Lexikon der Chemie: Coulombsches Gesetz
Coulombsches Gesetz, ein von Coulomb 1785 gefundener quantitativer Ausdruck über die Kraftwirkung zwischen elektrischen Ladungen. Danach ist der Betrag der Kraft F zwischen zwei punktförmigen Ladungen q1 und q2 dem Produkt aus den beiden Ladungen direkt proportional und dem Quadrat des Abstandes r zwischen den beiden Ladungen umgekehrt proportional:
, wobei 1/4(πε0) = 8,9876 · 109 Vm/As
und ε0 = 8,8542·10-12 As/Vm. ε0 ist die elektrische Feldkonstante und εr die relative Dielektrizitätskonstante. Letztere ist nur dann zu berücksichtigen, wenn zwischen den Punktladungen stofferfüllter Raum ist. Für das Vakuum gilt εr = 1. Ungleichnamige elektrische Ladungen ziehen sich an und gleichnamige stoßen sich ab. Abstoßungskräfte werden mit einem positiven und Anziehungskräfte mit einem negativen Vorzeichen versehen.
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