{"title":"Artenschutzabkommen: 1","body":"<BR><\/BR><STRONG>Artenschutzabkommen<\/STRONG><BR><\/BR><BR><\/BR>Der Umfang des weltweiten Handels mit Pflanzen- und Tierarten und deren Erzeugnissen ist gewaltig. So wurden nach Statistiken des Generalsekretariats des WA im Jahr 1980 pro Jahr 700 t Rohelfenbein (von 50 000&#8211;60 000 Elefanten), 500 000 gefleckte Wildkatzenfelle, 2 Millionen Krokodil- und Schlangenh&#228;ute, Hunderttausende lebende Reptilien, etwa 1 Million Papageien und ca. 50 Millionen Pflanzen aus- und eingef&#252;hrt. In Deutschland wurden Anfang der achtziger Jahre 60% aller gehandelten Pelzfelle importiert; 1980 waren es 409 000 St&#252;ck Wildkatzenfelle, davon 25 000 Ozelots, 45 000 Luchse, 72 000 Kleinfleckkatzen, 131 000 chinesische Leopardkatzen. Heute ist der Handel von Ozelot verboten, die Einfuhr von Rohelfenbein ist in Deutschland von 66 t im Jahr 1979 mit dem Handelsverbot f&#252;r den Afrikanischen Elefanten im Jahr 1990 auf 0,43 t gesunken, seit 1987 finden keine Importe griechischer und maurischer Landschildkr&#246;ten mehr statt. Nach wie vor gibt es aber z. B. mit Wildv&#246;geln einen betr&#228;chtlichen Handel in den EU-L&#228;ndern. &#8211; Deutschland geh&#246;rt beim internationalen Artenschutz zu den f&#252;hrenden Nationen: allein im Zeitraum von 1979 bis 1989 kamen 30% der Unterschutzstellungsantr&#228;ge der EG von Deutschland. Beispiele f&#252;r deutsche Erfolge sind Handelsverbote f&#252;r <A href='\/abo\/lexikon\/bio\/53371'>Pottwal<\/A> und <A href='\/abo\/lexikon\/bio\/24572'>Finnwal<\/A>, f&#252;r <A href='\/abo\/lexikon\/bio\/48717'>Ozelot<\/A> und <A href='\/abo\/lexikon\/bio\/66720'>Tigerkatze<\/A>. Mit der <I>Bundesartenschutzverordnung<\/I> vom 25. 8. 1980 wurde unter anderem eine Buchf&#252;hrungspflicht f&#252;r den Handel und eine Beweislast f&#252;r den Besitzer von WA-Exemplaren eingef&#252;hrt.<BR><\/BR><BR><\/BR><BR><\/BR>"}