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Kommentare - - Seite 1

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  • Kirchturmjournalismus

    11.01.2018, Lothar Rottmann
    Das NetzDG ist erst wenige Tage in Kraft und eine einzige falsche Indizierung wird als Beleg für das Scheitern des Gesetzes gesehen.
    In dem Artikel werden kaum neue sachdienliche Informationen geliefert. Wieviele Tweets sind bislang untersucht worden? Wieviele davon sind indiziert und von den Indizierten sind wieviele falsch indiziert worden? Diese Daten fehlen völlig als Grundlage einer zielführende Diskussion.
    Kein Wunder nach nur wenigen Tagen seit in Kraft treten des Gesetzes.
    Das hindert den Autor aber nicht daran, stattdessen anhand einiger Anekdoten seine These von der Umkehrung des Prinzips „In dubio pro libertate“ aufzustellen.
    Die angeführten Beispiele sind aber nicht hinreichend, da es sich um Personen, bzw. Organisationen handelt, die sich sehr gut gegen Zensur wehren können.
    Wie aber steht es um Menschen, die bislang kaum geschützt waren? Die Haßtiraden, Diffarmierungen und Beleidigungen endlos lange im Netz vorfanden, ohne das ihnen geholfen wurde? In dem Artikel: Null Information!!!
    Das ist das was ich unter Kirchturmjournalismus verstehe. Es wird über die herausragenden Fälle lang und breit diskutiert. In jeder Talkshow, in jedem Kommentar finden sie breiten Raum. Das wenig glamouröse, unauffällige wird dabei kaum gesehen.
    Damit wird aber auch ein falsches Bild über die Signifikanz und tatsächlichen Bedeutung der Einzelfälle gegeben.
    In einem wissenschaftlich orientierten Magazin erwarte ich eigentlich eine differenziertere und sich stärker hinterfragende Meinungsäußerung.
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