Direkt zum Inhalt

Wissenschaftsschranke: Bestehendes Urheberrecht gefährdet Forschung und Lehre

Forschung und Lehre kommen heute kaum mehr ohne die Verwendung von Film-, Radio- und Fernsehquellen aus: Allerdings schränkt das geltende Urheberrecht die Nutzung stark ein, kritisiert Malte Hagener, Professor für Medienwissenschaft an der Philipps-Universität Marburg und erster Vorsitzender der Gesellschaft für Medienwissenschaft.
Urheberrecht

Die geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung und Lehre kommt heute kaum mehr ohne die Verwendung von Film-, Radio- und Fernsehquellen aus – seien es aktuelle oder ältere Sendungen aus Rundfunk und Fernsehen. Allerdings schränkt das in Deutschland geltende Urheberrecht die Nutzung dieser audiovisuellen Zeugnisse in der Wissenschaft so stark ein, dass innovative Forschung und Lehrformate an deutschen Hochschulen im internationalen Vergleich ins Hintertreffen geraten.

Malte Hagener

Die herrschende Rechtsunsicherheit und die generell unübersichtliche Lage beim Einsatz audiovisueller Medien hat die beiden wissenschaftlichen Fachverbände der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) und die Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM) dazu veranlasst, ein umfangreiches Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Auch hierdurch zeigte sich, dass das deutsche Urheberrecht im digitalen Zeitalter nicht länger auf der Höhe der Zeit ist, sondern negative Folgen für Forschung und Lehre zeitigt. Schon jetzt sehen sich Forscherinnen und Forscher in vielen Fällen gezwungen, geltendes Recht zu ignorieren, weil andernfalls ihre Arbeit mit audiovisuellen Medienquellen nicht möglich wäre.

Die wissenschaftliche Arbeit wird erheblich durch die allgemein unübersichtliche Rechtslage eingeschränkt und behindert; etwa durch langwierige Klärung von rechtlichen Sachverhalten, hohe finanzielle Kosten, Vorsicht bei Bibliotheken und Archiven, Rechtsunsicherheit in der Lehre und beim Publizieren. Auch die Lehre ist von erheblichen Einschränkungen betroffen, während die Vereinigten Staaten etwa mit dem so genannten "Fair Use" eine liberale Regelung für nicht kommerzielle Nutzungen in ihrer Gesetzgebung verankert haben. Das bestehende Urheberrecht ist für den Wissenschaftsstandort Deutschland somit innovationsfeindlich und macht Wissenschaft mit audiovisuellen Medienquellen in weiten Teilen nicht praktikabel.

Um innovative Forschung nicht noch weiter zu behindern, um im internationalen Vergleich nicht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten und um einen angemesseneren Ausgleich zwischen öffentlichen Institutionen und kommerziellen Verwertungsinteressen privatwirtschaftlicher Unternehmen zu sichern, fordern der VHD und die GfM nachdrücklich die Einführung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke im Urheberrecht. Diese im Koalitionsvertrag angekündigte Wissenschaftsschranke muss dringend und zeitnah eingeführt werden. Der besonderen urheberrechtlichen Komplexität audiovisueller Inhalte wie Bilder, Töne und Filme jeglicher Art muss darin so Rechnung getragen werden, dass die aktuell bestehenden rechtlichen Unsicherheiten und Hürden für Forschung und Lehre nachhaltig beseitigt werden.

Schreiben Sie uns!

Beitrag schreiben

Wir freuen uns über Ihre Beiträge zu unseren Artikeln und wünschen Ihnen viel Spaß beim Gedankenaustausch auf unseren Seiten! Bitte beachten Sie dabei unsere Kommentarrichtlinien.

Tragen Sie bitte nur Relevantes zum Thema des jeweiligen Artikels vor, und wahren Sie einen respektvollen Umgangston. Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften nicht zu veröffentlichen und Ihre Kommentare redaktionell zu bearbeiten. Die Zuschriften können daher leider nicht immer sofort veröffentlicht werden. Bitte geben Sie einen Namen an und Ihren Zuschriften stets eine aussagekräftige Überschrift, damit bei Onlinediskussionen andere Teilnehmende sich leichter auf Ihre Beiträge beziehen können. Ausgewählte Zuschriften können ohne separate Rücksprache auch in unseren gedruckten und digitalen Magazinen veröffentlicht werden. Vielen Dank!

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.