
Julian Nida-Rümelin, Jahrgang 1954, studierte
Philosophie, Physik, Mathematik und Politikwissenschaft
in München und Tübingen, promovierte
1983 in Philosophie bei dem Wissenschaftstheoretiker
Wolfgang Stegmüller und
habilitierte sich dort 1989. Nach einer Gastprofessur
in den USA übernahm Nida-Rümelin
zunächst einen Lehrstuhl für Ethik in den
Biowissenschaften an der Universität Tübingen und danach
(1993 – 2003) einen Lehrstuhl für Philosophie an der Universität
Göttingen. Danach wechselte er auf den Lehrstuhl für Philosophie
und politische Theorie am Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft
in München, dessen Direktor er in den Jahren 2004
bis 2007 war. 2009 wechselte er auf einen Lehrstuhl für Philosophie
am Seminar für Philosophie der Ludwig-Maximilians-Universität
München. In den Jahren 2001 und 2002 war er als Kulturstaatsminister
Mitglied der Bundesregierung. Seit 2008 steht er
der Deutschen Gesellschaft für Philosophie als Präsident vor.
1. Platons Staat hat starke spirituelle Komponente
01.07.2011, Martin Peschaut, St. Stefan ob Stainz, ÖsterreichDas Ziel des platonischen Staates ist letztlich, allen seinen Bürgern die Rahmenbedingungen für größtmögliche Entwicklung zu bieten. Dieser Staat hat somit neben der rein gesellschaftlichen Komponente auch eine starke und vor alle spirituelle (nicht religiöse!) Ausrichtung und ist nur aus dem Gesamtkontext des damals herrschenden Weltbilds, das von den Mysterien als spirituellem Weg geprägt war, wirklich zu verstehen. Damit geht Platon weit über die rationale Erklärung hinaus, da sein Konzept der Gerechtigkeit als Archetyp und grundsätzliche Notwendigkeit für das Funktionieren des Staates eine starke spirituelle Komponente aufweist.
Auch Kant hat mit seinem kategorischen Imperativ ein selbsterklärendes ethisch-politisch-gerechtes Modell geschaffen, denn wenn jeder Bürger nach diesem moralischen Imperativ denken und handeln würde, dann wäre die Welt aus sich heraus gerecht. Es ist somit nur dem Egozentrismus der Menschen zuzuschreiben, dass die Gesellschaft so ungerecht ist, wie sie ist.
Die modernen Spekulationen (ich kann sie nur als solche bezeichnen) über Gerechtigkeit sind zwar theoretisch brillant, scheitern aber, um Paul Watzlawick zu bemühen, an der „normativen Kraft des Faktischen“: Eine repräsentative Demokratie moderner Prägung kann nicht gerecht sein, weil die Repräsentanten vor allem ihren eigenen Vorteil und den ihrer Verbündeten im Augen haben. Das kann man schönreden und rational übertünchen, wie man will, letztlich entscheiden handfeste materielle Vorteile und die Quantität der einsetzbaren Druckmittel darüber, was gerecht ist: nämlich das, was der Stärkere als gerecht festsetzt.
Was den heutigen Ansätzen fehlt, ist die Einbeziehung der Spiritualität (und, ich betone es noch einmal, damit meine ich ganz entschieden nicht die Religion) als transzendenten, oder wenn man so will, teleologischen Zweck jeder Gesellschaft oder jedes Staates. Solange dieser Punkt, den Platon sehr wohl in seine Überlegungen mit einbezogen hat, außer Acht gelassen wird, bleibt Gerechtigkeit ein theoretisches Konzept bar jeder praktischen Relevanz für den Bürger, der der Willkür einer sich selbst genügenden politischen Kaste ausgeliefert ist.
In diesem Sinn wäre Gerechtigkeit auf institutioneller Ebene idealerweise platonisch in dem Sinn, dass jeder das erhält, was er braucht (nicht was er sich wünscht), und auf individueller Ebene kantianisch, indem jeder so handelt, dass die Grundlagen seines Handelns jederzeit zum universellen Gesetz erklärt werden könnten. Das dürfte auch Platon gemeint haben, als er vom „besonnenen“ Bürger sprach.
