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Kommentare - - Seite 680

Ihre Beiträge sind uns willkommen! Schreiben Sie uns Ihre Fragen und Anregungen, Ihre Kritik oder Zustimmung. Wir veröffentlichen hier laufend Ihre aktuellen Zuschriften.
  • nur p- Wert?

    04.06.2015, Simon Schuhmacher
    Also bei uns in der Statistik 2 Vorlesung wird nur mit dem p- Wert verworfen. Besonders in der Kombination mit R.

    Was ich aber viel besorgniserregender finde, ist die traurige Tatsache, dass in der Staistik die englische Sprache nahezu alle deutschen Begriffe ersetzt und somit keine neuen Begrifflichkeiten mehr entstehen werden.

    Die Wissenschaft in den deutschen Landen sollte sich eiligst von diesem devoten Verhalten entfehrnen und in die Fußstapfen berühmter Forscher wie Planck, Einstein etc zurückgehren.
    Es hat schon einen Grund warum kaum noch deutsche Forscher Preise erhalten sondern nur noch Angelsachsen. Es ist ein dummes Verhalten von uns, uns freiwillig einen Hemmschuh ans Bein - die für uns fremde Sprache Englisch- zu binden. Während die Angelsachsen ihre Gedanken ohne Umleitung mitteilen können und somit ihre Intuition volle Früchte tragen kann.
    Die Forscher in den deutschen Landen sollten vereinbaren die ersten Veröffentlichungen ihrer Arbeit ausschließlich in deutschsprachigen Publikationen zu machen.
    Denn wenn man wie es zurzeit Usus ist nur in Englisch veröffentlicht dann wird es sich nie ändern, dass eine Veröffentlichung vor den Augen der Welt nur wirklich veröffentlicht ist wenn sie in Englisch veröffentlicht ist. So fördern wir das Monpol der angelsächsischen Forschung und werden nie zu ihnen aufschließen oder gar überholen.

    Und nach einiger Zeit wird sich vielleicht zeigen, dass so die deutsche Sprache wieder ihren gerechten Platz in der Wissenschaft einnimmt wie sie ihn zu Zeiten Plancks und Einsteins hatte.

    Es braucht auch in der Wissenschaft ein wenig Patriotismus!
    Aber nicht die Unterwürfigkeit von uns, zu den Füßen der Angelsachsen.

    MfG
  • Sinnhaftigkeit solcher Studien?

    04.06.2015, Jzee
    Was ist denn gegen einige Bakterien einzuwenden? Gut - dann gibts davon mehr im Badezimmer. Die dort lebenden Studenten werden wahrscheinlich im Endeffekt weniger krank sein oder seltener Allergien entwickeln.
    Der Hang zur Überhygiene nimmt wirklich schon paranoide Züge an!
  • Sicher?

    04.06.2015, Ulrich Heemann
    Mit welcher Begründung kann man 94% Erkennungssicherheit als sicher bezeichnen?
  • Lösung des Paradoxes nach Sainsbury und Smullyan

    03.06.2015, Gerhard Fender
    Die Schlusspointe des Artikels, dass sich ein Widerspruch in nichts auflösen könne, weil es ihn gibt, halte ich für gewagt.

    Ich glaube dagegen, dass zur Auflösung des Paradoxons der Hinweis von Quine entscheidend ist, nämlich dass der Verurteilte bei seinem Widerspruchsbeweis nicht nur von der Wahrheit von p (= Aussage des Richters) ausgeht, sondern er setzt vielmehr voraus, dass er von der Wahrheit von p überzeugt ist. (In der von Ihnen beschriebenen “harten Version” des Paradoxons gilt dies zumindest für den Schritt ab dem Donnerstag.)

    Um den Schluss des Verurteilten zu korrigieren, muss man also ausgehen von der Aussage q:= “der Verurteilte ist zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung davon überzeugt, dass p wahr ist”. Unter gewissen Bedingungen, insbesondere unter der Annahme, dass der Verurteilte konsistent ist, also nicht an widersprüchliche Aussagen glaubt, lässt sich nun zeigen, dass q falsch ist. Man hätte dann das Ergebnis, dass der Verurteilte, wenn er konsistent ist, von der Wahrheit des Richters nicht überzeugt sein darf. So wäre man also tatsächlich bei Gödel gelandet. Jedenfalls aber gibt es kein Problem damit, dass sich die Aussage p als wahr erweist.

