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Kommentare - - Seite 1

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  • Grenzziehung

    06.07.2017, Adrian Lobe
    Lieber Holger,

    vielen Dank für Ihren anregenden Kommentar. Die Frage, die Sie aufwerfen, ob ein Schachcomputer schützenswert sei, auch wenn er nicht so "süß" aussieht wie der Roboterhund, stellt sich mir auch. Ich denke, dass Anthropomorphismus, also die Frage, ob eine Kreatur menschlich aussieht, kein Kriterium für Schutzwürdigkeit sein darf. Dann müssten wir auch die Schaufensterpuppe schützen, was ja irgendwie widersinnig ist. Voraussetzung scheint mir eher das Bewusstsein zu sein, woran die EU mit ihrem Konzept der Roboterrechte anknüpft. Allein, wie beweist man das? Und was meint überhaupt Bewusstsein, von dem immer so viel die Rede ist und und wegen dem seit Jahrhunderten ein Streit zwischen Geistes- und Naturwissenschaftlern tobt? Die Maschinenethik steht erst am Anfang.

    Beste Grüße

    Adrian Lobe
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