2. Nida-Rümelins Gerechtigkeitstheorie
04.07.2011, Norbert Hinterberger, HamburgVon Wahrheitsrelativisten bzw. erkenntnistheoretischen Pragmatisten ist diese Unterscheidung allerdings ohnedies nicht plausibel zu machen. Da ihre Erkenntnissuche einen Abbruch des Verfahrens in der Begründung per konventioneller Entscheidung, also per Abstimmung über die Wahrheit erlaubt, unterscheidet sie sich nicht mehr von einer normativen Methodologie bzw. von einer ethischen Entscheidungsfindung, denn die kann man ohnedies nur per Abstimmung erreichen.
Nida-Rümelin hat hier einen informativen Artikel über die Gerechtigkeitsdiskussion vorgelegt. Als es am Ende aber auf seine eigene Stellungnahme ankam, hat er typisch pragmatistische Schwächen gezeigt. Der philosophische Pragmatismus hat nichts mit unserer aller Praxis zu tun, auch in Erkenntnisfragen sehr häufig pragmatische Entscheidungen zu treffen, ganz einfach, weil wir selten über ausreichendes Hintergrundwissen für eine erkenntnisrelevante Anforderung im Alltag bspw. verfügen. Erkenntnistheoretische Realisten wollen mit diesen ‚losen Reden’ aber nichts begründen, sondern reden nur so lange auf diese unkritische Weise, bis ihre Hypothesen einer möglichen Überprüfung zugänglich werden. Im wissenschaftlichen Bereich müsste das ohnedies als selbstverständlich gelten. Pragmatisten glauben, genau darauf verzichten zu können.
Auf S. 68 (unten) schreibt Nida-Rümelin:
„Die Annahme, dass Menschen frei und gleich sind, ist meiner Ansicht nach ein konstitutives Merkmal der politischen Moderne. Ich halte das für eine Erkenntnis und nicht lediglich für ein Merkmal einer spezifischen historischen Phase oder einer speziellen kulturellen Prägung.“
Wir sehen an den Begriffen „Annahme“ und „Erkenntnis“, dass er die Freiheit und Gleichheit der Menschen für ein erkenntnisrelevantes Problem hält, für einen Zustand also, der an sich existiert und den man dann offenbar nur erkennen muss. Fangen wir mit dem Begriff der Gleichheit an. Menschen sind genetisch variabel, verfügen über unterschiedliche Fähigkeiten und es gibt auch keine zwei Menschen, die völlig gleich aussehen.
Gemeint ist hier also die juristische Gleichheit. Das ist nun aber die Gleichheit vor einem normativen Gesetz. Es handelt sich nicht um ein Naturgesetz, welches man erkennen könnte und von dem man sagen könnte, dass eine entsprechende Annahme dazu entweder wahr oder falsch sein müsse. Es ist also etwas, was (von bestimmten normativen Prämissen, den Menschenrechte aus) zu fordern wäre und, wie der Autor selbst ja auch ganz richtig berichtet, von den verschiedensten Personen schon gefordert wurde – am fruchtbarsten und kompetentesten eben von den Aufklärungsphilosophen.
Das gilt aber nun in etwas anderer Weise auch für den Begriff der Freiheit (des Individuums). Man wird ebenso wenig frei wie unfrei geboren (für die Geburt ergeben diese Begriffe noch gar keinen Sinn), sondern immer erst im Lauf des Lebens von irgendwem (vielleicht sogar von sich selbst) zu dem einen oder anderen gemacht. Menschen und Bäume gibt es an sich. Freiheit oder Unfreiheit existieren zwar auch als Entitäten, sie sind aber typische (objektiv) soziale oder (subjektiv) psychische Fluktuationen des Lebens. Spezifische historische Phasen oder spezielle kulturelle Prägungen kann sich der Autor hier aber nicht vorstellen. Dass die ihre Wirkungen haben, und dass das nur einige der Einflüsse bezüglich Freiheit oder Unfreiheit sind, scheint mir dagegen auf der Hand zu liegen. Alle diese Einflüsse sind allerdings selbst alles andere als unbeeinflussbar. Der Mensch ist praktisch ständig damit beschäftigt, sich aus sozial (und oder mental) unfreieren Situationen in freiere zu kämpfen. Daran, dass diese Freiheit von bestimmten Personen oder Gruppen für sich (und nur für sich) durch militärische Herrschaft gesichert werden soll, ergeben sich nahezu alle (objektiv) sozial zu konstatierenden Unfreiheiten derjenigen, die nicht dazugehören.