    Diese hier angedeutete Auflösung des Paradoxons lässt sich präzisieren mit den Methoden von R. M. Sainsbury (“Paradoxien”) und R. Smullyan (“Logik-Ritter und andere Schurken”). Insbesondere die eleganten Methoden von Smullyan ermöglichen eine sehr elementare Darstellung.

    Näheres findet sich in meiner Ausarbeitung "Das Paradox der unerwarteten Klassenarbeit à la Gödel", die oben zum Download bereitsteht.
  • Was ist ein gutes Passwort?

    03.06.2015, Eric
    Zumindest, liebe Redaktion, leider nicht, das, was ihr mit "Buchstaben und Ziffern, Groß- und Kleinschreibung, mindestens ein Sonderzeichen und bitte am besten sowieso keine Begriffe, die im Wörterbuch stehen" beschreibt.

    So sind Passwörter, die sich ein menschliches Hirn wirklich schwer merken kann. Unser Hirn und ein Computer funktionieren aber komplett unterschiedlich und genau diese Passwörter sind jene, die für Computer gar nicht das Problem sind. Er hat kein Sprachgefühl, arbeitet nicht mit Assoziationen, usw.

    Ein extrem sicheres Passwort, schon von der Schlüssellänge, wäre beispielsweise sich einen Satz zu merken wie "Kein Hund hat keine 2 Ohren", meinetwegen ohne Leerzeichen dazwischen, wenn diese nicht zugelassen werden. Das ist sicherer als zB "!#8oxpn1", obwohl für unser Hirn deutlich schwerer zu merken. Bei Verschlüsselung und Passwörtern kommt es nämlich v. a. auf die Zeichenlänge an (mit brute force Wörterbuchattacken kommt man bei einem Satz, wie meinem Beispielsatz, auch nicht weiter, zu viele Kombinationsmöglichkeiten gibt es hier).

    Dieses Comic illustriert ganz wunderbar das ewige Mißverständnis darüber, was ein sicheres Passwort ist und was nicht, jeder Internetnutzer der sich Passworter überlegen muss sollte dies mal gesehen haben:

    https://xkcd.com/936/ (diese Website bietet Verlinkungen ausdrücklich an und gibt dazu auch Hilfestellungen)
  • Die Ansage muss nicht immer wahr sein

    02.06.2015, Andreas Kummer
    Die Aussage, dass der Verurteilte vom Bescheid der Vollstreckung überrascht werden würde, ist am letzten Tag notwendigerweise falsch, wenn wir annehmen, dass die Vollstreckung spätestens am letzten Termin zwingend vorgenommen werden würde. Die vorgeschlagene Deutung dieses Sachverhalts gemäß dem Artikel lautet, dass der Termin deshalb aus der Menge potenzieller Termine zu entfernen sei, womit sich die Menge verkürzt und ein neuer letzter Termin an dessen Stelle tritt, der folgerichtig ebenfalls zu eliminieren sei, und so fort, bis am Ende eine Leermenge resultiert. Ursächlich dafür ist die Annahme, dass die Aussage des Richters stets richtig sein müsse, also für jeden einzelnen Tag Gültigkeit besitzt. Damit ist die Aussage aber inkonsistent und lässt keinen Schluss hinsichtlich der Vollstreckung zu. Das gilt notabene auch für den letzten Termin, da kein ausdrücklicher Vorrang der Vollstreckung gegenüber der Überraschung formuliert ist. Tatsächlich findet sich in der Aussage des Richters aber kein Hinweis darauf, dass die Aussage an jedem Tag richtig sein muss. Vielmehr reicht es eben aus, wenn wenigstens ein Termin vorliegt, für den gilt, dass sich bei Tagesanbruch alleine aus der Ansage des Richters und den bereits verstrichenen Terminen nicht herleiten lässt, dass die Vollstreckung an diesem Tag zwingend erfolgen oder ausbleiben muss. Die Ansage des Richters wäre zwar falsch, wenn der Termin auf den Freitag fallen sollte, am Donnerstag wäre sie aber richtig. Die Ansage des Richters wäre dann wie folgt zu formalisieren:

    In der Menge der festgelegten Termine existiert wenigstens ein Element, für welches aufgrund der Bedingung, dass die Vollstreckung spätestens am letzten Termin erfolgen muss, die Vollstreckung weder erschlossen noch ausgeschlossen werden kann.

