Direkt zum Inhalt

Kommentare - - Seite 1

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • Prohibition und Ungleichbehandlung

    07.02.2018, Konrad Lehmann
    Nein, werte Mitdiskutanten as140 und Sebastian,
    Sie bringen da Verschiedenes durcheinander. Weder Herr Schulz vom BDK noch Herr Fischer erörtern die Grundsatzfrage, ob der Staat überhaupt den Drogenkonsum seiner Bürger regulieren soll. Die Frage ist allein, ob es gerechtfertigt ist, Cannabis anders zu behandeln als Alkohol und Nikotin. Dafür, dass es dies NICHT ist, bringen die beiden eine Reihe von guten Argumenten.
    Sie beide, as140 und Sebastian, sind dagegen schon in der ersten, der Grundsatzfrage, der Ansicht, dass a) alle Drogen böse seien und b) deswegen verboten gehörten. Punkt a) dürfen Sie ja gerne finden, aber zu Punkt b) muss ich vehement widersprechen. Freie, volljährige Bürger eines demokratischen Landes müssen m.E. selbstverständlich das Recht haben, mit ihrem körperlichen und geistigen Zustand zu machen, was sie wollen, solange sie damit sonst niemandem schaden. Darum gehöre ich zu den "Personen, die meinen, man müsse auch die harten Drogen legalisieren". Sinnvoll und leicht umzusetzen wäre eine einfache Zwei-Stufen-Regelung: Alle Drogen, die nach objektiven Kriterien (s. die Arbeiten von David Nutt, Birmingham) höchstens so gefährlich sind wie Alkohol (Achtung, hinsetzen: Dazu gehören auch die Psychedelika.), werden ebenso wie dieser ab 18 frei verkäuflich. Härtere Drogen sind nach Verschreibung in der Apotheke erhältlich.
    Punkt.
    Aber die bewährte, unheilige Allianz aus Konservativen und Drogenmafia wird eine solche Regelung zu verhindern wissen.

    PS @Sebastian: "Scheinbar [Sie meinen "anscheinend".] haben aber mittlerweile Konsumenten Lobbyisten ausreichend viel Einfluss, in beiden genannten Stellen." - Nur, um ad hominem-Argumenten vorzubeugen: Ich konsumiere keine psychoaktiven Drogen außer Alkohol und Koffein.
Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.