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Tierschutz: "Menschenaffen gehören zur menschlichen Familie"

Genetisch unterscheiden wir uns kaum von unseren nächsten tierischen Verwandten – sollten wir ihnen dann nicht auch die gleichen Rechte zugestehen? Ja, meint Eberhart Theuer.
Eberhart Theuer

Wir alle – Angehörige der Spezies Homo sapiens – sind Menschenaffen. "Mensch" ist im biologischen Sinn keine Art, sondern eine Gattung namens Homo. Und zu dieser Gattung gehört auf Grund der engen genetischen Verwandtschaft nicht nur Homo sapiens, sondern auch der gewöhnliche Schimpanse Homo troglodytes, folgerten 2003 unabhängig voneinander ein Forscherteam um den Genetiker Derek Wildman sowie die Anthropologen Darren Curnoe und Alan Thorne. Es gibt somit keine biologische Gruppe, die Schimpanse, Gorilla und Orang-Utan umfasst, in der nicht ebenso der Homo sapiens enthalten wäre.

Der Terminus "Mensch" lässt sich auch auf die biologische Familie Hominidae und die Überfamilie Hominoidea anwenden, die Menschenaffen. Damit wäre der zur Abgrenzung verwendete Begriff "nichtmenschliche Menschenaffen" ein Widerspruch in sich. Der präziseste Sammelbegriff für Schimpansen, Gorillas, Orang-Utans und Gibbons wäre deshalb: Non-Homo-sapiens-Menschenaffen. Wir haben mit dem Schimpansen eine größere genetische Übereinstimmung als der Löwe mit dem Tiger. Diese können gemeinsame Nachkommen zeugen ("Liger"). Primatologen wie Volker Sommer bezweifeln daher nicht, dass dies auch zwischen Homo sapiens und Schimpanse möglich wäre.

Eberhart Theuer | Eberhart Theuer, geboren 1972 in Wien, studierte Rechtswissenschaften und Philosophie unter anderem an den Universitäten Wien, Harvard und Berkeley. Seit 2009 beschäftigt er sich an der Forschungsstelle für Ethik und Wissenschaft im Dialog am Institut für Philosophie der Universität Wien mit Menschenrechten, Tierrecht und Rechten für Menschenaffen.

Dies alles stellt die Rechtsordnung vor neue Herausforderungen, die mit dem simplen Dualismus "Mensch – Tier" nicht mehr bewältigt werden können. Die rechtlichen Konsequenzen sind naheliegend: Alle Menschenaffen sollten Rechte haben. Dafür spricht nicht allein unser enges evolutionäres Band zu den anderen Menschenaffen, sondern auch deren erstaunliche kognitive Fähigkeiten. Bereits auf Basis geltender Gesetze lassen sich – etwa durch einen Analogieschluss – grundlegende Rechte für Menschenaffen argumentativ begründen. Eine ausdrückliche, klare Regelung wäre freilich vorzuziehen.

Nach Immanuel Kant machen Vernunft und Autonomie Menschen zu Personen und damit zu Rechtsträgern. Beides lässt sich Non-Homo-sapiens-Menschenaffen nicht absprechen: Sie können logisch und vorausschauend denken, wie zahlreiche Experimente belegten. Sie verwenden geeignete Werkzeuge, die sie auch an Artgenossen weiterreichen. Sie stellen Holz- und Steinwerkzeuge her, die so gut sind, dass Paläoanthropologen sie oft nicht von Artefakten unserer Vorfahren unterscheiden können.

Schimpansen jagen mit selbst gefertigten Speeren, behandeln sich mit medizinisch wirksamen Kräutern und Blättern, geben Traditionen von Generation zu Generation weiter und gehen komplexe soziale Bündnisse ein, was der Primatologe Frans de Waal zu Recht als "Politik" bezeichnete. Einige haben sogar eine artfremde Sprache, die amerikanische Gebärdensprache, bis zu einem Niveau erlernt, das grundlegende Kommunikation ermöglicht. Non-Homo-sapiens-Menschenaffen verfügen über basale Konzepte von Fairness und Moral. Sie können sich in andere hineinversetzen ("Theory of Mind") und wissen dies zu nutzen – entweder machiavellistisch für eigene Zwecke oder altruistisch, um anderen beizustehen. Wenn Schimpansen jüngere Artgenossen sicher über eine in den Urwald geschlagene Schneise leiten oder wenn ein Gorilla ein in ein Zoogehege gefallenes Homo-sapiens-Baby wieder zu seiner Mutter bringt, dann bestechen diese Handlungen durch ihre Menschlichkeit!

Menschenrechte

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", heißt es in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", welche die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verabschiedete. Diese Rechte stehen somit jedem Menschen bedingungslos allein auf Grund seines Menschseins zu. Die 30 Artikel der Erklärung umfassen Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder den Schutz vor Folter. Auch die Gleichheit vor dem Gesetz oder der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren, Reise- und Versammlungsfreiheit, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf Eigentum, Arbeit, Bildung oder die Teilhabe am kulturellen Leben gehören dazu.

