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  • Zentraler Irrtum

    03.12.2013, M. Ecker
    Der Schlußsatz "Um der missbräuchlichen Verwendung von militärisch nutzbaren Forschungsergebnissen entgegenzutreten, stehen mit dem Strafrecht, dem Kriegswaffenkontrollrecht und dem Außenwirtschaftsrecht wirkungsvolle Rechtsinstrumente bereit" ist leider objektiv falsch. Das Kriegswaffenkontrollgesetz hat nur eine sehr eingeschränkten Geltungsbereich, nämlich für die in ihm als Kriegswaffen definierten Waffen - die bilden aber nur einen sehr kleinen Ausschnitt der waffenfähigen Güter und Technologien. Das Außenwirtschaftsgesetz verfolgt die Intention, den Außenhandel zu fördern und folgt daher dem Ansatz "was nicht explizit verboten ist, ist nicht nur erlaubt, sondern erwünscht". Das Strafrecht schließlich wiederum bietet nur wenig eigene Ansätze in diesem Bereich.
    Zusammengefasst: Die "missbräuchliche Verwendung von militärisch nutzbaren Forschungsergebnissen" wird per se keineswegs verfolgt, außer in einigen Sonderfällen, in denen sie gegen ein supranationales Regime verstoßen, dem sich die Bundesrepublik angeschlossen hat und das justitiabel ist - oder wenn sie mit Patentverletzungen einher gehen.
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