Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
"Irgendwann wird es die Erde sowieso nicht mehr geben (das ist unumstritten) und dann war aller Klimaschutz umsonst" ist analog zu "Irgendwann sterbe ich sowieso, also lohnt es sich auch nicht, Medikamente oder andere Wege, die meine Gesundheit verbessern oder mein Leben verlängern, in Anspruch zu nehmen." oder auch "In 30 Jahren* lebe ich höchstwahrscheinlich nicht mehr, also lohnt es sich auch nicht, mir jetzt noch ein neues Paar Schuhe/einen neuen Fernseher/ein neues Auto/etc. zu kaufen." Leben Sie so konsequent oder könnte es doch sein, dass sie versuchen, Ihre verbliebene Zeit so angenehm wie möglich zu gestalten und man das analog auch für die Erde tun könnte? *Ich kenne ihr Alter nicht, deshalb war das ein Schuss ins Blaue.
Wissenschaftlich gesehen ist es ein ziemlicher Konsens, dass wir unser Handeln und Leben schon etwas anpassen sollten, wenn die Menschen in 100 Jahren es nicht merklich schwieriger haben sollen zu überleben als wir selbst, aber die Leute, die es z. B. bestenfalls für optional halten, die Erderwärmung nicht aktiv weiter zu verstärken ("Dann kriegen wir vielleicht mal wieder ordentliche Sommer!" oder möglichst wenig Müll im Meer landen zu lassen, sind oft deutlich lauter (siehe Trump), wodurch der falsche Eindruck entsteht, dass die Sache doch gar nicht so klar ist, und haben häufig keine gute Vorstellung von den kausalen Zusammenhängen und den Folgen.
Pardon, aber Ihre Argumentation ist ziemlich dämlich. Die Erde wird es vielleicht in x Millionen Jahren nicht mehr geben, also warum sich heute noch um sie kümmern? Sollen wir uns um nichts mehr kümmern, was endlich ist - weil es eh egal ist? Das betrifft halt so ziemlich alles…! Viele vage Spekulationen im Artikel – da sind wir uns einig. Auch für Präsident Trump gilt: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Das Klimaabkommen könnte ein Problempunkt werden, aber wissenschaftsfeindlich ist er wohl nicht. Und die (laut Artikel) 5% Einwanderer bei den Studenten der USA werden ja hoffentlich nicht alles illegale Migranten aus Mexiko sein, die bis jetzt über den bereits existierenden Grenzzaun geklettert sind, auch wenn das "einige Wissenschaftler fürchten"…
Die Wissenschaftler verwendet keine Daten aus Kriminalitätsstatistiken, sondern Daten vom CDC. Die Vergleichstaaten sind auch interessant. Florida liegt im Crime Index auf Platz 45 von 51, die Vergleichsstaaten New Jersey, New York, Virginia und Ohio auf den Plätzen 11, 10, 07 und 30. Die Ostroute der Drogenschieber führt durch Florida, was dem Sunshine State eine im Bundesschnitt regelmäßig deutlich erhöhte Kriminalitätsrate einbrachte. Zum Zeitpunkt der Studie gab es in 23 Staaten ein Stand-your-Ground-Gesetz, ergo in 27 nicht. Warum also diese Auswahl? Und warum Daten des CDC?
Der Autor dieses Artikels stellt berechtigte weiterführende Fragen und die Kommentatoren ziehen ihre Schlüsse, aber ich befürchte, dass weiterführende Antworten und Schlussfolgerungen mit den Datengrundlagen dieser Studie nicht möglich sind.
