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  • Wieso keine Lösung gem. dem geltenden Recht?

    29.08.2017, Peter Rabe
    Bemerkenswert an der Diskussion ist aus meiner Sicht als Jurist, dass nach dem geltenden Recht der Weg des Autos nicht geändert werden darf. Im Eingangs genannten Beispiel muss daher das Kind überfahren werden.

    Dies begründet sich daraus, dass das Strafrecht grds. Handeln bestraft und nicht Unterlassen (einer Handlung). Nichtstun führt im Beispiel daher zur Straffreiheit. Den Motorradfahrer oder die Gruppe aktiv anzusteuern setzt eine gezielte Handlung voraus und der Fahrer wird u.a. wegen schwerer Körperverletzung bestraft.

    An dem Ergebnis änderte sich nichts, wenn statt des Kindes eine Kindergruppe auf die Straße stürmte. Denn eine Abwägung von Leben ist dem Strafrecht in der derzeitigen Fassung fremd - bisher unbeteiligte mit dem Auto zu "attackieren" wäre nicht zu rechtfertigen.

    Das vorstehende Ergebnis wird im Studium auch mit der Menschenwürde der unfreiwilligen "Ersatzunfallopfer" begründet. Es sei daher die einzig rechtlich und ethisch vertretbare Lösung. Wieso dies bei einem autonomen Auto nicht mehr gelten soll, erschließt sich mir nicht.
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