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Kommentare - - Seite 1

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  • Was genau ist Meinungsfreiheit?

    10.01.2018, Thomas
    Leider wird in der Debatte um das NetzDG der Begriff Meinungsfreiheit immer wieder falsch verwendet, auch von Kommentatoren, von denen ich erwartet hätte, daß sie es besser wüßten. Ja, es ist schade, daß die Beiträge der Titanic auf Twitter gelöscht wurden, aber die Grundrechte der Titanic berührt das nicht. Sie hat immer noch die Möglichkeit, ihre Satire auf der eigenen Seite zu veröffentlichen, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Ein Grundrecht darauf, seine rechtskonforme Meinung bei Twitter veröffentlichen zu dürfen hingegen existiert nicht.
    Eine andere Vorgehensweise als die automatische Löschung zweifelhafter Kommentare ist weder notwendig noch praktikabel. Die Unternehmen sind niemandem Rechenschaft schuldig, warum sie einen Beitrag nicht veröffentlichen. Sie sind hingegen sehr wohl verpflichtet, rechtswidrigen Mißbrauch ihrer Infrastruktur wirksam zu unterbinden (wie sie es auch in ihren AGB schreiben) und das NetzDG ist endlich ein Hebel, sie dazu zu bringen, das auch zu tun.
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