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Atomunfall: Krebserkrankung durch Fukushima-Strahlung bestätigt

Ein Arbeiter mit Leukämie bekommt vom japanischen Staat Entschädigung zugesprochen - seine Erkrankung gehe auf die Strahlenbelastung zurück.
Fukushima I

Tausende Angestellte waren nach der Kernschmelze im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi daran beteiligt, das zerstörte Gelände zu sichern und aufzuräumen. Nun haben die japanischen Behörden erstmals anerkannt, dass eine Krebserkrankung auf diese gefährliche Aufgabe zurückzuführen ist und dem betroffenen Arbeiter Kompensation für den erlittenen Schaden zusteht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums arbeitete der Betroffene ab Oktober 2012 ein Jahr lang auf dem Gelände. Nach der Krebsdiagnose machte er Anspruch auf Entschädigung geltend. Drei ähnliche Fälle werden derzeit geprüft, erklärte das Ministerium. Leukämien gehören zu den häufigsten Krebsarten durch Strahlenexposition.

Etwa 45 000 Menschen waren seit August 2011 an den Aufräumarbeiten beteiligt, von denen nur ein kleiner Teil mehr als 100 Millisievert Strahlung ausgesetzt war – jener Dosis, die in Notfallsituationen als maximal akzeptable Jahresdosis gilt. In einem Gutachten von September 2015 stellte die Internationale Atomenergie-Behörde IAEA fest, dass es bisher keine erkennbaren Gesundheitsschäden gegeben habe. Die Organisation gab aber zu bedenken, dass Krebs erst nach einigen Jahren auftritt und dass es keine zuverlässigen Daten über die Auswirkungen geringerer Strahlendosen gebe. Demnach werden sich die tatsächlichen Effekte erst in den nächsten Jahren zeigen.

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