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Lexikon der Biologie: Evolutionäre Ethik

ESSAY

Hans Mohr

Evolutionäre Ethik

Die Zuverlässigkeit der Evolutionstheorie. Am Anfang steht die Frage, ob die Evolutionstheorie eine derart zuverlässige Sache ist, daß man Fragen der Ethik, also traditionell philosophische Fragen, in ihrem Lichte neu behandeln kann.
C.F. von Weizsäcker sagte einmal: „Die Grunddisziplin der heutigen Physik, die Quantentheorie, läßt sich einem mathematisch Gebildeten in ihren Prinzipien auf einer Druckseite mitteilen: es gibt heute wohl eine Milliarde einzelner Erfahrungen, die ihr gehorchen, und nicht eine, die ihr in nachprüfbarer Weise widersprochen hätte.“ Für die moderne Evolutionstheorie gilt dasselbe wie für die Quantentheorie: Es gibt zahllose einzelne Erfahrungen aus allen Bereichen der Biologie, die mit ihr verträglich sind, und nicht eine, die ihr in nachprüfbarer Weise widerspräche. Die Evolutionstheorie erklärt Anpassung und Fortschritt in der Evolution. Die angepaßte Zweckmäßigkeit eines Organismus kann sie ebenso überzeugend erklären wie seine Unzulänglichkeiten, seine Dysfunktionen, sein Leiden und Sterben. Die Evolutionstheorie deutet die Existenz lebender Fossilien ebenso elegant wie die Tatsache, daß die allermeisten Evolutionslinien wieder ausgestorben sind (Aussterben, Erdgeschichte, Fossilien). All dies waren entscheidende Gründe dafür, daß die heutigen Biologen die Evolutionstheorie als ein zentrales und tragendes Paradigma ihrer Disziplin akzeptiert haben. Es gibt zur Evolutionstheorie keine Alternative.
Moral. Der Mensch ist auf das Leben in einer Gemeinschaft angelegt. Er ist deshalb darauf angewiesen, daß die Grundlinien des Verhaltens seiner Mitmenschen – und seines eigenen Verhaltens – vorhersehbar sind. Dies wird von der Moral geleistet. Ohne ein bestimmtes Maß an Moral, an „Regelbefolgung“, gibt es keine Gemeinschaft, kein sozietäres Leben.
Die Voraussagbarkeit des moralischen Handelns setzt Vertrauen voraus, das Menschen anderen Menschen entgegenbringen. Vertrauen beinhaltet die erfahrene Annahme, daß sich der andere in einer rational absehbaren und fairen Weise verhalten wird.
Sozietäten sind in der biologischen Evolution wegen der Synergieeffekte (Synergismus), die Kooperation mit sich bringt, entstanden. Die Moral (oder Protomoral bei Tieren; Tiergesellschaft) der Sozietät gewährleistet die Synergieeffekte der Kooperation.
Ethik. Sie ist eine philosophische Disziplin. In ihrer deskriptiven Variante beschreibt Ethik die tatsächlich praktizierten Moralen. In ihrer normativen Variante beurteilt Ethik die moralischen Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens, ob es richtig sei, was an Moral praktiziert wird. Ethik fragt also nicht nur nach der Genese von Moral, sondern darüber hinaus nach der Begründung von Moral. Sokrates hat die Bedeutung der Ethik seinerzeit auf den Punkt gebracht: „Es geht ja nicht um Belangloses, sondern darum, wie man leben soll.“
Evolutionäre Ethik. Sie ist eine aus der Evolutionstheorie entstandene biologische Theorie. Wie jede wissenschaftliche Theorie versteht sich die evolutionäre Ethik als eine beschreibende (Beschreibung) oder erklärende (Erklärung), nicht als eine begründende oder normative Theorie. Aufgabe der evolutionären Ethik ist es demnach, die historische Genese des moralorientierten Verhaltens wissenschaftlich zu erklären. Wie ist es im Zuge der Evolution dazu gekommen? Welche Funktion kommt der Moral „von Natur aus“ zu?
Die Apologeten der evolutionären Ethik gehen von dem (in der Wissenschaft) unbestrittenen Sachverhalt aus, daß der Mensch ein Ergebnis der biologischen Evolution darstellt. Alle wissenschaftlichen Einsichten in das menschliche Sozialverhalten weisen in der Tat darauf hin, daß unser moralorientiertes Verhalten zu einem guten Teil biologisches Erbe ist. Die Erfahrungen der sozietären Evolution sind (erwartungsgemäß) in unserem Erbgut konserviert. Dieses moralische Vorwissen bildet den vorauszusetzenden inhaltlichen Kern für das, was Immanuel Kant (1778) als die eigene und dennoch allgemeine Gesetzgebung bezeichnete: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.“
