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Urkunden: Rechtssicherheit auf dem Papyrus

Indem man Verkäufe und Schenkungen in Schriftform festhielt, sollten künftige Streitigkeiten vermieden werden.

Wer im Römischen Reich der Spätantike ein Rechtsgeschäft abschließen wollte, also zum Beispiel einem anderen Grundbesitz übertrug, hatte die Möglichkeit, dies mündlich durch die Leistung eines Eids oder schriftlich durch die Erstellung einer Urkunde zu tun. Diesem Zweck dienten auch die Urkunden des frühen Mittelalters, deren Form und Inhalt in der Rechtstradition des Römischen Reichs standen. Sie geben Aufschluss über das Rechtswesen, aber auch vielfältige Hinweise auf Wirtschaft und Gesellschaft der Epoche.

Lediglich ein kleiner Teil der frühmittelalterlichen Urkunden ist noch im Original erhalten. Den weitaus größeren kennen Forscher aus so genannten Registern und Kopialbüchern. Unter Ersteren versteht die als Diplomatik bezeichnete Urkundenlehre (unter anderem nach dem altgriechischen "diploma" für ein gefaltetes Schriftstück) Listen der von einem bestimmten Aussteller angefertigten Schriftstücke; erhalten ist beispielsweise das Register des Papstes Gregor des Großen (590 – 604). Ein Kopialbuch beinhaltet umgekehrt Urkundenkopien eines Empfängers, zumeist einer kirchlichen Institution wie eines Bistums oder Klosters. Nach dem Aussteller kennt man zudem Königs- sowie Papsturkunden und fasst alle anderen Urkunden etwas irreführend unter der Bezeichnung Privaturkunden zusammen, obwohl auch sie häufig amtlichen Charakter haben, wenn es sich um Urkunden von Bischöfen, Herzögen oder sonstigen kirchlichen beziehungsweise weltlichen Würdenträgern handelt. Allerdings lieferten nur Königs- und Papsturkunden einen unanfechtbaren Beweis vor Gericht – sie galten per se als "unscheltbar". ...

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