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  • Alle Jahre wieder

    21.08.2015, Kronberg
    Und nicht nur alle Jahre, sondern über alle Sportarten hinweg wird sich über Doping aufgeregt, ohne den Begriff Doping überhaupt sinnvoll definiert zu haben. Wikipedia entnehme ich den Satz: "Eine einheitliche Logik der Verbote gibt es nicht: In jedem Jahr wird im Spätherbst die Liste der verbotenen Substanzen überprüft; die neue Liste gilt dann ab 1. Januar des folgenden Jahres." Diese Liste enthält auch körpereigene Substanzen, wie zum Beispiel Testosteron, was einen Nachweis von Doping in diesem Fall durch Setzung von Obergrenzen zu einem Willkürakt macht, der naturgegebene Abweichungen von dieser Obergrenze zu einem Vergehen macht. Der Fall Pechstein führt deutlich vor Augen, was solche Willkür (hier natürlich nicht mit Testosteron) für Folgen haben kann. Die Definition selbst (Quelle ebenfalls Wikipedia) "Unter Doping versteht man die Einnahme von unerlaubten Substanzen oder die Nutzung von unerlaubten Methoden zu Steigerung bzw. Erhalt der - meist sportlichen - Leistung." läßt die waltende Willkür noch deutlicher erkennen. Während der großen Radrundfahrten wird über die erlaubten Energiezufuhrmethoden für die Fahrer mit berichtet. Während der Fahrt selbst werden Getränke und und sogenannte Energieriegel einverleibt. Nichts davon hat etwas mit natürlicher Nahrung oder natürlichen Getränken zu tun. Weshalb ist das Eine erlaubt und das Andere nicht? Wenn man das Dopingthema vom Tisch haben will, gibt meines Erachtens nur einen sinnvollen Weg. Laßt die Sportler in Eigenverantwortung entscheiden, was sie ihrem Körper zumuten wollen und was nicht. Sie tun es ja ganz legal auch mit ihren Trainingsmethoden, die gelegentlich auch nicht unbedenklich in gesundheitlicher Sicht sind, wie auch mit ihrer Ernährung, die ganz auf die zu erzielende Leistung abgestimmt ist, und mit dem Eßverhalten des normalen Menschen nichts zu tun hat. Ergänzend sollte ein jährliches Pflichtseminar über die Wirkungen und besonders die Gefahren der zur Verfügung stehenden Substanzen für alle, die an bestimmten Wettbewerben teilnehmen wollen abgehalten werden. Kriminell handelt dann nicht der, der eine besimmte Substanz einnimmt, sondern nur der, der sie ohne Wissen des Athleten verabreicht hat. Selbstgefährdung unter Strafe zu stellen ist ein Unding. Damit müßte jede Teilnahme an den großen Radrundfahrten schon per se strafbar sein, wenn man die Bergabfahrten betrachtet.
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