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Kommentare - - Seite 1

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  • Fitbit des Opfers

    18.07.2017, Florian
    Hallo,

    ich stimme den Warnungen des Artikels hinsichtlich der Nutzung persönlicher Daten zu.
    Leider ist das Beispiel des Mordfalles meiner Meinung nach unglücklich gewählt, wahrscheinlich aufgrund mangelnder anderer Fälle. Zum einen wird im Artikel dargelegt, dass der Fitnesstracker des Opfers ausgelesen wurde. Hierbei ist natürlich fraglich ob posthum noch eine Verletzung des Datenschutzes gegeben sein kann und ob nicht die Aufklärung eines derartigen Verbrechens sogar im Interesse des Opfers höher zu gewichten ist als der Eingriff in dessen Privatshpäre. Bei der Aufklärung von Morden oder ähnlich schwerwiegenden Gewaltverbrechen ist schon jetzt ein weitreichender Eingriff in die Privatsphäre der Tatverdächtigen möglich und ich denke auch richtig, allerdings nur bei derartigen Verbrechen. Schon beim Fall des Versicherungsbetruges ist es aus meiner Sicht grenzwertig ob die Daten eines Herzschrittmachers herangezogen werden können, bei einfachen Verkehrsdelikten freilich ist die Sache aus meiner Sicht eindeutig mit Nein zu beantworten.
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