Man kann also wohl nicht besonders sinnvoll davon reden, dass das eine oder aber (kontravalent) das andere ‚quasi-statisch bestehe’. Die gesamte Aufklärungsphilosophie war ja genau deshalb (also weil das nicht so ist) damit befasst, den Menschen klarzumachen, dass sie um ihre Freiheit kämpfen müssen, und dass auch im Fall des Sieges gegen feudalistische Herrscher die individuelle Freiheit in gesellschaftlicher Form in rechtswirksamen normativen Gesetzen verankert werden muss, damit sie wenigstens halbwegs unbeeinträchtigt existieren kann. Denn die Freiheit des Individuums wird von überall her bedroht. Der Säugling kann bekanntlich sogar von den eigenen Eltern getötet werden, wenn er unerwünscht ist. Evolutionär betrachtet wurde der Mensch zunächst von wilden Tieren und dann wohl auch vermehrt von ‚wilden’ Menschen bedroht. In diesen Fällen ging es in der primitivsten Form darum, den anderen umzubringen (was Unfreiheit implizieren dürfte – es sei denn, man betrachtet den Tod als Erlösung aus aller Unfreiheit). Bei den Menschen ging es aber wohl sehr bald auch um eine ‚Nutzung’ bzw. Versklavung derjenigen, die sich von Gewalt beeindrucken ließen oder militärisch unterlegen waren. Das (und natürlich auch Gewalt in der eigenen Gruppe) war sicherlich der Hauptgrund für Gesellschaftsverträge, die zunächst rein pragmatisch an einer Sicherheit für alle, dann aber irgendwann wohl auch ethisch luxurierend an Gerechtigkeit für alle interessiert waren. Gerechtigkeit bzw. Freiheit und juristische Gleichheit vor einem menschenrechtlich inspirierten Gesetz sind also unsere Errungenschaften, wir finden sie nicht in der Natur vor, sondern müssen sie normativ und sehr häufig sogar gegen die Natur (auch gegen unsere eigene) durchsetzen.
3. Gerechtigkeit steht nicht für sich
04.07.2011, Hans-Joachim Stahnke, Bad SegebergZitat: 1. "Die Verknüpfung von Freiheit und Gleicheit zur Idee der menschlichen Würde und Autonomie, wie sie in der Ethik und politische Philosophie von Immanuel Kant zum Ausdruck kommt, scheint mir unverzichtbar zu sein."
2. "Schließlich ist die vornehme Aufgabe der Philosophie, begriffliche und gedankliche Konfusionen zu beheben ..., und nicht, die politische Abwägung von Gerechtigkeitsgründen durch philosophische Theorien zu ersetzen."
Der Verfasser vermutet, dass eine Theorie der Gerechtigkeit in einer Gesellschaft von ihrem jeweiligen Menschenbild abhängt, der Kantianer in ihm aber sperrt sich gegen Beschädigungen des herrschenden Dogmas von der "autonomen Persönlichkeit" als "Grundpfeiler der politischen Moderne sowie der zeitgenössischen Demokratie". Darin eingebunden bleibt die Vorstellung des "unteilbaren Selbst", wie es seit Jahrtausenden üblich ist.
Diese Annahme greift der indische Philosoph Amratya Sen an, wenn er fordert, dass die Gründe für gerechtes Handeln in den verschiedenen Entscheidungssituationen jeweils im Einzelnen erörtert werden müssen. Denn nach Sen "kann es keine systematische und umfassende Theorie der Gerechtigkeit geben", eben weil er ein "rationales" Menschenbild zu Grunde liegt; das heißt, der Mensch ist abhängig von Partnerschaften, die sich ebenfalls als Persönlichkeit ständig anpassen und ändern muss.
Auch Gen- und Hirnforscher kommen inzwischen zu ähnlichen Ergebnissen: Erb- und Entwicklungsgänge von Individuen sind viel komplizierter als bisher angenommen, da korrelative Spannungs- und Wahrnehmungsphänomene auf Korpuskelebene die Erbgänge auch von außen beeinflussen. Die Charakterbildung ist davon besonders betroffen, da das Gehirn Sinneseindrücke verarbeitet und diese Tätigkeit bis ins Alter nicht unterbricht.
Bestätigt wird diese Sicht menschlicher Existenz durch viele persönliche Bezeugungen: Der Verlust eines geliebten Menschen zum Beispiel kann sich wie eine seelische Amputation auswirken. Solche Bewusstseinsprägungen steigern sich in Extemfällen zu Identitätsbrüchen: Bei schweren Beziehungsproblemen oder in politisch geprägten Exzessen können aus unbescholtenen Bürgern Mörder werden, die ihre verbrecherische Taten für gerechtfertigt halten.
