a) zum Nachweis von spezifischen Krankheitsantigenen
b) zur Herstellung von Ammoniak
c) zur Vervielfältigung von DNA-Abschnitten
d) zum Sichtbarmachen von radioaktiver Strahlung
b) zur Herstellung von Ammoniak
c) zur Vervielfältigung von DNA-Abschnitten
d) zum Sichtbarmachen von radioaktiver Strahlung


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