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  • Heuchelei?

    12.07.2012, Olaf Schlüter
    Edgar Dahl, der ja auch schon mal den Begriff der Menschenwürde mangels Inhalt verwarf, nimmt das PID-Gesetz kritisch unter der Lupe. Mit starken Worten und reichlich moralinsauren Gestus wird jede Einschränkung der Verfügungsfreiheit der Eltern über den Nachwuchs widersprochen. Ich nehme jetzt nur mal Stellung zum Vorwurf der "Heuchelei", in dem Zusammenhang wird ja auch der Abtreibungsparagraph erwähnt.

    Abtreibung ist rechtswidrig, aber straffrei, und diese merkwürdige Regelung findet sich auch bei der PID. Es gibt einen Grund dafür, und den sollte man wenigstens betrachten, bevor man polemisch wird. Denn der von Dahl unterstellte Automatismus, dass Unrecht stets sanktioniert gehört, den gibt es nicht. Strafrecht ist nur ein Mittel, Unrecht zu verhindern. Und nicht stets das opportune. Bei der Abtreibung hat sich das Strafrecht als untaugliches Mittel erwiesen, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes zu schützen. Abtreibungstourismus und die mitunter lebensgefährlichen Dienste von "Engelmachern" waren die Folge. Es ist auf diese Weise wohl nie ein Leben gerettet worden. Deshalb hat der Gesetzgeber die strafrechtliche Verfolgung von Abtreibungen verworfen und setzt stattdessen auf Beratung und Hilfe. Damit bleibt er in jeder Beziehung im Bereich der Verfassung, die ihm eine Schutzpflicht für das ungeborene Leben auferlegt. Nirgendwo indes findet sich im Grundgesetz eine Verpflichtung, diesen Schutz strafrechtlich durchzuführen.

    Den gleichen Weg will der Gesetzgeber nun bei der PID gehen, und aus verfassungsrechtlicher und auch ethischer Sicht ist ihm gar kein anderer Weg möglich, auf jeden Fall verbietet es sich, PID nicht als Unrecht aufzufassen. Wir bräuchten eine neue Verfassung, die das Lebensrecht auf Geborene beschränkt, erst dann wäre das möglich.

    Das es ein Widerspruch ist, die PID einerseits als Unrecht aufzufassen, andererseits mit staatlichen Mitteln zu fördern, stimmt.
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