    Erfolgt die Wahl des Termins nach dem Zufallsprinzip und die Menge umfasst n Elemente mit n≥2, dann wird die Aussage des Richters mit der Wahrscheinlichkeit (n–1)/n zutreffend sein. Fällt das Los auf den letzten Termin, ist die Ansage falsch, in den übrigen Fällen aber richtig, weil an jedem Morgen mehr als ein Vollstreckungstermin infrage kommt und damit die Unsicherheit nie unter 1/2 fällt. Die Feststellung, dass die Vollstreckung am Freitag die Ansage des Richters falsch werden lässt, darf nicht dazu führen, dass der Termin aus der Menge entfernt wird. Widerspruchsfrei ist die Aussage des Richters nur, wenn die Zusatzbedingung, wonach die Aussage für jeden potenziellen Termin richtig sein muss, nicht besteht.

    Die Ansage des Richters legt nicht fest, was in dem Fall zu geschehen habe, wenn sich seine Aussage als falsch herausstellen sollte (das Los also auf den letzten Termin gefallen ist). Denkbar ist, dass (a) die Vollstreckung ausgesetzt wird, (b) sie stets vollzogen wird oder (c), dass sie zufällig ausgesetzt oder vollzogen wird. (a) und (b) lassen am letzten Tag einen eindeutigen Rückschluss zu, womit die Aussage falsch wird. Erfolgt Vollzug oder Begnadigung an dem besagten Tag zufällig, dann bleibt die Unsicherheit bestehen; die Aussage ist dann aber zufällig falsch oder richtig, weil das Ausbleiben der Vollstreckung die Aussage falsch werden lässt. Der Umstand, dass das Verfahrensprinzip dem Verurteilten nicht bekannt sei und deshalb die Unsicherheit bestehen bleiben würde, während der Vollzug stets vorgenommen werden kann, würde ich als unzulässige Annahme ansehen, weil unter diesen Bedingungen der Verurteilte keinerlei Schlüsse ziehen könnte. Ein gültiger Rückschluss lässt sich prinzipiell nur vornehmen, wenn hinsichtlich der Mechanismen vollständige Transparenz vorausgesetzt wird. Die Ansage des Richters kann also nicht immer zutreffend sein, weshalb diese implizite Zusatzbedingung entfallen muss und sich der Widerspruch auflöst. Fällt die Wahl auf den letzten potenziellen Termin, ist die Aussage falsch, in allen anderen Fällen ist sie richtig.

    Der Verurteilte kann also von Montag bis Donnerstag nicht schlüssig herleiten, ob die Exekution vorgenommen werden wird oder nicht. Erfolgt die Vollstreckung am Donnerstag nicht, dann besteht entweder Gewissheit, dass die Vollstreckung am Freitag erfolgen wird, oder – bei bestehender Ungewissheit – die Vollstreckung wird nicht notwendigerweise vorgenommen werden. Beiden Fällen gemein ist, dass die Aussage des Richters in genau diesem Fall falsch ist. Dass die Aussage des Richters im Einzelfall falsch sein kann, ist aber Voraussetzung, damit überhaupt ein Termin festgelegt werden kann. Dürfte das nämlich nicht sein, würde – und insofern sind die im Artikel ausgeführten Erwägungen fehlerfrei – tatsächlich kein Termin mehr verbleiben.
  • Gift?