Ich ziehe den Begriff "Verhältnismäßigkeit" zurück, weil er streng genommen falsch ist, wie ganz richtig bemerkt wurde. Eine Rechtsgüterabwägung muss in Notwehr nicht vorgenommen werden. Nichtsdestotrotz kann man es mit der Notwehr übertreiben und darauf wollte ich hinaus. Es gab ja den Fall jenes Rentners in Sittensen (2010) , der auf flüchtende Einbrecher schoss und einen von ihnen tötete. Die juristische Behandlung ist mittlerweile abgeschlossen:
Das Landgericht als Vorinstanz hatte in diesem Fall bereits auf minderschweren Totschlag erkannt, der BGH verschärfte den Vorwurf in der Revision noch auf Totschlag. "Erforderlich und notwendig" begrenzen die Möglichkeiten der Notwehr. Hier wird z.B. verlangt, dass man beim Schusswaffengebrauch nach Möglichkeit von tödlichen Schüssen absieht, indem man auf die Beine zielt o.ä.. Interessanterweise gingen sowohl Staatsanwaltschaft (die zur Klageerhebung gezwungen werden musste) als auch Verteidigung in diesem Fall davon aus, dass eine erlaubte Notwehrhandlung vorlag. Nun ist amtlich: das ist nicht so.
Zur Verbreitung von Schusswaffen in D habe ich mich überhaupt nicht geäußert. In dieser Hinsicht verstehe ich die Kritik überhaupt nicht.
Am Ende geht es um Argumente. Die werden durch Bots verteilt. Aber die können sie halt inhaltlich nicht bewerten. Wer die Argumente zu sehen bekommt, bestimmen die Algorithmen. Und die Summe der Argumente bilden unsere Filterbubble. Ich hab da mal etwas geschrieben, was gut zum Thema passt. Vielleicht schaltet das die Redaktion frei.
Vage Spekulationen werden hier aufgetischt. Das muss man einfach abwarten, würde ich sagen. Ob Klimaschutz sinnvoll ist, ist Geschmackssache. Ich finde nicht! Irgendwann wird es die Erde sowieso nicht mehr geben (das ist unumstritten) und dann war aller Klimaschutz umsonst (was folglich prinzipiell auch unumstritten sein müsste, aber seltsamerweise nicht ist).
Von einem jungen egagierten Notarzt "gerettet" zu werden und starb dann ELENDLICH innerhalb von 2 Monaten auf der Intensivstation. Der Chefarzt war nicht bereit, ihn gehen zu lassen! Wäre unser "Dorfdoktor gekommen, hätte der ihn am gleichen Abend in Würde sterben lassen! In unserem System gibt es zu viele unwürdige Zufälle!
Ihre Einlassung mit dem Verweis auf eine angeblich gebotene "Verhältnismäßigkeit" (VM) ist sachlich falsch. Davon sagt auch der BGH kein Wort. Weder Notwehr noch Nothilfe kennen eine solch absurde Forderung nach VM. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine normierte Güterabwägung, ein Vorgang der in entsprechender Lage garnicht zu leisten ist!
Es geht lediglich darum ob die Trutzwehrhandlung erforderlich und geboten war den Abwehrerfolg gegen einen unmittelbaren, gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff sicherzustellen. Der leider "typisch deutsche" Verweis auf eine angeblich geforderte Verhältnismäßigkeit ist für solche Lagen zumindest realitätsfremd.
Was Sie im Folgenden über die tatsächlich primär in deutschen Hirnen existenten "amerikanischen Verhältnisse" darlegen ist ebenfalls frei von jeder Sachkenntis. Haben Sie auch nur einen Verdacht wie groß die tatsächliche Dichte an erlaunispflichtigen Schusswaffen in Deutschland ist, sofern diese auch geführt werden? Legal < 20.000 und illegal, abgeleitet aus dem Verhältnis der Gesamtzahl beim Legalbesitz kommen man schon auf ca. 110000; einen illegalen Gesamtbestand von 30 Mio vorausgesetzt. Als langjähriger Berufswaffenträger lassen sich Ihre Ausführungen mit "Unfug" zusammenfassen, mit der Realität haben diese Thesen nichts gemeinsam.
