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Lexikon der Chemie: Blitzlichtspektroskopie

Blitzlichtspektroskopie, spektroskopische Methode zur Untersuchung schneller Reaktionen. Es können damit kurzlebige Zwischenprodukte, die sich im Grundzustand oder im angeregten Zustand befinden können, nachgewiesen werden, sofern sie gegenüber der Ausgangsverbindung ein verändertes Spektrum aufweisen. Durch einen intensiven Lichtblitz erzeugt man in einer Küvette eine hohe Konzentration des kurzlebigen Zwischenproduktes, dessen Absorptionsspektrum gemessen wird. Dies geschieht durch einen zweiten, kurz nach der Anregung gezündeten Blitz aus der spektroskopischen Lichtquelle, der nach einer spektralen Zerlegung im Monochromator vom Detektor (Photoplatte oder Oszillograph) registriert wird. Man kann auch bei einer definierten Wellenlänge die Extinktionsabnahme messen, die mit dem Verschwinden des kurzlebigen Zwischenproduktes verbunden ist. Dazu ist es erforderlich, dem Anregungsblitz sehr rasch eine Anzahl Meßblitze folgen zu lassen. Die Extinktionsabnahme mit der Zeit wird als Abklingkurve bezeichnet. Sie läßt Aussagen über die Lebensdauer der untersuchten Produkte zu. Wesentliche Voraussetzung für die B. ist, daß die Dauer des Lichtimpulses kürzer als diese Lebensdauer ist.

Zur Erzeugung der Lichtimpulse wendet man an: 1) Photoblitzlampen mit einer Impulsdauer von 10-5 s (bestimmbare Lebensdauer im μs-Bereich), 2) Laser mit einer Impulsdauer von 10-8 bis 10-12 s (bestimmbare Lebensdauer im ns-Bereich), 3) spezielle Lasertypen wie Neodymlaser mit einer Impulsdauer von 10-11 bis 10-12 s (bestimmbare Lebensdauer im ps-Bereich).

Die B. dient vor allem zur Untersuchung der bei photochem. Reaktionen (Photochemie) auftretenden kurzlebigen Zwischenprodukte, wie Radikale oder Triplettzustände.

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