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Angemerkt!: Zelle oder Mensch?

Tanja Krämer
Endlich, jubeln die Wissenschaftler um Robert Lanza, hätten sie eine Möglichkeit zur Gewinnung embryonaler Stammzellen entdeckt, bei denen der Spenderorganismus nicht abgetötet werden muss. Moralische Probleme scheinen gelöst und damit auch der Weg zu ethisch unbedenklichen Stammzelllinien frei.

Wenn auch manch deutscher Wissenschaftler wie etwa Hans Schöler die Effizienz der von Robert Lanza und seinem Team vorgestellten Methode bezweifelt – die meisten Forscher hierzulande dürften bei den aktuellen Berichten über eine neue Form der Stammzellgewinnung [1] aufgehorcht haben. Gilt doch der Verbrauch von Embryonen als das Hauptargument für das Verbot einer Gewinnung embryonaler Stammzelllinien in deutschen Labors. Wäre dieses moralische Problem aus der Welt geschafft, glauben viele, wäre der Weg für eine intensivere deutsche Beteiligung an dem viel versprechenden Forschungsfeld endlich frei.

Doch leider ist auch bei dieser Meldung wieder einmal nichts so einfach, wie es scheint. Zwar ist es tatsächlich so, dass die Methode, die in den USA im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik (PID) schon zur Routine gehört, den Spenderembryo weder abtötet noch schädigt. Nach deutschem Recht jedoch ist nicht nur der Spenderembryo schützenswert, sondern auch die ihm entnommene Zelle – und darum dürfte auch sie in deutschen Landen weder manipuliert noch vernichtet werden [2, 3].

Deutschlands strenge Gesetzesauslegung

Ursache dieser strengen Regelung ist der Status der entnommenen Zelle: Im Acht- bis Zehn-Zell-Stadium, in welchem in anderen Ländern im Rahmen der in Deutschland verbotenen Präimplantationsdiagnostik die Zellentnahme stattfindet, gelten alle Zellen des Embryos als totipotent. Aus jeder von ihnen könnte sich unter geeigneten Bedingungen ein neuer Embryo entwickeln. Auch die entnommene Zelle gilt nach dem Embryonenschutzgesetz demnach als Mensch, auch sie unterliegt dem Verbot der Tötung. Nach deutschem Recht ist die neue Methode der Stammzellgewinnung daher gar keine nicht-verbrauchende Embryonenforschung – die Problematik wurde nur verschoben.

Was also auf den ersten Blick für viele Befürworter der Stammzellforschung wie eine Offenbarung wirkte, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als – zumindest für deutsche Forscher – wenig fruchtbare technische Neuerung. Dies ist umso deprimierender, als die neue Technik im Grunde sowohl ökonomisch als auch technisch eine der praktikabelsten Methoden zur Gewinnung embryonaler Stammzellen sein dürfte. Als Nebenprodukt der immer häufiger durchgeführten PID könnten Stammzellen künftig regelmäßig frisch produziert werden, ohne dass viele zusätzliche Kosten entstünden.

Doch auch hier sei zu Vorsicht geraten. Denn gerade die Tatsache, dass der eigentliche Spender der Stammzelle den Eingriff überlebt, könnte – so obskur es auch klingen mag – neue, schwerwiegende ethische Komplikationen mit sich bringen und gerade in den USA zu Rechtsstreitigkeiten führen. Denn wenn der Embryo die Prozedur überlebt und auch ausgetragen wird, entsteht eine ganz neue Problematik: Er hat der Entnahme nicht zustimmen können.

Die Rechte des Spenders

Und genau dies wirft Probleme auf, wenn der Spenderembryo eines Tages erwachsen und ein mündiger Bürger geworden ist – könnte er sich doch mit der Entwendung einer seiner Zellen im Nachhinein als nicht einverstanden erklären. Praktisch hätte er in einem solchen Falle jedoch vermutlich keine Handhabe: Zwar könnte er versuchen, die Verwendung seiner Zellinien zu verbieten. Dieses Recht einzufordern, dürfte ihm allerdings schwer fallen: Zum einem wären die Zelllinien anonymisiert und eine Rückverfolgung auf den Spender damit erschwert. Zum anderen könnten in den 18 Jahren seit der Gewinnung der Stammzellen neue Anwendungsmethoden entstanden sein, die auf genau dieser Zellkultur aufbauen – und höchstwahrscheinlich auch patentiert wurden. Zündstoff für Rechtskonflikte einer ganz neuen Art.

Entgehen kann man diesen Konflikten vermutlich nur dann, wenn die gewonnenen Zell-Linien allein dem Spender zugute kämen. Nach europäischem Recht gilt aktuell, dass nicht zustimmungsfähige Personen – und als solche ist auch ein Embryo anzusehen – nur dann zu Forschungszwecken eingesetzt werden dürfen, wenn sie selbst direkt von der Forschung profitieren [4]. Dies wäre etwa der Fall, wenn die aus dem Embryo gewonnenen Stammzellen allein dazu gezüchtet würden, um ihm und eventuell seinen Geschwistern als organisches Ersatzteillager zu dienen.

Allgemeine Grundlagenforschung jedoch wäre wesentlich schwieriger zu rechtfertigen. Denn da der ungewollte Studienteilnehmer selbst nicht von der Forschung profitiert, kann er mit der Verletzung seiner Menschenwürde argumentieren: Durch den Eingriff sei er nicht mehr als Zweck an sich geachtet, sondern als Mittel für die Interessen anderer missbraucht worden.

Es ist absurd – doch gerade der Versuch, dem Töten von Embryonen bei der Gewinnung von Stammzellen zu entgehen, wirft schwerwiegende Probleme auf. Vielleicht sollte man sich daher von der Vorstellung verabschieden, wissenschaftliche Forschung gebe es zum moralischen Nulltarif – und endlich einsehen, dass es Fortschritt ohne schmerzhafte Kompromisse oder Verluste einfach nicht gibt. Moralisch problematische Techniken fordern immer Opfer – ob materieller Art wie in Deutschland, wo man die Ethik nicht dem Fortschritt unterordnen will, oder eben moralischer Art, wenn man die Forschungsfreiheit höher schätzt als das Leben von Embryonen im Ein- oder Achtzellstadium.

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