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Kommentare - - Seite 1

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  • @9

    05.02.2018, aq
    Zugegeben, mein Text war etwas arg dahin-gehegelt, aber auch wieder nicht derart, daß er solchen Strohmann "Ich wüsste nicht, dass ich das behauptet hätte." zuließe.
    Wenn Sie den vollständigen Gedanken zitierten, würde das auch sonnenklar: "[...]weil das [k]eine Ihnen innewohnende, natürliche Eigenschaft wäre [...] weil der Staat [...] seinen Zugriff auf seine Staatsbürger nicht mit Wegfall bzw. Verlust des fraglichen Dokuments unterlässt."
    Warum fassen Sie ausgerechnet diesen Teil also als Gegenrede auf? Der kritisierte Fetisch ist doch auch als derzeit hoch im Kurs stehender zu beobachten; daß es sich um bloße Zuschreibungen handelt, wird von den Betroffenen in der Regel mit großem Eifer abgestritten.
    Die Affirmation auf dieses Abstraktum teilen Reichs- und Normal-Bürger.
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