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Lexikon der Chemie: Wasserversorgung

Wasserversorgung, die Bereitstellung von Trink- und Betriebswasser für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen, kommunale Bedarfsträger, Gesundheits-, Kur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen, Handwerk und Gewerbe und für andere Zwecke in ausreichender Menge und entsprechender Güte (Wasser).

Wasserentnahme. Aus Gründen der Hygiene ist man heute bemüht, für die Trinkwasserversorgung in erster Linie Grundwässer heranzuziehen. In Gebieten größeren Grundwassermangels muß vielfach auch die Uferfiltration, die künstliche Grundwasseranreicherung, die Versorgung aus Talsperren und in Sonderfällen auch aus Flüssen erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland für die Rohwasserauswahl zur Trinkwasserversorgung enthält die DIN 2000. Die Wasserentnahme zur Betriebswasserversorgung erfolgt überwiegend aus Oberflächenwasser, vor allem aus Flüssen. Bei genügend hoher Reinheit und hygienisch einwandfreier Beschaffenheit kann das Wasser direkt dem Abnehmer zugeführt werden. Dabei besteht in einigen Fällen, z. B. bei hochliegenden Quellen und Talsperren, die Möglichkeit, daß das Wasser dem Verbraucher mit natürlichem Gefälle zufließt. Meist muß es aber mit Pumpen zur Wasseraufbereitung und anschließend zum Verbraucher gefördert werden. Zwischengeschaltete Speicherräume (z. B. Tiefbehälter, Erdhochbehälter und Wassertürme) sorgen für den Ausgleich des schwankenden Wasserverbrauches. Der Transport des Wassers zum Verbraucher erfolgt in erdverlegten Druckrohrleitungen.

Wasserbeschaffenheit. Trinkwasser und das Betriebswasser für die Bevölkerung und die Lebensmittelindustrie unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes, sie müssen vor allem hygienisch einwandfrei sein. Das Wasser darf z. B. keine pathogenen Keime enthalten. Die Anzahl der übrigen, harmlosen Bakterien (Keimzahl) muß gering sein und darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Der Gehalt des Wassers an Keimen (Colibakterien) wird durch den Colititer angegeben. Betriebswasser muß eine dem Nutzungszweck angepaßte Beschaffenheit aufweisen, die für jeden einzelnen Abnehmer meist stark spezifischen Charakter hat (Wasseraufbereitung).

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