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Tierrechte: Menschenrechte für Menschenaffen?

Heidelberg. Sollten wir Primaten wie Schimpansen und Gorillas grundlegende Menschenrechte auf Freiheit und Unversehrtheit zugestehen? Immerhin zählen die Tiere genauso wie Homo sapiens zur Gruppe der Menschenaffen. Das Magazin Gehirn und Geist wägt das Für und Wider einer umstrittenen Forderung ab.
junger Schimpanse

Matthias Pan, genannt "Hiasl", schrieb Rechtsgeschichte. Der Jurist Eberhart Theuer focht für Pan das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum durch mehrere Gerichtsinstanzen. Hiasl ist allerdings kein Mensch, sondern ein Affe! Den Namen entlieh Theuer dem wissenschaftlichen Artnamen Pan troglodytes, der Gemeine Schimpanse, und klagte für den in einem Tierschutzhaus lebenden Primaten 2010 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser wies den Fall prompt ab – aus formalen Gründen, wie es hieß.

Menschenrechte für Menschenaffen? Laut einiger Primatenforscher gar kein so abwegiger Gedanke. Denn biologisch gehört der Mensch (Homo sapiens) ebenso wie Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans zur Gruppe der Menschenaffen. Etwa 99 Prozent unseres Erbguts teilen wir mit den Schimpansen, deren soziale und kognitive Fähigkeiten unseren verblüffend ähneln.

In der neuen Ausgabe des Magazins Gehirn und Geist (12/2013) argumentiert Eberhart Theuer von der Universität Wien, man müsse zumindest einige basale Grundrechte auch Menschenaffen einräumen, da sie zur menschlichen Familie gehören. Der Ethiker Peter Kunzmann von der Universität Jena hält dagegen: Kognitive Leistungen taugen ihm zufolge nicht, um einen Anspruch auf Menschenrechte zu begründen – denn auch Vögel oder Hunde seien in dieser Hinsicht nicht unbegabt. Tieren Menschenrechte zu gewähren, höhle jene Grundrechte aus, die für alle Menschen bedingungslos gelten müssten.

Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe: Gehirn&Geist, Dezember 2013
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