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Das aktuelle Stichwort: Änderung des Gentechnik-Gesetzes

Zwischen den Duellen Obama-Clinton und Koch-Ypsilanti ging sie fast ein wenig unter - die neue Änderung des Gentechnik-Gesetzes. Dabei betrifft die Gesetzes-Novelle, die letzten Freitag von der CDU/CSU und der SPD im Bundestag mit einer Mehrheit beschlossen wurde, Verbraucher wie Landwirte gleichermaßen.
DNA und Paragraf
Seit 1990 wird in Deutschland der Anbau und Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wie Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen durch das Gentechnik-Gesetz geregelt. Mit der neuen "Verordnung über die Gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen", die für die Anbausaison 2008 in Kraft treten soll, widmet man sich dem Problem der Vermischung des Erbgutes von gentechnisch veränderten und konventionellen Pflanzen.

Schutz vor Auskreuzung

Der Pollen, der über den Wind verbreitet wird, hält sich selten an Grundstücksgrenzen. Deshalb kommt es vor, dass sich Pflanzen von benachbarten Feldern miteinander kreuzen. Um dies aber zu vermeiden, müssen laut der Neufassung Landwirte, die gentechnisch veränderten Mais anbauen, erstmals einen definierten Abstand von hundertfünfzig Metern zur nächsten konventionell bewirtschafteten Maisfläche einhalten. Handelt es sich beim Nachbarfeld um eines mit Öko-Mais, sind sogar dreihundert Meter vorgegeben. Wenn GVO-Anbauer sich allerdings mit ihren Nachbarn schriftlich auf einen geringeren Abstand einigen können, wird die Verordnung nichtig.

Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais bleibt streng reglementiert. Bauern, die sich für diese Kultivierung entschieden haben, müssen weiterhin drei Monate vor der Aussaat benachbarte Betriebe über ihre Entscheidung informieren und das Feld registrieren lassen. Außerdem haften sie für alle wirtschaftlichen Schäden, die durch Vermischung der Pflanzen bei ihren Nachbarn entstehen können – auch wenn alle Vorschriften für den Anbau eingehalten wurden.

Gentechnikfreie Produkte

Eine neue Gesetzesgrundlage bekam auch das so genannte "Ohne Gentechnik"-Siegel für Lebensmittel. Diese seit 1998 existierende Kennzeichnung war bisher nur für Produkte erlaubt, bei denen eine Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen ausgeschlossen ist. Weil sich ein solcher Nachweis für Hersteller häufig aufwendig und kompliziert gestaltete, fand man in den Regalen der Lebensmittel sehr selten den Aufdruck "ohne Gentechnik".

Das neue EU-Gentechnik-Durchführungsgesetzes erlaubt den Herstellern von als "ohne Gentechnik" gelabelten Produkten nun größere Freiheit wie den Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln. Schweine dürfen allerdings nicht länger als vier Monate vor ihrer Schlachtung solches Futter erhalten. Bei Milch produzierenden Tieren muss eine zeitliche Begrenzung von drei Monaten eingehalten werden, während für gentechnikfreie Gelege Hühner sechs Wochen vor der Eiablage keine GV-Nahrung gefüttert bekommen dürfen. Die Tiere können Futtermittelzusätze und Medikamente erhalten, die von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.

Organisationen wie Greenpeace oder Ökoverbände üben Kritik an der Änderung und fordern einen größeren Abstand zwischen den Feldern. Einige Politiker der Opposition sehen in der "ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung eine Täuschung der Verbraucher.

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