Niemand wird ernsthaft behaupten, zwischen Homo sapiens und anderen Menschenaffen bestünden keine Unterschiede, aber seine spezifische Einzigartigkeit ist geschrumpft. Das eine oder andere Alleinstellungsmerkmal mag geblieben sein: Schimpansen schreiben zum Beispiel keine Bücher. Und man könnte einwenden, sie besäßen nicht in dem Maß Vernunft wie Homo sapiens. Legt man es darauf an, lassen sich für die Gewährung von Rechten wohl immer so hohe Hürden errichten, dass andere Menschenaffen sie gerade nicht mehr überspringen können. Doch die Frage des Rechtsstatus von Lebewesen ist kein Sportwettbewerb, bei dem es darauf ankommt, wer Erster ist. Zahlreiche Vertreter unserer eigenen Spezies wären ebenfalls nicht in der Lage, bestimmte Hürden zu nehmen. Dass sie unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten bereits qua ihres Menschseins Rechte besitzen, ist eine wichtige Errungenschaft.

Daher sollten wir von den über 50 verschiedenen Grund- und Menschenrechten wenigstens die drei basalen – Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit – ebenfalls Non-Homo-sapiens-Menschenaffen zugestehen. Und solange in unserer Gesellschaft das Recht auf Eigentum eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der drei vorgenannten Güter ist, auch dieses. Das Recht auf Freiheit sollte dabei einen Schutz des natürlichen Lebensraums einschließen, Verfahrensgarantien sollten die Durchsetzung der Rechte gewährleisten. Bestehende Menschenrechte würden dadurch nicht abgewertet, sondern in ihrer Existenz noch gefestigt: Wer wollte in einer Welt, die Rechte für alle Menschenaffen etabliert hat, Individuen der Spezies Homo sapiens ihre Rechte absprechen?

Gegen Rechte für Non-Homo-sapiens-Menschenaffen wird zuweilen vorgebracht, sie könnten diese ja nicht selbst einklagen. Das Argument verwechselt Rechts- mit rechtlicher Handlungsfähigkeit. In unserer Rechtsordnung beinhaltet Rechtssubjektivität keineswegs die Bedingung, dass man selbst vor Gericht zu ziehen vermag. Auch Kinder können nicht selbst klagen – sie brauchen einen Rechtsbeistand – und sind doch Träger von Rechten. Viele juristische Laien wären nicht in der Lage, Rechtsmittel zu ergreifen – und doch besitzen nicht ausschließlich Juristen subjektive Rechte. Dass Non-Homo-sapiens-Menschenaffen bei der Durchsetzung ihrer Rechte Hilfe bräuchten, schließt sie als Rechtsträger nicht aus. Eine Menschenaffenanwaltschaft könnte die notwendige juristische Unterstützung leisten.

Das Gegenargument einer fehlenden Kommunikation über Rechtspositionen greift ebenfalls nicht. Zwar können wir mit Angehörigen anderer Menschenaffenspezies nicht rechtstheoretisch diskutieren, aber das ist bei vielen Individuen unserer eigenen Art, abhängig von Intelligenz und Bildungsgrad, mitunter auch nur bedingt möglich, Non-Homo-sapiens-Menschenaffen können allerdings ziemlich genau zum Ausdruck bringen, was sie wollen. Auch mit einem Homo neanderthalensis wären komplexere Diskurse über Rechte wohl kaum möglich gewesen. Würde diese Menschenart heute noch leben, sollte man sie aus der Gemeinschaft der Rechtssubjekte ausschließen? Die Gewährung von Rechten darf nicht davon abhängen, wie laut und deutlich jemand seine Positionen vertreten kann.

Gegen Menschenaffenrechte wird bisweilen vorgebracht, das Recht sei von Menschen für Menschen geschaffen. Warum solle es für Affen gelten, die ja außerhalb der menschlichen Gesellschaft existieren? Im Idealfall leben Non-Homo-sapiens-Menschenaffen unbehelligt von uns, so dass die Frage nach Rechten tatsächlich eher akademisch erscheint. Doch in der Realität werden sie in Zoos, Zirkussen oder Laboratorien eingesperrt; ihr Lebensraum wird vom Homo sapiens zerstört.

Muss der Schutz von Non-Homo-sapiens-Menschenaffen nun aber unbedingt in Form subjektiver Rechte geschehen? Denkmäler werden ebenfalls geschützt, sind aber nicht Inhaber von Rechten. Ein solcher Denkmalschutzansatz greift allerdings zu kurz. Der Natur von Menschenaffen, ihrer Selbstzweckhaftigkeit, ihrem Wesen, ihrer Intelligenz, ihrer nahen Verwandtschaft zu uns lässt sich mit Rechten weit besser entsprechen – und nur Rechte vermögen einen umfassenden Schutz zu bieten.

Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" spricht von der "human family", der menschlichen Familie, deren Mitglieder unveräußerliche Rechte haben. Zur menschlichen Familie im biologischen Sinn, den Hominidae, zählen alle großen Menschenaffen. Es wird Zeit, das Recht der biologischen Realität anzupassen – bevor Schimpansen, Gorillas, Orang-Utans und Gibbons in ihren natürlichen Lebensräumen ausgerottet werden.

Den Kontra-Kommentar von Peter Kunzmann können Sie hier lesen.

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