    02.06.2015, Sebastian Tillmann
    Der Autor hat offenbar kein Wissen über Cannabis. Tetrahydrocannabinol, Cannabidiol und andere Wirkstoffe als Gift zu bezeichnen ist verzerrendes Laienvokabular. Es ist dem Autor offenbar nicht bekannt, dass der menschliche Körper Endocannabinoide produziert. Nur aufgrund dieses Umstandes sind die in Cannabis enthaltenen Stoffe wirksam, indem sie an den entsprechenden Cannabinoid-Rezeptoren andocken. Wenn diese Substanzen also Gift sein sollen, dann sind logischerweise Anandamid, Serotonin, Dopamin, Noradrenalin, Endorphin usw. nicht weniger Gift. Sie sind natürlich kein Gift - im Unterschied zu beispielsweise Alkohol, dessen Wirkung unmittelbar auf Zell- und Nervenschädigung beruht. Zudem wirkt der Einleitungssatz "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive." dermaßen naiv, dass er auch aus einem Sechstklässler-Aufsatz stammen könnte. Ich meine das gar nicht offensiv, es ist schlichtweg so. Ich bitte in diesem Sinne um mehr Wissenschaft und weniger Vorurteil.
  • "viele negative Folgen"...

    02.06.2015, Jo
    Welche denn? Man hat meines Wissen noch von keinen Cannabistoten gehört, Todesfälle durch Alkohol und durch die Folgen des Tabakkonsums sind dagegen sehr häufig.
  • Seltsame Schlussfolgerung

    02.06.2015, Stefan Maaßen
    Die Schlussfolgerung der Forscher, so wie ich es herausgelesen hatte:"[...]Andere Effekte des Drogenkonsums, etwa eine Rauschwirkung im Suchtzentrum oder schamanistische Zwecke, stünden hinter den gesundheitlichen Aspekten dagegen zurück.[...]"
    Dagegen steht die Selbstauskunft der Aka:"[...]Anders als bei einem Tee aus dem Extrakt der Motunga-Pflanze, den sie nach Selbstauskunft explizit gegen Parasiten trinken, würde dem Cannabis-Rauchen keine medizinische Wirkung zugesprochen.[...]"
    Wenn die Aka selber die medizinische Wirkung des Cannabis-Rauchens bislang noch nicht entdeckt haben, jedenfalls interpretiere ich so die oben stehende Aussage, wie kommen dann die Forscher auf die weiter oben stehende Schlussfolgerung, dass die Aka aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren?
    Selbst wenn man unterstellt, dass die Aka gemerkt haben, dass es den Cannabis-Konsumenten irgendwie besser geht als den Nicht-Cannabis-Konsumenten, so scheinen die Aka es nicht auf die Wirkung des Cannabis auf Parasiten zurückzuführen, sondern auf anderweitige Wirkungen des Cannabis-Konsums. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
    Stellungnahme der Redaktion

    Sehr geehrter Herr Maaßen,

    ganz richtig zusammengefasst und eine berechtigte Frage. Beobachtet und wissenschaftlich dingfest gemacht haben die Forscher ja nur die tatsächlich auffällige Korrelation zwischen Cannabiskonsum und Infektionsrate. Dagegen ergab sich unter den Aka bei der Befragung eben kein klares Bild über ihre Motivation, weshalb die Forscher in diesem Punkt nun spekulieren: So gehen sie nun davon aus, dass wegen der uneinheitlichen Antworten eben nicht die Rauschwirkung (zum Beispiel) das generelle Ziel sein kann, sondern eine klare, zielgerichtete Motivation eben eher fehlt.

    Es wäre schlüssig anzunehmen (ohne dass dies explizit so in der Studie erwähnt wird), dass sich eine Selbstmedikation mitsamt positiver antihelmintischer Wirkung entwickelt hat, ohne dass die Raucher sich diesem Nutzen des Cannabiskonsums notwendigerweise völlig bewusst sind. Tatsächlich dürften sich ja viele Formen der Selbstmedikation im Laufe der Zeit so entwickelt haben - aber das ist nun meine Spekulation.

    Mit freundlichen Grüße
    Jan Osterkamp

  • Das konsumierte Gift....

    02.06.2015, Marc
    Ich würde das enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC) eher als Wirkstoff bezeichnen. Der Ausdruck "Gift" erscheint mir unpassend und reaktionär.

    Es würde auch niemand Acetylsalicylsäure als Gift betiteln, obwohl eine toxische Wirkung, bei zu hoher Dosis, bei Menschen gegeben ist.
    Und diese letale Dosis ist bei THC wesentlich unwahrscheinlicher zu erreichen ;)
  • Erbärmlich

    02.06.2015, ablock
    "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive. "

    Wirklich? Als Startpunkt um sich zu informieren:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis_als_Arzneimittel

    In den USA wird es sehr erfolgreich eingesetzt.
  • Widerspruch

    02.06.2015, W
    "rauchen vielleicht auch wegen positiver medizinischer Nebenwirkungen",
    "würde dem Cannabis-Rauchen keine medizinische Wirkung zugesprochen"

  • Die Platitüde "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive."

