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Kommentare - - Seite 1

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  • 18.01.2013, Harald Schnabel
    Mal eine ganz grundsätzliche Frage,

    unser Strafgesetz bzw. Gesetze allgemein, gelten doch für alle. Warum wird hier für die Kirche eine Extrawurst gemacht? Oder verstehe ich hier was falsch? Ich muss da immer an das Beispiel aus dem Buch Lexikon der Rechtsirrtümer denken: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" (bei Gewinnspielen)

    Niemand kann den Rechtsweg, also staatliche Gesetze ausschließen. Auch der Papst oder "kircheninterne Gesetze/Vorschriften" nicht. Wie seht ihr das?
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