Es ist vollkommen unbefriedigend, und damit überaus dürftig, Datensätze in solcher Weise auf Korrelationen zu untersuchen und in der Folge jeden Ansatz zu einer Kausalitätsprüfung zu vermeiden.Es wird schlicht unterstellt das die Normmodifikation die dargestellten Veränderungen begründet und dazu wird auch auf jede gebotene Unterscheidung zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen Trutzwehrhandlungen verzichtet. Die Frage ob denn nicht ggf. durch die Normmodifikation bestimmte Deliktformen durch Notwehrhandlungen Geschädigter nun "neu" in die Datensätze eingegangen sind, wird nicht mal ansatzweise geprüft. Eben solche die zuvor wg. "Duty to retreat" in Erscheinung traten.
Und dürftig sind solche Feststellungen in den Ergebnissen die weder geprüft haben ob und in welcher Relation die rechtmäßigen zu den rechtswidrigen Handlungen stehen. So ist die "Conclusion" bestenfalls formaler Natur.
Auch bleibt nachzutragen das nicht jeder Geschädigte eines Schusswaffengebrauchs ein "Opfer" ist, es handelt sich in Fällen rechtmäßigen SWGs in der Regel um abgewehrte Täter.
Ich frage mich, wieso Herr Eberts Ton diesem Gedankenspiel nicht angemessen sein soll. Wieso muss so ein Thema mit staatstragend hochgezogener Augenbraue komplett humorbefreit diskutiert werden? Und diese überall angemahnte Leisetreterei gegenüber persönlichen Bekenntnissen ödet mich an. Herr Ebert kann schreiben, was ihm passt und wem das nicht passt, muss es nicht lesen.
Und noch eins: die Masse der Menschen hat keinen Spaß daran, Mathe und Physik zu studieren oder 10 Sprachen zu lernen.
Nur durch die Endlichkeit des Seins haben wir den Ansporn, etwas anzupacken.
...und da kann es heute passieren, wie ich es bei einer tötlichen Erkrankung meines Vaters erfahren musste, dass es sich um einen stark religiös geprägten Zeitgenossen osteuropäischer Herkunft handelt, der Schmerzmediziner als "Dealer" bezeichnet und Schmerzmittel nur widerwillig verschreibt. Gerade unter Medizinern scheint hier noch sehr viel Aufklärungsarbeit notwendig.
Bitte vorsichtig sein beim Erwecken des (falschen) Eindrucks, man könne es in D ebenfalls nicht in der Notwehr übertreiben. Es gibt nämlich durchaus ein Verhältnismäßigkeitserfordernis. Und der Begriff "Notwehrexzess" bezieht sich auf aus Furcht oder Erschrecken heraus übertriebene Notwehr (also aus besonderen Gründen übertriebene Notwehr), und die ist - straffrei. Furcht, Schrecken, Panik wirken rechtfertigend auch dann, wenn die Notwehr objektiv übertrieben drastisch war.
Vgl. §§32, 33 StGB und z.B. dieses Urteil des BGH:
Und was Schusswaffengebrauch in den USA betrifft, "stand your ground" oder nicht, da ist schon seit langem Hopfen und Malz verloren. Allein der Umstand, dass alle potentiell Beteiligten um die große Wahrscheinlichkeit einer Schusswaffenpräsenz wissen, führt zu einem Wettrüsten von potentiellen Opfern und Tätern, und zu schnellerem Einsatz der Schusswaffe bei angenommenen Bedrohungen - denn sie ist dann einerseits für einen selbst verfügbar, andererseits auch beim Gegner als verfügbar zu befürchten. Das erklärt z.B. auch, warum amerikanische Polizisten so schnell schiessen. Weshalb mir amerikanische Polizisten im Gegensatz zu unseren kein Sicherheitsgefühl vermitteln, sondern als Bedrohung wahrgenommen werden. Schon bei simplen Verkehrskontrollen verhalten die sich so, als ob ein Schusswaffengebrauch beim Fahrer zu befürchten ist. Also: bloss keine falsche Bewegung.
