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Bioethik: Sterbehilfe

Das Thema Sterbehilfe wurde in Deutschland lange tabuisiert. Doch seit der rechtlichen Regelung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden und Belgien wird auch hierzulande der Ruf nach entsprechenden Gesetzen immer lauter. Welche Rechte haben wir aktuell an der Selbstbestimmung unseres Todes?
Der Tod der Amerikanerin Terri Schiavo im März dieses Jahres sorgte weltweit für Schlagzeilen: Der Mann der Wachkomapatientin hatte entschieden, die lebenserhaltenden Maßnahmen abzubrechen. Schiavos Eltern hingegen wehrten sich mit allem Mitteln gegen diesen Schritt: Ihre Tochter habe nie den Wunsch geäußert, auf diese Weise zu sterben. Der Fall ging vor Gericht, nach mehreren Instanzen erhielt der Ehemann schließlich das Recht, die Geräte abschalten zu lassen – und löste damit in den USA eine heftige und stark emotionalisierte Debatte aus.

In Deutschland verlaufen die Diskussionen vorsichtiger. In Folge der Verbrechen der Nationalsozialisten, die unter dem beschönigenden Schlagwort "Euthanasie" weit über 100 000 Menschen ermordeten, wurde das Thema Sterbehilfe lange Zeit tabuisiert.

Der ursprüngliche Begriff der Euthanasie, dem sich auch die heutige Sterbehilfe verpflichtet sieht, stellte die Erleichterung des nicht mehr aufzuhaltenden Todes in den Vordergrund. Doch schon in der Antike entbrannte der Streit darüber, wie diese Erleichterung vollzogen werden könne. Während der Eid des Hippokrates besagt, dass ein Arzt keine tödlichen Arzneien verabreichen dürfe und höchstens Mittel zur Verminderung des Leidens angezeigt seien, propagierte beispielsweise Platon das Recht auch auf aktive Sterbehilfe, also eine Tötung auf Verlangen.

Die rechtliche Situation

In den Niederlanden und in Belgien ist man dem Wunsch nach selbst bestimmter Tötung inzwischen nachgekommen: Hier wurden Gesetze geschaffen, die aktive Sterbehilfe in eng gesetzten Fällen erlauben beziehungsweise straffrei belassen. Die deutsche Rechtsprechung hat sich mit dem Thema bislang noch nicht intensiv befasst. Zwar ist aktive Sterbehilfe unter Strafe verboten, doch gibt es nur ungenaue Regelungen zu den Möglichkeiten der passiven oder indirekten Sterbehilfe.
Will man deutlichere Ausführungen, muss man genau hinsehen. So haben etwa die Ethikkommission des Bundestages und der Nationale Ethikrat noch keine konkreten Stellungnahmen zur Sterbehilfe vorgelegt. Einzelne Ausführungen finden sich allerdings in ihren Vorschlägen zu Patientenverfügungen: Im Falle einer schwerwiegenden, tödlich verlaufenden Krankheit könne ein Arzt die lebenserhaltenden Maßnahmen aussetzen und dadurch passive Sterbehilfe leisten – sofern eine klare Patientenverfügung vorliege oder die Angehörigen oder der gesetzliche Vormund ein entsprechendes Urteil im Sinne des Patienten fällen könnten.

Sei der Verlauf der tödlichen Krankheit sehr leidvoll, dürfen nach Ansicht der Ethiker auch dann starke Schmerzmittel verabreicht werden, wenn dies als Nebeneffekt den vorzeitigen Tod des Patienten zur Folge hat (indirekte Sterbehilfe). Beide Formen der Sterbehilfe sind legal.

Ändert sich die Gesetzeslage?

Der Strafrechtler Torsten Verrel kritisiert jedoch, dass dies viele Mediziner nicht wüssten und auch die Unterscheidungen zwischen aktiver, passiver oder indirekter Sterbehilfe nicht kennen würden. Vor allem der Begriff der "passiven Sterbehilfe" sei zudem irreführend: Schließlich ist das Abschalten der lebenserhaltenden Geräte eine aktive Handlung. Viele Ärzte seien daher verunsichert – und handhabten daher die Möglichkeiten der Sterbehilfe restriktiver als nötig.

Aus diesem Grund hat nun eine Gruppe deutscher Strafrechtler um Verrel einen neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt, der die bestehenden Unklarheiten beseitigen soll [1]. Schon 1986 hatte es einen ähnlichen Vorstoß gegeben – auf den der Bundestag allerdings nicht einging.

Inzwischen melden sich jedoch auch Stimmen innerhalb des Bundes und der Länder, die eine gesetzliche Regelung auch der aktiven Sterbehilfe verlangen – nach niederländischem Vorbild. Ein entsprechender Vorschlag wurde etwa im April 2004 durch die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz vorgebracht [2].

Aktive Sterbehilfe aus Angst vor einem einsamen Tod?

Auch in der Bevölkerung steht eine Vielzahl der Menschen aktiver Sterbehilfe positiv gegenüber. Eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), welche Tötung auf Verlangen befürwortet, ergab im September 2003, dass 61 Prozent der Befragten eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe in einem eng begrenzten Bereich befürworten.

Knapp drei Viertel der Befragten erklärten zudem in einer zwei Monate jüngeren Studie der DGHS, sie würden das Vertrauen in ihren Hausarzt nicht verlieren, wenn sie wüssten, dass er einem Patienten verbotenerweise aktive Sterbehilfe geleistet habe [3]. Diese Zahlen decken sich mit einer ähnlichen Studie, die Mark Hall von der Wake-Forest-Universität für den US-amerikanischen Raum durchgeführt hat [4].

Kritiker sehen hinter diesen Daten jedoch nicht den unbedingten Wunsch nach einer Tötung auf Verlangen, sondern vielmehr die Angst der Menschen vor einem einsamen und qualvollen Tod. Die Deutsche Hospizstiftung fordert deshalb die Ausweitung der Palliativmedizin, die das Sterben begleiten und erleichtern soll, ohne den Krankheitsverlauf direkt zu beeinflussen. Auch Bundespräsident Horst Köhler stärkte der Hospizbewegung in einer Rede Anfang Oktober der Rücken.

Gesellschaftliche Aspekte der aktiven Sterbehilfe

Viele Gegner der aktiven Sterbehilfe befürchten zudem eine Entsolidarisierung mit Kranken und Schwachen. Es dürfe keinesfalls ein Szenario entstehen, in dem den Kranken auf Grund zunehmenden Kostendrucks suggeriert würde, sie hätten die Pflicht, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, um nicht zur Last zu fallen. Auch dürfe man Ärzte nicht gegen ihren Willen dazu zwingen, lebensmüden Menschen die todbringende Spritze zu setzen.

Diesen Befürchtungen setzen sie Befürworter der aktiven Sterbehilfe das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen entgegen, das auch in der Wahl des Todes gelten müsse. Passive Sterbehilfe sei hierzu keine Alternative: Letztlich würden die meisten Menschen nach dem Abschalten der Geräte qualvoll ersticken oder verdursten. Dies sei keine humane Form des Sterbens. Doch was kann würdevolles Sterben überhaupt bedeuten?

Zumindest, so erklärte Horst Köhler in seiner Rede, müsse man wieder lernen, den Tod als Ereignis überhaupt zuzulassen und anzunehmen – und über ihn zu sprechen. Hier hat die gesellschaftliche Diskussion zum Thema Tod und Sterbehilfe einen Anfang gemacht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich diese Auseinandersetzung auch in den Gesetzen wieder findet – in welcher Form auch immer.

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