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Lexikon der Ernährung: Entwicklungszusammenarbeit

Entwicklungszusammenarbeit, E development cooperation, füher: Entwicklungshilfe, E development aid; der Begriff Entwicklungshilfe impliziert eine einseitige Abhängigkeit des Nehmerlandes, das auf die Spendenbereitschaft des Geberlandes angewiesen ist; Entwicklungszusammenarbeit dagegen soll eine partnerschaftliche Kooperation ausdrücken, bei der eine gleichberechtigte Haltung beider Partner besteht), ein entwicklungspolitisches Instrument, dass der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und sozialen Wohlfahrt des Empfängerlandes dient. Die Leistungen enthalten mind. 25 % als „Geschenkelement“. E. kann dabei langfristig in Form von Programmen angelegt sein oder in akuten Notfällen als Nothilfe wirken. E. wird von öffentlichen Trägern geleistet. Prinzipiell kann E. von multilateralen Geberorganisationen (Weltbank, OECD, DAC, UNDP, FAO, WHO, IFAD, Welternährungsprogramm) oder bilateral (d. h. zwischen den Regierungen des Geber- und des Empfängerlandes) durchgeführt werden. Empfängerländer sind Entwicklungsländer, Schwellenländer und die überwiegend osteuropäischen Transformationsländer. Als Geberorgansiationen kommen die Regierungen der industrialisierten Nationen oder NGOs (Non-governmental organisations, Nichtregierungsorganisationen) in Frage.
Die Deutsche E. durch das BMZ strebt mit eine Verbesserung der politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Perspektiven der Partnerländer und deren Bevölkerung an. Motiv für die E. der Bundesregierung ist in erster Linie eine ethisch-humanitär, grenzübergreifende politische Verantwortung. Durch die Vorbeugung von Krisen und Konflikten soll menschliches Leid verhindert und politische Stabilität geschaffen werden. Dabei müssen die entwicklungspolitischen Maßnahmen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Daneben existieren Eigeninteressen wie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen durch weltweiten Umweltschutz und die Abwehr globaler Risiken wie bewaffnete Konflikte und wachsende Flüchtlingsbewegungen. Die deutsche E. fördert die Hilfe zur Selbsthilfe hin zu einer nachhaltigen Entwicklung unter aktiver Partizipation der Beteiligten. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Umwelt-/ Ressourcenschutz, Bildung / Ausbildung und Armutsbekämpfung. Bei allen Maßnahmen soll immer der Geschlechts-(gender-)Aspekt beachtet werden: Interventionen müssen geschlechtsspezifisch geplant werden. Frauen nehmen in der Projektarbeit als Zielgruppen eine bedeutende gesellschaftliche Rolle ein und ihre speziellen Bedürfnisse müssen daher besonders berücksichtigt werden. Des Weiteren zielt die Frauenförderung auch auf eine Eindämmung des Bevölkerungswachstums durch Geburtenkontrolle ab.
Als mögliche Formen der E. kommen Projekthilfe, Beratung, Warenhilfe (z. B. Lebensmittelhilfe) und Strukturhilfe in Frage. Die Instrumente der bilateralen Zusammenarbeit sind die technische (TZ), die finanzielle (FZ) und die personelle (PZ) Zusammenarbeit. Die TZ soll die Leistungsfähigkeit von Menschen und Organisationen im Partnerland erhöhen. Dies soll durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten und eine Verbesserung der Lebensbedingungen aus eigener Kraft erreicht werden. Außerdem werden demokratische Strukturen gefördert. Durchführungsorgan der deutschen TZ ist die deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit GTZ GmbH. Die FZ (Kapitalhilfe) ist das mengenmäßig bedeutendste Instrument und soll in den Entwicklungsländern Investitionen fördern und deren Produktionspotenzial steigern. Das Ziel der PZ ist die eigenverantwortliche Entfaltung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Menschen, deren Aus- u. Fortbildung und der Einsatz von Fachkräften. Zusätzlich werden die Existenzgründung und Beschäftigung gefördert.

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