{"title":"psychiatrisches Gutachten: Zusatzinfo I","body":"<STRONG>psychiatrisches Gutachten<\/STRONG>\n<P><I>Schuldf&#228;higkeit:<\/I><BR><\/BR>Die Schuldf&#228;higkeit ist normativ vom Gesetzgeber postuliert als prinzipielle Zurechenbarkeit normabweichenden Verhaltens im Sinne einer Verantwortlichkeit. Einschr&#228;nkungsgr&#252;nde aufgrund von schweren seelischen Erkrankungen werden im Strafgesetzbuch (&#167;&#167; 20, 21 StGB) aufgef&#252;hrt und k&#246;nnen zu einer Milderung der Strafe bei verminderter Schuldf&#228;higkeit oder zu einem Ausschlu&#223; von Strafe bei aufgehobener Schuldf&#228;higkeit <I>(Unzurechnungsf&#228;higkeit, Schuldunf&#228;higkeit)<\/I> f&#252;hren. Bei Jugendlichen kann die strafrechtliche Verantwortlichkeit auch durch Reifeverz&#246;gerungen beeintr&#228;chtigt sein. <A href='\/abo\/lexikon\/neuro\/14020'>Willensfreiheit<\/A>.<\/P>"}