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Kommentare - - Seite 1

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  • Grundsätzliches + Mitverantwortung der Erst- und Zweitgutachter bei Promotionen

    17.10.2012, Thomas Bautz
    Ihr Beitrag schildert recht differenziert, was zu einer "objektiven" ("fairen") Prüfung des Plagiatvorwurfs gehört. Ich möchte noch Folgendes betonen:
    Erstens: Jeder, der sich eine realistische Meinung bilden möchte, muss die betr. Diss. erst einmal gründlich lesen.
    Zweitens: Mehrere Gutachter sollten den Plagiatvorwurf prüfen (auch die Motive der Ankläger).
    Drittens: Ich gebe zu Bedenken, dass eine ältere Diss. nicht ohne weiteres via Internet-Recherchen zu überprüfen ist, sondern - ganz "altmodisches" Recherchieren in "verstaubten" Bibliotheken erfordert - so wie eben die Diss. zustande gekommen ist.
    Viertens: Was ich bei der bisherigen Diskussion vermisse: Warum werden (m.W.) die Erst- und Zweitgutachter ("Doktorvater" u.a.) des damaligen Promotionsverfahrens nicht herangezogen. Wenn es sich - was von Fall zu Fall geprüft werden muss - wirklich um ein Plagiat handelt, haben die betr. Gutachter diese "Schlamperei" (od. gar den Betrug) offensichtlich übersehen, d.h. sie sind mitverantwortlich!!!
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