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CRISPR-Patentstreit: Europa widerspricht dem US-Patentamt

Im juristischen Kampf um die lukrativen Rechte an der Genschere hat das Europäische Patentamt die frühere Entscheidung seines US-Gegenparts umgekehrt.
Gericht Hammer

Der Kampf um die Rechte am revolutionären Gen-Werkzeug CRISPR/Cas9 hat eine überraschende Wendung genommen. Anders als das US-Patentamt entschied sein EU-Gegenpart, dass die Anwendung des Verfahrens am Menschen bereits im älteren Patent von Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna enthalten sei. Der Entscheid wird die Frage nach den Lizenzen – und damit der Verwendbarkeit in kommerziellen Produkten – noch komplizierter machen.

In den USA nämlich hält ihr Gegenspieler, der Forscher Feng Zhang, ein separates Patent für die vermutlich lukrativen humanmedizinischen Anwendungen. Sein Kooperationspartner, das Broad Institute, hat bereits angekündigt, in Europa gegen die neue Rechtslage vorzugehen. Dass die Patentinstitute diesseits und jenseits des Atlantiks in diesem Fall unterschiedlich entscheiden, überrascht Fachleute nicht: Die Frage gilt als juristisch unklar, zugleich unterscheidet sich das Patentrecht in den USA von dem in Europa, so dass auch über unterschiedliche Fragestellungen geurteilt wurde. Die Aussichten auf baldige Rechtssicherheit für kommerzielle biomedizinische Forschung werden dadurch deutlich gedämpft – der Beschluss dürfte der Suche nach Alternativen zu CRISPR/Cas9 weiter Vorschub leisten.

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