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Kompaktlexikon der Biologie: Tierversuche

Tierversuche, laut Definition des Tierschutzgesetzes alle Eingriffe an und Behandlungen von Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere, bzw. Eingriffe ins Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere (die i.d.R. nicht genetischen Muttertiere) verbunden sind. Kriterien für die Einordnung als Tierversuch sind: 1) Der Eingriff findet mit dem Ziel des Erkenntnisgewinns zu einem noch nicht hinreichend gelösten Problem statt (zu Versuchszwecken) und 2) für die Tiere besteht die Gefahr einer Beeinträchtigung in Form von Schmerzen, Leiden oder Schäden. Demnach fallen nicht unter den Begriff des T. im Sinne des Tierschutz-Gesetzes: Die Entnahme von Organen oder Geweben für wissenschaftliche Untersuchungen, wenn das Tier vorher im Hinblick auf die weiteren Untersuchungen nicht behandelt wurde, Eingriffe und Behandlungen zu Demonstrationszwecken bei der Aus-, Fort- oder Weiterbildung (diese Verfahren sind jedoch im sechsten Abschnitt des Tierschutzgesetzes geregelt) sowie Eingriffe und Behandlungen im Rahmen der Herstellung und Gewinnung von Produkten, z.B. von Immunseren oder der „Aufbewahrung“ von Organismen wie Viren, Bakterien oder Parasiten (diese Verfahren sind jedoch im siebten Abschnitt des Tierschutzgesetzes geregelt) und die Entnahme von Organen an zuvor getöteten Tieren. Das Tierschutzgesetz erlaubt T. nur dann, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen, zur Erkennung von Umweltgefährdungen oder für die Grundlagenforschung unerlässlich sind. Außerdem sind sie nur dann zulässig, wenn die zu erwartenden Beeinträchtigungen und Leiden des Tieres im Hinblick auf die angestrebten Ergebnisse ethisch vertretbar sind. Aus der Sicht der Tierschutzorganisationen ist der Aspekt der ethischen Vertretbarkeit eines der Hauptprobleme in der Tierversuchsdiskussion. Bemängelt werden Defizite in der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Auflagen bei der Bewertung von Anträgen auf Genehmigung nach dem deutschen Tierschutzgesetz und der Prüfung ethischer Aspekte von Anträgen auf Forschungsförderung durch die Europäische Kommission. Kritisiert werden vor allem die unbefriedigenden formalen und praktischen Rahmenbedingungen, der unzureichende Informationsgehalt vieler Anträge sowie die unausgewogene Zusammensetzung und mangelnde Entscheidungskompetenz der Prüfgremien.

Verboten sind T. zur Entwicklung und Erprobung von Waffen sowie grundsätzlich zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes vom 1.6.1998 grundsätzlich auch solche zur Entwicklung von Kosmetika.

Nicht nur Tierversuchsgegner stellen die Übertragbarkeit vieler T. auf den Menschen und damit deren Aussagekraft infrage. Wiederholt zeigte sich, dass die anatomischen, physiologischen und biochemischen Unterschiede zwischen Tier und Mensch schwerwiegende Folgen haben. Immer wieder führen vor allem Medikamente zu Schäden (im schlimmsten Fall zum Tod) die im Tierversuch nicht festgestellt werden konnten. Das bekannteste Beispiel ist wohl Contergan, das bei ungeborenen Kindern zu schwersten körperlichen Missbildungen führte (viele dieser schädlichen Wirkungen können anhand von menschlichen Zellkulturen übrigens einwandfrei nachgewiesen werden). Eine 1990 von R. Heywood durchgeführte Studie, in der Nebenwirkungen von Arzneimitteln analysiert wurden, zeigte, dass schädliche Wirkungen bei Menschen mit den Ergebnissen aus Tierversuchen nur in fünf bis 25 Prozent aller Fälle übereinstimmen. Dies kann auch zur Folge haben, dass die Entwicklung oder Einführung von wirksamen und beim Menschen nebenwirkungsarmen Medikamenten unter Umständen verzögert oder behindert wird. Ein Beispiel ist Propanolol, der erste erfolgreich eingesetzte Betablocker, der beinahe nicht in die klinischen Studien kam, da er bei Ratten Kollaps und bei Hunden starkes Erbrechen auslöste. H. Florey, der Penicillin zur therapeutischen Anwendungsreife entwickelte, erklärte, dass es wohl nie klinisch getestet worden wäre, wenn die ersten Versuche statt mit Mäusen mit Meerschweinchen gemacht worden wären, da Penicillin auf diese stark toxisch wirkt.

Trotz vieler bereits vorhandener Möglichkeiten, T. sowohl in der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung, der Stoff- und Produktprüfung, als auch in Lehre und Ausbildung zu ersetzen, ist ein generelles Verbot von T. zurzeit aus vielerlei Gründen politisch nicht durchsetzbar. (Tierschutz, Essay: Alternativen zu Tierversuchen)

Literatur: Akademie für Tierschutz (Hg.): Gelbe Liste Tierversuche – Alternativen, Bdd. 1 und 2, Bonn 1987 – 1990. – Akademie für Tierschutz (Hg.): Gelbe Liste Tierversuche – Alternativen, Teil 4: Tierverbrauchsfreie Verfahren in der Ausbildung von Biologen, Medizinern und Veterinärmedizinern, Köllen Verlag, Bonn 1995. – Geschäftsbericht des Deutschen Tierschutzbundes e.V. für den Zeitraum 1997-1999. – Heywood, R. in: Animal Toxicity Studies: Their Relevance for Man, hg. von: Lumley, C.E. und Walker, S.R., Quay Publishing, 1990.

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  • Die Autoren

Redaktion:
Dipl.-Biol. Elke Brechner (Projektleitung)
Dr. Barbara Dinkelaker
Dr. Daniel Dreesmann

Wissenschaftliche Fachberater:
Professor Dr. Helmut König, Institut für Mikrobiologie und Weinforschung, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Professor Dr. Siegbert Melzer, Institut für Pflanzenwissenschaften, ETH Zürich
Professor Dr. Walter Sudhaus, Institut für Zoologie, Freie Universität Berlin
Professor Dr. Wilfried Wichard, Institut für Biologie und ihre Didaktik, Universität zu Köln

Essayautoren:
Thomas Birus, Kulmbach (Der globale Mensch und seine Ernährung)
Dr. Daniel Dreesmann, Köln (Grün ist die Hoffnung - durch oder für Gentechpflanzen?)
Inke Drossé, Neubiberg (Tierquälerei in der Landwirtschaft)
Professor Manfred Dzieyk, Karlsruhe (Reproduktionsmedizin - Glück bringende Fortschritte oder unzulässige Eingriffe?)
Professor Dr. Gerhard Eisenbeis, Mainz (Lichtverschmutzung und ihre fatalen Folgen für Tiere)
Dr. Oliver Larbolette, Freiburg (Allergien auf dem Vormarsch)
Dr. Theres Lüthi, Zürich (Die Forschung an embryonalen Stammzellen)
Professor Dr. Wilfried Wichard, Köln (Bernsteinforschung)

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