Hand aufs Herz: Wer von uns
wünscht sich nicht manchmal,
geistig
leistungsfähiger zu sein?
Mehr Konzentration, ein besseres
Gedächtnis, größere Redegewandtheit
oder schärferes mathematisches Denken – in
unserer Gesellschaft gelten diese Leistungsmerkmale
immer mehr. Inzwischen stehen
sogar schon Grundschüler unter einem immensen
Leistungsdruck, damit ein Wechsel
auf eines der begehrten Gymnasien möglich
ist. Die Abschlussnoten
im Abiturzeugnis
wiederum entscheiden immer häufiger darüber,
wer einen der begrenzten Studienplätze
bekommt. Reicht der Notenschnitt nicht,
muss womöglich etwas anderes studiert oder
gewartet werden. Auch im Studium spielt die
geistige Leistungsfähigkeit
eine große Rolle
im Kampf um gute Klausurnoten, Stipendien,
Betreuung und schließlich den ersten
Arbeitsplatz. Im Berufsleben schadet es sicher
ebenfalls nicht, etwas schneller und besser als
Kollegen zu sein.
In einer Gesellschaft wie der unsrigen, in
der die kognitiven Fähigkeiten so hoch angesehen
sind, ist es daher nicht verwunderlich,
wenn sich manche Menschen nicht mehr auf
das altbewährte Prinzip "Übung macht den
Meister" verlassen wollen. Sie schauen sich
nach Alternativen um, um mithalten und
glänzen zu können. Solange sie auf Koffein
und Traubenzucker zurückgreifen, erscheint
das unproblematisch. Und wenn begüterte Eltern
die Chancen ihrer Kinder durch Privatschulen
und Nachhilfe verbessern, mag uns
zwar die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit
bekümmern, aber damit haben wir leben gelernt.
Wenn nun allerdings Schüler, Studenten
und Kollegen plötzlich in den Medikamentenschrank
greifen, um geistig mehr leisten zu
können, spätestens dann missfällt dies den
meisten von uns – ähnlich wie Doping im
Sport. Aber um analog vom Hirn-Doping
sprechen zu können, müsste sich die Gesellschaft
zunächst einig darüber sein, dass manche
Methoden, manche Substanzen im intellektuellen
Wettbewerb verboten gehören
(selbst wenn es keine gesundheitlichen Risiken
gäbe). Ohne eine Regel können wir nicht von
einem Regelverstoß reden. Andererseits, mit
Blick auf die Zukunft, sollten wir uns auch
fragen, unter welchen Bedingungen die Anwendung
gesellschaftlich akzeptabel wäre.
Chemische Nachhilfe
Freilich fallen die meisten Wirkstoffe, die derzeit
für psychopharmakologisches Doping
zweckentfremdet
werden, von vornherein unter
das Betäubungsmittelgesetz oder sind wenigstens
verschreibungspflichtig. Die Beschaffung ohne
ein ärztliches Rezept ist dann in jedem Fall illegal.
Was machen wir aber nicht nur im strafrechtlichen,
sondern darüber hinaus im gesellschaftlichen
Kontext, wenn wir etwa einen
Schüler dabei erwischen, wie er zerbröseltes
Methylphenidat schnieft?...