    01.06.2015, Wolfgang Ewert
    ist einer der Wissenschaft verpflichteten Zeitschrift völlig unwürdig. Die Fakten zeugen vom Gegenteil. Anstelle von Fakten hier nur ein paar Stichworte und die Namen von Forschern und medizinischen Protagonisten: THC, CBD, CBG, CBC, THCV, CBDV, CB1- u. CB2-Rezeptoren, Raphael Mechoulam, Lester Grinspoon, Sanjay Gupta, Franjo Grotenhermen, Birgit Müller-Vahl, Manuel Guzman, Cristina Sánchez u.v.a.m. - Viel Spaß beim Recherchieren, pubmed dot org ist ein guter Einstieg.
  • Kennen Sie sich überhaupt mit Cannabis aus?

    01.06.2015, Mary Jane
    "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive."

    Mal davon abgesehen, dass der Autor hier seine eigene subjektive Meinung vom Konsum von Cannabis hier veröffentlicht; und natürlich mal davon abgesehen, dass die Formulierung "ganz viele negative [...] ganz wenige positive." ein absolut schlechtes Deutsch für einen Artikel ist:
    Haben Sie sich überhaupt einmal intensiv mit dem Thema Cannabiskonsum beschäftigt?
    Wie können Sie behaupten, dass Kiffen "ganz viele negative Folgen" hat?
    Und dann nicht einmal welche nennen?
    Das Wort "negativ" ist so unpassend.
    Die Folgen von Cannabiskonsum sind bei verantwortungsvollem (!) Umgang alles andere als negativ. Es lindert Kopfschmerz, doch vor allem chronische Schmerzpatienten und Menschen mit Tourett-Syndrom profitieren stark von der Wirkung der Pflanze.
    Auch das Gefühl des "High"-Seins ist keinesfalls unangenehm. Gelassenheit, Introspektion des Selbst und Kreativität gehören für mich jedenfalls nicht zu ungewollten Nebenwirkungen.

    Die Mythen von Hirnschädigungen durch Kiffen sind nach heutigem Forschungsstand alles andere als belegt. Was meinen Sie also genau mit "negativen Folgen"?
    Cannabis ist eine Droge, eine bewusstseinserweiternde Substanz. Zu viel von dieser Droge hat den selben Effekt wie zu viel von jeder Droge.
    Zu viel Zucker (ja, auch Zucker ist eine Droge) = Karies, Fettleibigkeit,...
    Zu viel Alkohol (ja, auch Alkohol ist eine Droge, obwohl es legal ist) = Koordinationsverlust, sinkende Hemmschwelle; Absterben von Hirnzellen; Schädigung der Leber, Speiseröhre, Magenschleimhaut, Darm; ...
    Zu den Folgen von Alkohol könnte man jetzt noch Seiten schreiben.

    Ich möchte keinesfalls verneinen, dass auch der unachtsame Umgang mit Cannabis negative Folgen hat, dennoch überwiegen - im Vergleich mit Alkohol - die positiven.
    Und das Einzige, das beim Rauchen von Cannabis schädlich ist, ist der Tabak den man braucht um den Joint zu drehen. Aber auch da gibt es Möglichkeiten den Tabak wegzulassen.

    Meine persönliche Meinung: Kiffen Sie doch einmal mit verantwortungsvollen Kiffern, dann ändert sich ihr konservatives Bild vielleicht. Und wenn nicht, dann wissen Sie wenigstens, dass Sie beim nächsten Artikel über Cannabis nicht ihre eigene Einstellung dem Leser aufzwingen sollten.

    Beste Grüße!
  • .

    01.06.2015, Hans_M
    "Cannabis zu rauchen hat ganz viele negative Folgen - vielleicht aber auch ganz wenige positive."

    Nicht so ganz der Stand der Wissenschaft. Richtiger wäre: Cannabis hat einige negative Folgen, aber ganz sicher auch einige positive.

    Könnte man wissen – und auch schreiben....

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