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Kommentare - - Seite 1

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  • Antwort auf Jared J. Myers

    02.02.2018, Sebastian S.
    Ist es nicht gerade bei der Frage nach der Existenz der BRD das Problem, dass es hier keinen Formalen Akt gibt? Es gibt keine Zeremonie, nach der ein Staat aufgelöst wird, stattdessen gilt ein Staat als existent, wenn die Staatengemeinschaft ihn anerkennt. (siehe z.B. Palästina)
    So mag die Abdankung Kaiser Wilhelms rechtswirksam sein, aber sie beendet nicht die Existenz seines Staates, sondern nur seinen Status als Herrscher.

    Wenn also Reichsbürger immer einen physischen Gegenstand oder eine bestimmte Handlung als nicht nur nötige sondern auch hinreichende Bedingung ansehen wundert es mich nicht, dass sie mangels einer formalen Auflösung des dritten Reichs (Vor welcher Instanz sollte diese Auflösung überhaupt stattfinden?) an dessen Fortbestand glauben.
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