Grenzen der evolutionären Ethik. Wir verstehen evolutionäre Ethik als den Versuch, die Genese und die natürliche Funktion moralischen Verhaltens wissenschaftlich zu beschreiben. Es wird aber nicht beansprucht, allein aus evolutionstheoretischen Überlegungen und ethologischer Evidenz heraus die normative Gültigkeit bestimmter moralischer Grundsätze abzuleiten: Der naturalistische Fehlschluß wird vermieden. Das Diktum Kants, wonach für die Begründung des Moralischen der Bezug auf den Menschen als ein mit Willen und Vernunft ausgestattetes sittliches Subjekt unverzichtbar ist, wird respektiert.
Reichweite der evolutionären Ethik. Aus dem Umstand, daß der Mensch ein Ergebnis der biologischen Evolution darstellt, wird die Folgerng abgeleitet, daß unsere Verhaltens- und Antriebsstruktur, auch unsere Neigung und Fähigkeit zur sozialen Organisation, zu einem guten Teil genetisch determiniert (angeboren) ist und deshalb durch Erziehung und soziale Konditionierung nicht beliebig zu überspielen ist. Statt von einer extremen Plastizität des Menschen auszugehen, rechnet man entsprechend mit (engen) Grenzen der Formbarkeit und auch der Belastbarkeit durch moralische Vorschriften (kulturelle Normen). Diese Grenzen der Kulturfähigkeit werden darauf zurückgeführt, daß unsere „erste Natur“ – und damit die vorrationalen Dispositionen des Handelns – im wesentlichen eine in unserer Stammesgeschichte entwickelte Anpassung an die Lebensverhältnisse des Pliozäns und Pleistozäns (Jäger und Sammler; Jäger- und Sammlervölker) und des postglazialen Neolithikums (Anfänge von Ackerbau und Viehzucht; Jungsteinzeit) darstellt.
Diese Auffassungen sind neueren Datums. Von ungefähr 1900 bis zur Mitte der 50er Jahre behauptete – zumindest in den USA – die vorherrschende Lehre, der Behaviorismus, das genaue Gegenteil: Menschliches Verhalten sei erlernt (erlerntes Verhalten), und genetische Faktoren hätten so gut wie keinen Anteil an der Formung unseres sozialen und politischen Verhaltens (Anlage-Umwelt-Diskussion). Die behavioristische Doktrin eines extremen Kulturdeterminismus, der Glaube an die nahezu beliebige Formbarkeit des Menschen, scheiterte schließlich an der menschlichen Natur. Auf eine derart realitäts- und biologieferne These ließ sich auf die Dauer kein Erziehungssystem gründen. Gewiß hat sich die Moral im Verlauf der kulturellen Evolution gewandelt, und der Pluralismus moralischer Systeme ist ein Charakteristikum der kulturellen Evolution, aber die Wurzeln, die uns in der biologischen Basis verankern, sind geblieben. Daran läßt sich nicht mehr zweifeln. In den Kompetenzbereich der evolutionären Ethik fallen demgemäß Aussagen über die Strukturen, Möglichkeiten und Grenzen von Lernprozessen (Lernen) im Bereich des moralischen Verhaltens.
Die offensichtlichen Grenzen unserer Kulturfähigkeit und unserer moralischen Sensibilität werden von der evolutionären Ethik auf den Sachverhalt zurückgeführt, daß wir genetisch auch heute noch auf ein Leben unter den Rahmenbedingungen von Pleistozän und Neolithikum eingestellt sind und nicht auf ein Leben in der modernen Welt (Evolutionsmedizin). Im Vordergrund des Interesses stehen derzeit die Fragen, warum es keine kulturelle Überformung bislang vermochte, die Menschen vom Krieg abzuhalten und warum uns der gesittete, vernünftige Umgang mit der Natur (Artenschutz, Naturschutz) und mit der technischen Zivilisation nicht gelingen will.
