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Kommentare - - Seite 1

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  • Ach, diese Wirksamkeit ...

    11.12.2016, Joseph Kuhn
    ... wird völlig überbewertet. Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade ein Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt, demzufolge es auf die Wirksamkeit eines homöopathischen Mittels nicht so ankommt, sofern die Risiken nicht zu gravierend sind. Und es kommt noch besser: Der jetzt von der Zulassungsbehörde aufgrund der Mehrheitsmeinung von Homöopathen (!) angezweifelte Wirksamkeitsnachweis war ohnehin nur ein Eintrag in der älteren homöopathischen Literatur.

    Das OVG-Urteil: https://openjur.de/u/679369.html
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