Direkt zum Inhalt

Kommentare - - Seite 1

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • Ein Nazisymbol bleibt ein Nazisymbol

    10.01.2018, Herbert A. Eberth
    "Die Verbreitung und Verwendung von Symbolen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus und von verbotenen Neonazi-Organisationen gilt im deutschen Strafrecht als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ist nach § 86a StGB strafbar." So ist es auf Wikipedia zu lesen. Dies gilt auch für "zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen" (§ 86a StGB, Abs. 2). In § 86, Abs. 3 StGB (Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen) heißt es: "Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." Wie man wiederum in Wikipedia nachlesen kann, ist Satire "eine Kunstform, mit der Personen, Ereignisse oder Zustände kritisiert, verspottet oder angeprangert werden." Dass ein Algorithmus hier Definitionsprobleme haben würde, konnte sich sogar jeder IT-technisch Unbegabte ausdenken. Dies für Social Media-Konzerne dennoch zum Mittel der Wahl zu machen, besagt alles über das politisch-intellektuelle Potenzial von Großkoalitionären. Bestätigt wird diese Einschätzung durch einen Blick auf die ersten durchgesickerten Ergebnisse der aktuellen Sondierungsgespräche der GroKo-Spezialisten von SPD und CDU. Hier steht das Kürzel "GroKo" nur noch für "Grottenschlechte Kompromisse".
Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.