Im Artikel heisst es: >>Wer sich in Florida bedroht fühlt, muss sich nicht in Sicherheit bringen, sondern darf sozusagen "nach vorne verteidigen": Sogar der Einsatz tödlicher Gewalt ist erlaubt, um die wahrgenommene Bedrohung abzuwehren.<<
Die Besonderheit ist NICHT, dass sich jemand (notfalls mit tödlicher Gewalt*) verteidigen darf, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist (Stichwort Notwehr). Das ist in Deutschland auch so (und selbst dann straffrei, wenn die Person über die Gefahr irrt - Stichwort Putativnotwehr).
Die Besonderheit (was hier nur am Rande durchklingt), besteht darin, dass Gewalt in Florida selbst dann zulässig ist, wenn sie eben NICHT erforderlich ist um die Gefahr für die eigene Gesundheit zu beseitigen.
*) Es gibt auch kein Erfordernis der Verhältnismäßigkeit. Die Rechtsordnung geht in Deutschland (aus meiner Sicht völlig zu Recht) davon aus, dass es keinem Menschen zuzumuten ist, Verletzungen zu riskieren um die Gesundheit eines Angreifers zu schützen. Ich zitiere mal die Wikipedia (dort sind auch Quellen verlinkt): "Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen."
Einzig strafbar ist der Notwehr-Exzess (also wenn ein milderes Mittel den Angriff genauso sicher beendet hätte und der Handelnde das auch wusste).
Stellungnahme der Redaktion
Danke für die Ausführung. Der Satz, dass sich niemand in Sicherheit bringen muss ("no duty to retreat"), sollte das implizieren: Der Angegriffene hätte die Möglichkeit nachzugeben und sich zurückzuziehen, geht aber stattdessen zum (gesetzlich erlaubten) Gegenangriff über.
@Görge Danner
18.11.2016, MarcGyver*Ich kenne ihr Alter nicht, deshalb war das ein Schuss ins Blaue.
Wissenschaftlich gesehen ist es ein ziemlicher Konsens, dass wir unser Handeln und Leben schon etwas anpassen sollten, wenn die Menschen in 100 Jahren es nicht merklich schwieriger haben sollen zu überleben als wir selbst, aber die Leute, die es z. B. bestenfalls für optional halten, die Erderwärmung nicht aktiv weiter zu verstärken ("Dann kriegen wir vielleicht mal wieder ordentliche Sommer!" oder möglichst wenig Müll im Meer landen zu lassen, sind oft deutlich lauter (siehe Trump), wodurch der falsche Eindruck entsteht, dass die Sache doch gar nicht so klar ist, und haben häufig keine gute Vorstellung von den kausalen Zusammenhängen und den Folgen.
@ #1 @Klimaschutz
17.11.2016, Desu DesuViele vage Spekulationen im Artikel – da sind wir uns einig. Auch für Präsident Trump gilt: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Das Klimaabkommen könnte ein Problempunkt werden, aber wissenschaftsfeindlich ist er wohl nicht.
Und die (laut Artikel) 5% Einwanderer bei den Studenten der USA werden ja hoffentlich nicht alles illegale Migranten aus Mexiko sein, die bis jetzt über den bereits existierenden Grenzzaun geklettert sind, auch wenn das "einige Wissenschaftler fürchten"…
Datengrundlage vom CDC und die Vergleichsstaaten
17.11.2016, KSDie Vergleichstaaten sind auch interessant.
Florida liegt im Crime Index auf Platz 45 von 51, die Vergleichsstaaten New Jersey, New York, Virginia und Ohio auf den Plätzen 11, 10, 07 und 30.
Die Ostroute der Drogenschieber führt durch Florida, was dem Sunshine State eine im Bundesschnitt regelmäßig deutlich erhöhte Kriminalitätsrate einbrachte. Zum Zeitpunkt der Studie gab es in 23 Staaten ein Stand-your-Ground-Gesetz, ergo in 27 nicht. Warum also diese Auswahl?
Und warum Daten des CDC?
