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  • Energiewende: Meinung statt Fakten

    06.06.2016, Dr. rer.nat. Wolfgang Epple
    Die Meinungsäußerung von Lars Fischer verkennt das physikalische und damit letztlich auch ökonomische Hauptproblem der sogenannten "Energiewende" , die in Wirklichkeit eine kleine Stromwende ist: Angesichts der Volatitlität der "Erneuerbaren Energien" sind sie für die sichere Stromversorgung grundsätzlich nicht grundlastfähig. Die erhoffte Glättung der Einspeisung durch zwischenzeitliche Speicherung ist in dem Maßstab, wie das für ein Industrieland wie Deutschland erforderlich wäre, reine Utopie. Das Netz aus vielen "dezentralen Kleinspeichern" wird hier allenfalls in kleinem Rahmen und lokal wirksam sein - wenn überhaupt.
    Der mangelnde Netzausbau ist ein vielfach nachgesprochenes Fehl-Argument der Betreiber der "Erneuerbaren", das auch durch Wiederholen nicht richtiger wird. Ohne Lösung des Speicherproblems helfen auch noch so viele Stromleitungen nicht, Überlastung und Flaute auszugleichen. Dass erzeugter Strom schon jetzt nicht verbraucht wird, dass es negative Strompreise zu Spitzenzeiten der Einspeisung der "Erneuerbaren" gibt, dass Strom "verklappt" wird, und dass per Subventionsgarantie sogar wegen Abregelung der Windkraftanlagen gar nicht produzierter Strom dennoch vergütet und damit bezahlt wird, zeigt die ganze Bandbreite der Unausgegorenheit und letztlich des Scheiterns dieser "Energiewende", die dank Subventions-Garantien in ein monströses Geld-Umverteilungs-System ausgeartet ist. Die Stromkunden zahlen die Zeche. Von der ökologisch desaströsen Auswirkung des Zubaus speziell der Windkraft selbst in den letzten deutschen Vorzugslandschaften für Naturschutz und Erholungsvorsorge und den weltweit verheerenden Auswirkungen des Booms sogenanter Bio-Energie ganz zu schweigen. Nicht wer bremst, verliert. Im Gegenteil: Eine Denkpause, insbesondere ein Moratorium für den Zubau der Windenergie in Deutschland wäre im Sinne einer fundierten Güterabwägung aller öffentlichen Belange, wie sie unser Rechtsstaat in seinen Politik- und Verwaltungsabläufen aus gutem Grund verankert hatte, ein Gebot vernünftigen Handelns.
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