Der Umstand, daß die evolutionäre Ethik die Verhaltensstruktur des modernen Menschen als Folge einer evolutionär entstandenen, auch im rezenten Menschen genetisch verankerten Neigungsstruktur erklären kann, bedeutet auch in den Augen der Soziobiologen (Soziobiologie) keine Legitimation für unser kulturelles Fehlverhalten. Aus dem Sein folgt nicht das Sollen – wie gesagt –, wohl aber eine Einsicht in die Grenzen des Menschen. Wir sind zwar von Natur aus normativ anpassungsfähig, so wie wir im kognitiven Bereich lernfähig sind, aber wir sind es nicht unbegrenzt. Daraus ergibt sich das ethische Dilemma unserer Zeit: Einerseits läßt sich unsere evolutionär entstandene Neigungsstruktur (Prädisposition) nicht beliebig überspielen. Es gibt Grenzen der Belastbarkeit durch moralische Vorschriften (kulturelle Normen). Wird der Bogen überspannt, unterläuft der Mensch erfahrungsgemäß die kulturellen Normen durch Korruption. Dies untergräbt die sittliche Basis kultivierten Zusammenlebens, da der moralische Konsens nicht mehr gewährleistet ist, wenn eine kontingente Einstellung zu moralischen Fragen um sich greift. Andererseits kann kultiviertes Verhalten in der heutigen Zeit nicht mehr konform mit unseren Genen (Gen) sein. Die Zukunft des Menschen wird entscheidend davon abhängen, inwieweit es uns gelingt, die in der durch kulturelle Evolution geprägten Welt obsolet gewordenen biologischen Determinanten unseres Verhaltens durch Vernunft zu dämpfen oder auszuschalten (Club of Rome, Weltmodelle). Wir müssen uns von manchen biologischen Wurzeln unseres Verhaltens (Ethologie, Humanethologie) lösen und uns an vernünftig vereinbarte (Rechts-)Normen halten, die den Sachzwängen der heutigen Welt gerecht werden.
Von der Moral zum Recht. Die sozietäre Lebensform und die daraus resultierende moralische Kompetenz sind in uns genetisch verankert. Die auf dieser Kompetenz basierenden konkreten Moralen stabilisierten die Kulturgeschichte aber nur bis zu einem bestimmten Niveau an Komplexität. Darüber hinaus wurden sie stufenweise durch das Recht abgelöst oder ergänzt. Die Erfindung des Rechts – Gesetzgebung durch erdachte, rationale Programme (Rechtsnormen), Auslegung der Rechtsgrundsätze durch den erfahrenen und gerechten Richter, angemessene Sanktionen bei Normenverstoß – war das wichtigste Ereignis der kulturellen Evolution.
Moralen, die den Synergieeffekt des sozietären Verhaltens zu gewährleisten trachten, „funktionieren“ nur im Nahbereich, bei geringer Komplexität mit überschaubarer Zuordnung von Ursachen, Folgen und Maßnahmen (Sanktionen). Das Paradigma ist die Stammesmoral des Alten Testaments, ausformuliert im Dekalog. Jede moralische Handlungsanweisung – so kann man zeigen – verliert mit steigender Dimension und Komplexität an Wirksamkeit. Hier tritt das Recht neben (und in der Regel über) die Moral. Regelungsbereich des Rechts sind der soziale Fernbereich, der Staat und die Staatengemeinschaft.
Die Bildung des Staates ging überall einher mit dem Übergang von der Sippen- und Stammesmoral zum verbindlichen „Gesetz“. Der Rechtsstaat bedeutet konsensuale Normen und Praktiken der Staatsbürger trotz vorherrschendem Individual- und Gruppen-Egoismus, eine ungeheure Leistung. Politische Kultur ist ohne Recht nicht denkbar. Isonomie, Gleichheit vor dem Gesetz, war der ursprüngliche Begriff, den die Athener für eine Staatsform gebrauchten, die sie erst später als Volksherrschaft, als Demokratie, bezeichnet haben. Eine Remoralisierung des Politischen bedeutet tendenziell eine Rückkehr zum Fundamentalismus und erscheint somit als kultureller Rückschritt. Auch der sog. „moralische Minimalkonsens“ – ein Minimum an Übereinstimmung über fundamentale Werte, ohne die eine Gesellschaft nicht leben kann – wird in praxi nicht durch Moral, sondern durch das Recht abgesichert, nämlich durch eine rechtsstaatliche Verfassung und verfassungskonforme Rechtsordnungen und entsprechende Institutionen.
Die Ordnung der Welt durch Rechtsgrundsätze und Sanktionen bedeutet eine gewaltige Kulturleistung des Homo sapiens, dessen verhaltensbestimmendes Erbgut als Sippenmoral im Pleistozän und im Neolithikum entstanden ist. Diese Integrationsleistung konnte nur gelingen, weil der Mensch in seiner kulturellen Evolution positiv gestaltend und nicht grundsätzlich negierend an seine evolutionär geprägte Neigungsstruktur anknüpfte. Bioethik, Biophilosophie, Speziesismus.

Lit.: Gräfrath, B.: Evolutionäre Ethik? Philosophische Programme, Probleme und Perspektiven der Soziobiologie. Berlin 1997. Lütterfelds, W.: Evolutionäre Ethik zwischen Naturalismus und Idealismus. Darmstadt 1993.

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