Der Mensch ist demnach Glied eines partnerschaftlichen Verbundsystems als konstitutive Basis eigener Existenz. Ohne diese Eingebundenheit wäre eine "Persönlichkeit" gar nicht lebensfähig. Ein "atomistisches" Selbst kann es demnach zwar nicht geben, und Streben nach so genannter Selbstverwirklichung führt in jedem Fall ins Leere, aber das Ideal der Pflicht zu verantwortlichem und gerechtem Handeln bleibt gültig, auch wenn nicht immer klar erkennbar ist, worin sie besteht. Denn oft kommt es vor, dass Pflichterfüllung nach einer Seite die andere Seite beleidigt. Schon allein die Tatsache, dass solche zwanghaft-tragischen Situationen entstehen können, beweist die Unmöglichkeit, eine allgemein verbindliche Formel für gerechtes Handeln zu aufzustellen.
4. Formale Sicherung für unbefangene Entscheidungen
15.07.2011, Eckart Lefringhausen, Geldern5. Dumme Fragen
01.08.2011, Stefan Wehmeier, BochumDas erkenntnistheoretische Problem besteht darin, dass eine intelligente Frage nur stellen kann, wer den Großteil der Antwort schon kennt. Die erste intelligente Frage lautet: Warum glauben Politiker, es könnte überhaupt eine wie auch immer geartete Finanz- oder Wirtschaftspolitik geben, um die "Finanzkrise" (korrekt: beginnende globale Liquiditätsfalle nach J. M. Keynes) zu beenden? Die Antwort formulierte der Freiwirtschaftler Otto Valentin in einem Satz:
"Im Grunde ist Politik nichts anderes als der Kampf zwischen den Zinsbeziehern, den Nutznießern des Geld- und Bodenmonopols, einerseits und den Werktätigen, die den Zins bezahlen müssen, andererseits."
(aus "Warum alle bisherige Politik versagen musste", 1949)
Daran hat sich bis heute nichts geändert, bis auf die Tatsache, dass der Krieg – zwecks umfassender Sachkapitalzerstörung, um den Zinsfuß hochzuhalten – nur solange der Vater aller Dinge sein konnte, wie es noch keine Nuklearwaffen gab! Es bleibt also nichts anderes übrig, als die "Mutter aller Zivilisationsprobleme", die Zinsumverteilung von der Arbeit zum Besitz, endlich durch eine freiwirtschaftliche Geld- und Bodenreform abzustellen. Weil aber "Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld" (Silvio Gesell, 1916) wiederum das, was wir heute – am Ende des zivilisatorischen Mittelalters – als "hohe Politik" bezeichnen, überflüssig macht, kann ein Politiker die freie Marktwirtschaft ohne Kapitalismus (echte Soziale Marktwirtschaft) gar nicht erst andenken.
Die zweite intelligente Frage lautet: Welcher kollektive Wahnsinn ließ die halbwegs zivilisierte Menschheit Massenarmut, Umweltzerstörung und Krieg in Kauf nehmen und heute vor der größten anzunehmenden Katastrophe der Weltkulturgeschichte stehen, statt in allgemeinem Wohlstand auf kaum noch vorstellbarem technologischem Niveau in einer sauberen Umwelt und selbstverständlichem Weltfrieden zu leben? Die Antwort auf diese Frage führt über das größte Mysterium der modernen Kunst zum größten Geheimnis der Menschheit:
"Man bedenke, es handelt sich nur um einen Roman. Die Wahrheit wird – wie stets – weit erstaunlicher sein."
Arthur C. Clarke, Vorwort zu "2001"
Herzlich Willkommen im 21. Jahrhundert
http://www.deweles.de/willkommen.html
6. Eurozentristisch
08.08.2011, Dr. Peter Döge, KasselMit einem solchen inhaltlichen Zuschnitt, der in Zeiten eines auch globalisierten (Denk-)Raums eigentlich nicht mehr zu rechtfertigen ist, wird meines Erachtens zwischen den Zeilen unterstellt, der Rest der Welt habe niemals über die zentralen Fragen des menschlichen Zusammenlebens nachgedacht. So, als hätte es einen Konfuzius, der schon im 5. Jahrhundert vor Christus die goldene Regel formuliert hat, und dessen Ansätze von Menzius, der etwa zu Zeiten des Aristoteles lebte, weiterentwickelt wurden, oder einen Mo-Ti, der schon im 4. Jahrhundert vor Christus eine Art utilitaristischer Gerechtigkeitsethik entwarf, niemals gegeben. Ganz abgesehen von taoistischen Ethiken oder der buddhistischen Ethik sowie der Ethik des Zen&nsp;- wie sie etwa von Dogen Zenji im 12. Jahrhundert formuliert wurde – und die jeweils die Grundlage für eine zeitgemäße universalistische Ethik, für einen gerechten Umgang mit allen (Lebe-)Wesen legten. Eine Perspektive, die westlichen Gerechtigkeitsethiken bis heute weit gehend fehlt.