Der Autor dieses Artikels stellt berechtigte weiterführende Fragen und die Kommentatoren ziehen ihre Schlüsse, aber ich befürchte, dass weiterführende Antworten und Schlussfolgerungen mit den Datengrundlagen dieser Studie nicht möglich sind.
Weiterhin ist mir aufgefallen, dass ein Paper von 2012 bereits zur gleichen Schlussfolgerung kam. (http://www.flgov.com/wp-content/uploads/citsafety/20120913_secondchance1.pdf).
Verhältnismäßigkeit
17.11.2016, Olaf Schlüterhttp://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/15/3-199-15.php
Das Landgericht als Vorinstanz hatte in diesem Fall bereits auf minderschweren Totschlag erkannt, der BGH verschärfte den Vorwurf in der Revision noch auf Totschlag. "Erforderlich und notwendig" begrenzen die Möglichkeiten der Notwehr. Hier wird z.B. verlangt, dass man beim Schusswaffengebrauch nach Möglichkeit von tödlichen Schüssen absieht, indem man auf die Beine zielt o.ä.. Interessanterweise gingen sowohl Staatsanwaltschaft (die zur Klageerhebung gezwungen werden musste) als auch Verteidigung in diesem Fall davon aus, dass eine erlaubte Notwehrhandlung vorlag. Nun ist amtlich: das ist nicht so.
Zur Verbreitung von Schusswaffen in D habe ich mich überhaupt nicht geäußert. In dieser Hinsicht verstehe ich die Kritik überhaupt nicht.
Am Ende geht es um Argumente
17.11.2016, Henning Uhlehttp://www.henning-uhle.eu/informatik/bot-und-bubble-das-leben-mit-den-algorithmen
Geschmackssache
17.11.2016, Görge DannerMein Nachbar hatte das Pech
16.11.2016, mike301243Wäre unser "Dorfdoktor gekommen, hätte der ihn am gleichen Abend in Würde sterben lassen!
In unserem System gibt es zu viele unwürdige Zufälle!
Ist meines Wissens nichts neues
16.11.2016, ChrisAuch die "Bedenken" (letzter Absatz) sind nicht neu.
ICH FREUE MICH
16.11.2016, aemilund ich bin neugierig,
was herr ebert dann dort anstellen wird.
aemil
Sie verstehen offenkundig nicht was Sie zitieren?
16.11.2016, Peter RuppertIhre Einlassung mit dem Verweis auf eine angeblich gebotene "Verhältnismäßigkeit" (VM) ist sachlich falsch. Davon sagt auch der BGH kein Wort.
Weder Notwehr noch Nothilfe kennen eine solch absurde Forderung nach VM. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine normierte Güterabwägung, ein Vorgang der in entsprechender Lage garnicht zu leisten ist!
Es geht lediglich darum ob die Trutzwehrhandlung erforderlich und geboten war den Abwehrerfolg gegen einen unmittelbaren, gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff sicherzustellen. Der leider "typisch deutsche" Verweis auf eine angeblich geforderte Verhältnismäßigkeit ist für solche Lagen zumindest realitätsfremd.
Was Sie im Folgenden über die tatsächlich primär in deutschen Hirnen existenten "amerikanischen Verhältnisse" darlegen ist ebenfalls frei von jeder Sachkenntis.
Haben Sie auch nur einen Verdacht wie groß die tatsächliche Dichte an erlaunispflichtigen Schusswaffen in Deutschland ist, sofern diese auch geführt werden? Legal < 20.000 und illegal, abgeleitet aus dem Verhältnis der Gesamtzahl beim Legalbesitz kommen man schon auf ca. 110000; einen illegalen Gesamtbestand von 30 Mio vorausgesetzt.
Als langjähriger Berufswaffenträger lassen sich Ihre Ausführungen mit "Unfug" zusammenfassen, mit der Realität haben diese Thesen nichts gemeinsam.
Eine statistische Auswertung dieser Art ist fragwürdig.
