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... wird völlig überbewertet. Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade ein Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt, demzufolge es auf die Wirksamkeit eines homöopathischen Mittels nicht so ankommt, sofern die Risiken nicht zu gravierend sind. Und es kommt noch besser: Der jetzt von der Zulassungsbehörde aufgrund der Mehrheitsmeinung von Homöopathen (!) angezweifelte Wirksamkeitsnachweis war ohnehin nur ein Eintrag in der älteren homöopathischen Literatur.
Ach, diese Wirksamkeit ...
11.12.2016, Joseph KuhnDas OVG-Urteil: https://openjur.de/u/679369.html