Das Bundeskabinett hat heute die Rechtsverordnung zum Stammzellgesetz verabschiedet, die zum Vollzug des am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetzes notwendig ist. Darin legt es das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin als zuständige Behörde fest, die über eingereichte Anträge zu entscheiden hat....
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