Hier zeigt sich einmal mehr, dass eine Öffnung nach Osten der hiesigen Philosophie und politischen Ethik sehr gut tun würde, zeichnet sich die asiatische Denkweise doch viel stärker durch ein systemisches Denken vom Leben her aus, als die abstrakte, in dualistischen Denkmustern gefangene europäische Philosophie. Der indische Literaturnobelpreisträger von 1913 Rabindranath Tagore erklärte dies sehr aufschlussreich damit, dass die philosophischen Systeme des Westens weitestgehend zwischen Stadtmauern in Abgrenzung zum Lebendigen entwickelt wurden, während die asiatischen Philosophien in den Wäldern entstanden sind – also immer mit einem Bezug zur „Natur“. Kein Wunder, dass die Europäer sich dann an so kruden und alltagsfernen Gerechtigkeitskonzepten wie denen eines John Rawls ergötzen und Gerechtigkeit nicht von den lebenden Menschen und von menschlichen Empfindungen her konzipieren. Aber selbst europäische Denker, die wie etwa David Hume oder Arthur Schopenhauer, der seinerseits die Upanischaden gelesen hatte, oder wie die US-amerikanischen Transzendentalisten einen solchen Denkweg eingeschlagen haben, fehlen in dem Beitrag von Nida-Rümelin.
7. Ein ausführlicher und verständlicher Überblicksartikel
10.08.2011, Walter Weiss, KasselTrotzdem habe ich am Schluß eine schlagwortartige Zusammenfassung der Ansichten des Verfassers vermisst, die im Text nur andeutungsweise und versteckt zum Ausdruck gekommen sind (doch wohl mit Bedacht, wie ich voraussetzen möchte) - warum verhält sich der Verfasser insofern so zurückhaltend und zögerlich? Ich denke mir eine solche schlagwortartige Zusammenfassung so:
(1) Der Begriff 'Gerechtigkeit' wird erst akut, als es größere Menschenmengen gab, die ihr Zusammenleben regeln mußten. Da es derartige größere Menschenansammlungen erst in den letzten rund 10.000 Jahren - allmählich, dann immer schneller wachsend - gegeben hat, war die Zeit zur entwicklungsgeschichtlichen Entstehung eines 'Gerechtigkeits-Gens' viel zu kurz. Mit anderen Worten: alles das, was Gerechtigkeit betrifft, ist weder gottgewollt, noch angeboren, sondern nichts weiter als menschliche Erfindung.
(2) Die größte menschliche Erfindung der letzten 2.000 Jahre ist das - in sich vernetzte - Dreigestirn 'Demokratie / Menschenrechte / Gleichberechtigung', im westlichen Europa erdacht und eherner unveränderterer Rahmen für alle Gerechtigkeits-Regelungen (sei es durch Gesetz, Richterspruch oder Verfassung). Diese Erfindung hat nun endlich die unheilvolle Rolle aller Religionen abgelöst - wie gesagt: zunächst nur im Bereich der demokratisch gewordenen Staaten.
(3) Was im jeweiligen Einzelfall in diesem ehernen Rahmen als gerecht empfunden und festgelegt wird, ist je nach den Zeitumständen, die herrschen, zu entscheiden. So kann ja beispielsweise der Bundesgerichtshof oder ein sonstiges oberstes Gericht durchaus eine bisherige Rechtsprechung aufgeben, wenn sich die Zeitumstände geändert haben. Auch kann zB der Bundestag Gesetze aufheben, die nicht mehr den geänderten Zeitumständen entsprechen, und durch neue ersetzen.
(4) Eine 'Theorie der Gerechtigkeit' ist, da es sich (s.o.) um eine reine Menschenerfindung und nichts Gottgegebenes oder gar
in der Natur Angelegtes handelt, schon vom systematischen Ausgangspunkt aus ein Unding.