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Angemerkt!: Schreckgespenst Designerbaby

Die moderne Fortpflanzungsmedizin wirft eine brisante Frage auf: Dürfen Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten untersucht werden? Darauf muss der Deutsche Bundestag noch vor der Sommerpause eine Antwort finden. Eine begrenzte Zulassung der PID wäre angemessen!
Mausembryo
Anlass für die aktuelle Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Im Juli 2010 sprachen die Richter einen Reproduktionsmediziner frei, der Embryonen eines Paars auf deren Wunsch hin mittels PID untersucht hatte. Die künftigen Eltern wussten, dass sie Träger einer schweren Erbkrankheit waren. Daher bestand die Gefahr, dass ein genetisch belasteter Embryo entstand, was einen Abort, eine Totgeburt, das Versterben des Kinds kurz nach der Geburt oder in den ersten Lebensjahren sehr wahrscheinlich gemacht hätte. Das Paar wollte dieses Risiko ausschalten und bat den Gynäkologen, der Mutter nach einer künstlichen Befruchtung nur solche Embryonen zu übertragen, die keine entsprechenden genetischen Anomalien aufwiesen. Genauso handelte der Arzt – und zeigte sich hinterher selbst an, um eine rechtliche Klärung zu erwirken, ob diese Praxis strafbar ist oder nicht. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass der Arzt nicht gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstoßen hatte.

Ada Borkenhagen | Ada Borkenhagen ist Psychologin und Privatdozentin an der Universität Leipzig und arbeitet am Fertility Center Berlin.
Das Urteil löste eine gesellschaftliche Kontroverse über die unscharfe rechtliche Regelung der PID aus. Nun haben die Abgeordneten des Bundestags über drei fraktionsübergreifende Gruppenanträge zu entscheiden: Der erste sieht ein vollständiges Verbot der Methode vor; der zweite ein Verbot im Grundsatz, jedoch eine begrenzte Zulassung bei genetischen Veranlagungen der Eltern wie dem oben geschilderten Fall; die dritte ebenfalls ein grundsätzliches Verbot, aber eine Zulassung in Ausnahmefällen, sofern eine eingesetzte Ethikkommission zustimmt.

Bei der PID werden einem außerhalb des Mutterleibs entstandenen Embryo – meist im Achtzellstadium – ein bis zwei Zellen entnommen und auf genetische Defekte untersucht. Das ist für das werdende Leben nach heutigem Kenntnisstand ungefährlich. Obwohl der medizinische Laie mit dem Wort Embryo nicht selten die Vorstellung eines entwickelten Föten verbindet – etwa von der Größe eines Gummibärchens –, handelt es sich lediglich um eine winzige Zellansammlung, eine Blastozyste, die fast nur mikroskopisch sichtbar ist. Sie trägt allerdings das Potenzial in sich, im Körper der Mutter zu einem Menschen heranzureifen.

Heribert Kentenich | Heribert Kentenich ist Professor für Frauenheilkunde sowie Chefarzt an der DRK-Frauenklinik Westend. Er arbeitet außerdem am Fertility Center Berlin.
Während der im Labor erzeugte Embryo im Achtzellstadium vor Einpflanzung in die Gebärmutter hierzulande bisher nicht auf einen genetischen Defekt untersucht werden darf, ist eine Pränataldiagnostik – die Untersuchung des Ungeborenen im Mutterleib – erlaubt. Eine äußerst widersprüchliche Praxis! Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass die Untersuchung von Gendefekten bei einem Achtzeller verboten werden soll, während sie bei einem Föten zulässig ist, bei dem bereits wesentliche Organe ausgebildet sind und der potenziell auch Schmerz empfindet. Man mutet den Eltern eher die Abtreibung eines "behinderten" Föten zu, als zu erlauben, dass ein genetisch belasteter Embryo erst gar nicht in die Gebärmutter eingesetzt wird.

Warum soll einem "Zellhaufen" ein höherer Schutzanspruch zukommen als einem Föten? Zumal repräsentativen Umfragen zufolge sowohl die Mehrheit der Bevölkerung als auch der Paare mit Kinderwunsch ein graduelles Schutzkonzept befürworten. Die meisten Deutschen betrachten den Embryo demnach nicht als autonomes Wesen, unabhängig von der Beziehung zu seinen Eltern, sondern tragen dem Umstand Rechnung, dass sich menschliches Leben nur in Verbindung mit der Mutter entwickeln kann. Wer dem Embryo dagegen einen absoluten Status zuerkennt, wie die Gegner der PID, ohne seine Eingebundenheit in eine Eltern-Kind-Beziehung zu berücksichtigen, verkennt die conditio humana.

Auch das so genannte Dammbruchargument scheint angesichts zahlreicher Erhebungen zur Einstellung gegenüber der PID in Deutschland kaum zu greifen. Es geht davon aus, dass eine Zulassung der PID unausweichlich zu einer Ausweitung der Anwendung der Methode auf nicht krankheitsbezogene Merkmale führen würde. Doch Designerbabys sind weder von Kinderwunschpaaren noch von der Bevölkerung gewollt. Darüber hinaus steht sie meist nur für monogenetische Erkrankungen zur Verfügung. Komplexe Merkmale wie hohe Intelligenz oder ein schlanker Wuchs können mittels PID nicht ausgewählt werden.

Orientiert man sich am Wohl von Eltern und Kind, so erscheint eine "Zeugung auf Probe" und damit die begrenzte Zulassung der PID ethisch angemessener als eine "Schwangerschaft auf Probe". Bei letzterer mutet man erblich belasteten Eltern im Zweifel den Abbruch einer fortgeschrittenen Schwangerschaft, eine Totgeburt oder das Versterben des Kindes in den ersten Lebensmonaten zu. Eine begrenzte Zulassung der PID trägt daher sowohl dem Recht des Embryos als auch dem der Eltern am ehestens Rechnung.

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