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Lexikon der Chemie: Immission

Immission, allgemein Einführung, Einsetzung, im Hinblick auf die Luftreinhaltung das Einleiten luftfremder, verunreinigender Stoffe, aber auch von Geräuschen, Erschütterungen, Strahlung, Wärme u. a. in die Umwelt. Jede I. ist die Folge einer Emission. Das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen können durch eine I. beeinträchtigt werden. I. (gas- und staubförmige Luftverunreinigungen) können die Tier- und Pflanzenwelt schädigen und volkswirtschaftliche Verluste in der Land- und Forstwirtschaft verursachen (Immissionsschäden). Ablagerungen von Stäuben und Säureeinwirkung können zur Veränderung von Bodenstruktur und -zusammensetzung führen und die Ernteerträge mindern. Weitere Schäden können an unterschiedlichstem organischem Material (z. B. Gummi) und anorganischem Material (z. B. Stahl, Kalkstein) durch verstärkte Korrosion entstehen.

Quantitativ wird eine I. durch die Immissionskonzentration beschrieben. Sie ist für gasförmige Stoffe und Schwebstaub definiert als die Masse der Luftverunreinigung in einem Luftvolumen. Die Einheit ist mg m-3; in einigen Ländern wird die Konzentration abweichend hiervon in parts per million (ppm) angegeben. Für Niederschlagsstaub wird die Immissionsrate in g/ml·30d bestimmt. Die Werte der maximal zulässigen Immissionskonzentration werden als MIK-Werte bezeichnet. Sie sind für die häufiger auftretenden Luftverunreinigungen ermittelt worden und werden als diejenige Konzentration in bodennahen Luftschichten definiert, bei deren Einhaltung oder Unterschreitung nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Auswirkungen auf den menschlichen Organismus zu erwarten sind.

Die Überwachung der I., insbesondere der Belastung mit Schwefeldioxid, Schwebstaub und Sedimentationsstaub, erfolgt durch Immissionsmessungen, Luftanalyse.

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