das es ermöglicht, Lehrende an Hochschulen für zwei Jahre ohne Angabe eines Sachgrundes zu beschäftigen, jedoch nicht länger (sonst müssten die Verträge entfristet werden; dazu war die Regelung eigentlich gedacht, sie wird jedoch in Hochschulen niemals so angewendet, jedenfalls nicht im Wissenschaftsbereich).

    Der Grund der Misere des Nachwuchses ist sicherlich nicht nur die - willkürliche - Begrenzung der Möglichkeit, mit Fristvertrag in Hochschulen zu arbeiten. Die 12-Jahres-Regel ist auch zu sehen als der - klägliche, fehlgeschlagene - Versuch, den Befristungsmissbrauch an den Hochschulen wenigstens zeitlich zu begrenzen und danach zum Abschluss von Dauerverträgen zu zwingen. (Dass in die 12 Jahre, die für eine wiss. Qualifizierung zur Verfügung stehen, alle anderen befristeten Verträge einbezogen werden, die zum Teil gar keine Möglichkeit zur Weiterqualifizierung bieten, ist ein schrecklicher Irrtum des Gesetzgebers - er wusste da ganz offensichtlich nicht, was er anrichtete!)

    So hängt in einer Gemengelage aus befristeten Finanzierungen, inadäquaten gesetzlichen Grundlagen, oft unverantwortlich handelnden "autonomen" Leitungen, machtlosen Gewerkschaften (denen nur das Wort, der Appell zur Verfügung steht, weil der Gesetzgeber sie via Gesetz vom Verhandlungstisch ausgeschlossen hat - Tarifsperre), und der gesellschaftlich akzeptierten Überzeugung, "dass Drittmittel gut sind", auch wenn es Steuermittel sind, sehr vieles zusammen.

    Fazit: Wo Worte und Appelle der Wohlmeinenden und Klarsichtigen nicht wirksam sind, müssen zwingende Regelungen geschaffen werden.

    Ich meine, dass man damit "klein anfangen" soll. Das Klima durch Appelle ändern ist das eine. Das andere wäre die Klarstellung:

    1. Promotionsverträge werden vom WissZeitVG gedeckt, sie müssen jedoch promotionsadäquate Laufzeiten haben, z. B. "mindestens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung" (Änderung des WissZeitVG).

    2. Bei Drittmittelverträgen muss die Vertragslaufzeit mindestens der Projektlaufzeit entsprechen (Änderung des WisszeitVG).

    3. Stellen, auf denen schwerpunktmäßig Lehre oder Hochschulmanagement erbracht wird, können nicht befristet werden, außer nach allgemeinem Arbeitsrecht (Klarstellung im WissZeitVG).

    4. Auf die Länder und auf die "autonomen" Hochschulleitungen muss politisch eingewirkt werden, dass sie für den mittleren Kernbereich von Lehre und Forschung einen lehrenden und forschenden Mittelbau auf unbefristeten Stellen schaffen: Akademische Räte/Rätinnen, StudienrätInnen im Hochschuldienst. Diese Stellen haben sich an den nordrhein-westfälischen Neugründungen sehr bewährt - jedoch fielen auch hiervon die meisten der Flexibilisierung zum Opfer.

    5. Die Tarifsperre im WisszeitVG ist nicht mehr angemessen, sie muss gestrichen werden.

    Sibylle Schwantag, GEW, Universität Siegen
Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.