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Kommentare - - Seite 1

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  • Neiiiin - bitte nicht schon wieder.

    08.08.2017, RGFG
    Bitte erst mal nachrechnen, ob dieses "Ausweichszenario" physikalisch überhaupt eintritt - bei 30 bis 60 km/h muss sich die Person in unter 4 bis unter 12 Metern auf die Straße werfen, um von einem autonom vollbremsenden Auto überhaupt noch berührt zu werden. Wohin bitte weicht ein (hoffentlich ebenso vollbremsendes) Fahrzeug da noch aus?!

    Es ist wirklich zum Verrücktwerden, dass diese hypothetischen 'Dilemmata' als Realität verkauft werden, von Leuten, die sich manifest noch nicht mal die Mühe gemacht haben, drüber nachzudenken, was sie da eigentlich verzapfen.

    Das Gleiche bei der 'strafrechtlichen Relevanz'. In Deutschland darf kein Hersteller irgend eine Form von 'Auswahlalgorithmus' implementieren - das Verfassungsgericht hat so etwas verboten. Wäre nett, drauf hinzuweisen, damit man den Eindruck bekommt, der Verfasser hätte ansatzweise recherchiert.

    Und zur restlichen Logik - für einen Hersteller reicht es völlig aus, in den genannten Fällen die Vollbremsung ohne Lenkeingriff zu implementieren (geht ja heute schon). Damit ist er juristisch auf der sicheren Seite.

    Denn als Hersteller würde ich mir haarklein vom Gesetzgeber vorschreiben lassen, was ich in welcher Situation wie zu programmieren habe - und voilá, schon habe ich kein Dilemma mehr. Ich wäre doch bescheuert, wenn ich es anders täte.

    Kurz: Es ist ein Jammer, dass derart schlecht recherchierter und undurchdachter Nonsens sich jetzt auch auf den Seiten von Spektrum breitmachen darf...
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