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Kommentare - - Seite 1

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  • Verfahren wie bei Schweizer Banken?

    14.10.2007, Philipp Sayn-Wittgenstein, Hahnheim
    Was mich über mehrere Wochen beschäftigt hatte, war das Problem, wer denn alles Zugang zu den Daten hat im Falle einer Rechtswidrigkeit einer Person, deren Leben komplett augezeichnet wird.
    Wird dazu nicht eine Regelung benötigt, die dem Verfahren der Schweizer Banken ähnelt?
    Das gesamte rechtliche Verfahren muss dann geklärt werden. Die Grundfrage "Wer darf diese Daten noch einsehen?" muss beantwortet werden...
    Ich persöhnlich bin offen für alles Neue, was uns im digitalen Leben des 21.Jahrhunderts erwartet.
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