16.11.2016, Peter RuppertUnd dürftig sind solche Feststellungen in den Ergebnissen die weder geprüft haben ob und in welcher Relation die rechtmäßigen zu den rechtswidrigen Handlungen stehen. So ist die "Conclusion" bestenfalls formaler Natur.
Auch bleibt nachzutragen das nicht jeder Geschädigte eines Schusswaffengebrauchs ein "Opfer" ist, es handelt sich in Fällen rechtmäßigen SWGs in der Regel um abgewehrte Täter.
MfG
Huch, wie unangenehm ...!
15.11.2016, S. Udo WolstwijemUnd noch eins: die Masse der Menschen hat keinen Spaß daran, Mathe und Physik zu studieren oder 10 Sprachen zu lernen.
Nur durch die Endlichkeit des Seins haben wir den Ansporn, etwas anzupacken.
In der Praxis hängt die palliativmedizinische Betreuung am Lebensende von der Einstellung des lokal verfügbaren Arztes ab...
15.11.2016, Heinrich GossenNotwehr in D
15.11.2016, Olaf SchlüterVgl. §§32, 33 StGB und z.B. dieses Urteil des BGH:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/14/2-473-14.php
Und was Schusswaffengebrauch in den USA betrifft, "stand your ground" oder nicht, da ist schon seit langem Hopfen und Malz verloren. Allein der Umstand, dass alle potentiell Beteiligten um die große Wahrscheinlichkeit einer Schusswaffenpräsenz wissen, führt zu einem Wettrüsten von potentiellen Opfern und Tätern, und zu schnellerem Einsatz der Schusswaffe bei angenommenen Bedrohungen - denn sie ist dann einerseits für einen selbst verfügbar, andererseits auch beim Gegner als verfügbar zu befürchten. Das erklärt z.B. auch, warum amerikanische Polizisten so schnell schiessen. Weshalb mir amerikanische Polizisten im Gegensatz zu unseren kein Sicherheitsgefühl vermitteln, sondern als Bedrohung wahrgenommen werden. Schon bei simplen Verkehrskontrollen verhalten die sich so, als ob ein Schusswaffengebrauch beim Fahrer zu befürchten ist. Also: bloss keine falsche Bewegung.
Darstellung nicht ganz eindeutig
15.11.2016, gdh>>Wer sich in Florida bedroht fühlt, muss sich nicht in Sicherheit bringen, sondern darf sozusagen "nach vorne verteidigen": Sogar der Einsatz tödlicher Gewalt ist erlaubt, um die wahrgenommene Bedrohung abzuwehren.<<
Die Besonderheit ist NICHT, dass sich jemand (notfalls mit tödlicher Gewalt*) verteidigen darf, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist (Stichwort Notwehr). Das ist in Deutschland auch so (und selbst dann straffrei, wenn die Person über die Gefahr irrt - Stichwort Putativnotwehr).
Die Besonderheit (was hier nur am Rande durchklingt), besteht darin, dass Gewalt in Florida selbst dann zulässig ist, wenn sie eben NICHT erforderlich ist um die Gefahr für die eigene Gesundheit zu beseitigen.
*) Es gibt auch kein Erfordernis der Verhältnismäßigkeit. Die Rechtsordnung geht in Deutschland (aus meiner Sicht völlig zu Recht) davon aus, dass es keinem Menschen zuzumuten ist, Verletzungen zu riskieren um die Gesundheit eines Angreifers zu schützen.
Ich zitiere mal die Wikipedia (dort sind auch Quellen verlinkt):
"Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen."
Einzig strafbar ist der Notwehr-Exzess (also wenn ein milderes Mittel den Angriff genauso sicher beendet hätte und der Handelnde das auch wusste).
Danke für die Ausführung. Der Satz, dass sich niemand in Sicherheit bringen muss ("no duty to retreat"), sollte das implizieren: Der Angegriffene hätte die Möglichkeit nachzugeben und sich zurückzuziehen, geht aber stattdessen zum (gesetzlich erlaubten) Gegenangriff über.